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Pflegekosten sprengen Budgets: 2.783 Euro pro Monat – so wehren Sie sich


Betreuung immer teurer
Wenn die Pflege die Rente frisst – was Sie tun können


07.06.2024Lesedauer: 3 Min.
Nachrichten
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Prüfender Blick: Die Kosten für Pflege haben sich in der Vergangenheit regelmäßig erhöht.Vergrößern des Bildes
Prüfender Blick: Die Kosten für Pflege haben sich in der Vergangenheit regelmäßig erhöht. (Quelle: Halfpoint/getty-images-bilder)

Schon seit Jahren wird die Pflege für Millionen Menschen teurer und teurer. Wie Sie sich wehren und vorbereiten können.

Viele Pflegebedürftige fürchten sich vor Post Ihres Pflegeheims – bedeutet das Schreiben doch meist einen erneuten Anstieg der Kosten. Zwar greifen seit Anfang 2024 Entlastungen, doch die Zuschläge reduzieren den selbst zu zahlenden Anteil für die reine Pflege für viele nicht deutlich genug.

Zuletzt mussten Pflegebedürftige für die Unterbringung in Pflegeheimen im Bundesdurchschnitt einen Eigenanteil von knapp 2.783 Euro pro Monat zahlen, wie aus Daten des Verbandes der Ersatzkassen hervorgeht. Was also tun, wenn das Geld dafür nicht ausreicht?

Viele Schreiben der Pflegeheime fehlerhaft

Zunächst einmal sollten Betroffene jede Erhöhung genau prüfen. Denn viele der Schreiben, mit denen die Pflegeheime Kostensteigerungen ankündigen, sind fehlerhaft und damit unwirksam.

Laut § 9 Abs. 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) muss die Entgelterhöhung folgende formale Kriterien erfüllen:

  • Sie muss schriftlich und begründet sein.
  • Sie muss das Datum enthalten, ab dem Sie mehr zahlen sollen.
  • Die Ankündigung muss mindestens vier Wochen vorher bei Ihnen eingehen.
  • Sie muss auflisten, für welche Posten die Preise steigen.
  • Sie muss alte und neue Kostenbestandteile gegenüberstellen.
  • Sie muss angeben, in welchem Verhältnis die Kosten auf den Heimbewohner umgelegt werden.

Preisanstieg können Sie nur hinauszögern

Missachtet die Pflegeeinrichtung eines oder mehrere dieser Kriterien, müssen Sie der Erhöhung nicht zustimmen. Sowohl der Biva-Pflegeschutzbund als auch die Verbraucherzentralen können helfen, das Schreiben zu prüfen.

Allerdings können Sie mit dem Widerspruch die höheren Preise nicht komplett abwenden, sondern nur aufschieben. Sobald das Pflegeheim Ihnen eine korrekte Entgelterhöhung schickt, sind Sie zur Zahlung verpflichtet.

Wer Sozialhilfe beantragen kann

Reicht Ihre Rente dafür nicht aus, können Sie "Hilfe zur Pflege" beantragen. Diese Sozialleistung bekommen alle, die nachweisen können, dass das eigene Einkommen zu gering ist, kein höheres Vermögen als 10.000 Euro vorhanden ist (bei Ehepartnern 20.000 Euro) und ihre Kinder weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.

Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Sozialhilfeträger. Er gilt allerdings nicht rückwirkend. 2022 bezogen rund 377.000 Menschen Hilfe zur Pflege. Knapp 305.000 davon lebten in Pflegeheimen.

Pflegewohngeld als weitere Option

"Auch das Pflegewohngeld könnte für jene, bei denen das Geld nicht reicht, womöglich eine Option sein", sagt Juristin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Der Haken: Das Pflegewohngeld gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Es wird gezahlt, wenn das Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen nicht ausreicht. Darüber werden dann die Investitionskosten eines Heims finanziert – etwa Gebäudemieten und Instandhaltungskosten. Der Vermögensfreibetrag bei Pflegewohngeld beträgt 10.000 Euro bei Alleinstehenden und 15.000 Euro bei Ehepartnern oder Lebenspartnern.

Heimbewohner können zudem oft noch andere Leistungen beim Sozialamt geltend machen, etwa eine Kleiderpauschale. Auch ein Wechsel in die ambulante Pflege kann sinnvoll sein – so es der Pflegegrad denn zulässt. Denn die ist oft günstiger als die stationäre Pflege.

Früh privat vorsorgen

Wer noch Zeit zur Vorsorge hat, kann über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken, um später nicht in finanzielle Bedrängnis zu geraten. Je früher Sie damit beginnen, desto günstiger sind meist auch die Beiträge. Laut der Finanzberatung MLP empfehlen sich vor allem Pflegerenten- und Pflegetagegeldversicherungen.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Leistungsfall einen fest vereinbarten Tagessatz aus, der sich nach Ihrem Pflegegrad richtet. Vorteil der Police ist, dass Sie als Versicherter Ihre Pflegekosten nicht einzeln nachweisen müssen. So können zum Beispiel auch pflegende Angehörige die Zahlungen beziehen.

Gegenüber der Pflegerente punktet die Pflegetagegeldversicherung mit günstigeren Beiträgen. Um der Inflation entgegenzuwirken, sei es sinnvoll, eine Dynamik zu vereinbaren. Damit steigen zwar die Beiträge, aber eben auch die späteren Leistungen.

Pflegerente: einmalige oder monatliche Zahlung

Die Pflegerente hingegen überweist im Pflegefall eine vorab vereinbarte Monatsrente. Auch bei dieser Variante müssen die Versicherten ihre Kosten nicht einzeln nachweisen. Diese Variante sei flexibler als die Pflegetagegeldversicherung. Denn Versicherte dürften meist auswählen, ob sie ihre Beiträge einmalig oder laufend zahlen möchten.

Dabei bleibe der Beitrag während der gesamten Zahlungsdauer in der Regel stabil. Kunden könnten zudem ohne erneute Gesundheitsprüfung die Leistungen erhöhen – etwa, wenn sich die Lebensumstände ändern.

Die Pflegekostenversicherung erstattet lediglich jene Ausgaben, die Sie belegen können. Pflegende Angehörige werden nicht unterstützt. Die Auszahlungen sind in der Regel auf einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Biva-Pflegeschutzbunds
  • Mitteilung der Finanzberatung MLP
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

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