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Hochwasser droht: Kann ich jetzt noch eine Versicherung abschließen?


Elementarschutz
Unwetter drohen: Kann ich noch schnell mein Haus versichern?


30.05.2024Lesedauer: 1 Min.
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Überschwemmung: Starke Regenfälle können Wohngebäude nachhaltig beschädigen.Vergrößern des Bildes
Überschwemmung: Starke Regenfälle können Wohngebäude nachhaltig beschädigen. (Quelle: Harald Tittel/dpa)

Der Deutsche Wetterdienst erwartet für das Wochenende Hochwasser und Überflutungen in Teilen des Landes. Jetzt fragen sich viele: Kann ich mich noch dagegen wappnen?

Wetterexperten sprechen von einem Paukenschlag: Am Wochenende drohen vor allem im Süden und Südosten Deutschlands Dauerregen, Starkregen und Hochwasser. Was heißt das für Haus- und Wohnungsbesitzer, die noch keine Gebäude- oder Hausratversicherung mit Elementarschutz abgeschlossen haben? Sind Schäden sofort ab Vertragsbeginn abgesichert?

Leider nein. Zwar gibt es bei einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung grundsätzlich keine Wartezeiten. Die Policen sind also bereits mit Vertragsstart gültig. Allerdings bildet der Elementarschutz eine Ausnahme: Wer seine Versicherung um diesen Baustein erweitern will, muss sich einige Zeit gedulden.

Monatelange Wartezeit bei Elementarschutz

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) müssen Versicherungsnehmer in der Regel ein paar Monate warten, bis die Wohngebäude- und Hausratversicherung auch vor den finanziellen Folgen von Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen und Sturm schützt.

Mit dieser Karenzzeit wollen die Versicherer Missbrauch vorbeugen. Sie stellt sicher, dass Versicherungsnehmer eben nicht erst dann eine Versicherung abschließen, wenn bereits ein Schaden absehbar oder sogar schon eingetreten ist. Zudem ermöglicht die Wartezeit der Versicherungsgesellschaft, die Risiken besser zu kalkulieren.

Was decken die Versicherungen ab?

Eine Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude selbst, einschließlich fest verbauter Teile wie Heizungen und Sanitäreinrichtungen. Eine Hausratversicherung deckt Schäden am beweglichen Inventar wie Möbeln, Elektrogeräten und persönlichen Gegenständen.

Was tun, wenn während der Wartezeit ein Schaden eintritt?

Sollte während der Wartezeit ein Schaden eintreten, ist es wichtig, diesen umgehend zu dokumentieren und den Versicherer zu informieren. Auch wenn der Schaden nicht gedeckt ist, kann das für zukünftige Ansprüche relevant sein und zeigt dem Versicherer Ihre Ehrlichkeit.

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