Zum Inhalt springen

Plus von 52 Prozent Rekord bei neuen Balkonkraftwerken

Die eigene Stromproduktion wird immer beliebter. Im zweiten Quartal gingen mehr als 152.000 Balkonkraftwerke ans Netz – eine Steigerung von 52 Prozent. Die Solarbranche rechnet bereits mit dem nächsten »Booster«.
Balkonkraftwerk: Noch mehr Erleichterungen geplant

Balkonkraftwerk: Noch mehr Erleichterungen geplant

Foto: Stefan Sauer / dpa

Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland nimmt rasant zu. Im zweiten Quartal gingen dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zufolge mehr als 152.000 dieser Geräte neu ans Netz. Das ist ein Plus von 52 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2023. Bereits damals wurde eine Rekordzahl erreicht.

Insgesamt verzeichnet das Marktstammdatenregister derzeit gut 563.000 Anlagen in Betrieb. Die tatsächliche Zahl dürfte sogar noch höher sein, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und manche Anlagen schlicht nicht angemeldet werden.

Die sogenannten Steckersolargeräte sollen sogar noch einen weiteren Schub bekommen: Der Bundestag will am Donnerstagabend beschließen, dass es für Mieter und Wohnungseigentümer einfacher wird, ein Balkonkraftwerk anzubringen.

Kraftwerke sollen grundsätzlich möglich sein

Dabei geht es um Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Um ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen, brauchen Mieterinnen und Mieter bislang die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters und Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Diese Zustimmung kann bisher ohne sachlichen Grund verweigert werden.

Nun soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können – beispielsweise Umbauten für Barrierefreiheit oder Einbruchschutz.

Vermieter und die WEG sollen zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, sieht das als »Booster für die Solarisierung von Balkonen«. Er rechnet mit steigender Nachfrage. Es werde ein »Recht zur Ernte von Sonnenstrom« gesetzlich verankert.

Bereits zum 1. April war die Registrierung der Geräte vereinfacht worden. Inzwischen reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Auch ein Solarpaket ist in Kraft – es erlaubt unter anderem die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen, den vorübergehenden Einsatz alter, nicht digitaler Zähler und eine höhere Leistung von jetzt 800 Watt am Wechselrichter statt der bisher gültigen 600 Watt.

Schon nach drei Jahren kann sich ein Kraftwerk lohnen

Balkonkraftwerke sind verhältnismäßig kleine Solaranlagen, die per Steckdose mit dem Haushaltsnetz verbunden werden. Sie müssen dabei nicht am namensgebenden Balkon hängen. Wenn überschüssiger Strom ins öffentliche Netz fließt, haben theoretisch auch Steckersolargeräte Anspruch auf eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG). Voraussetzung für die Vergütung wäre jedoch ein regelmäßiger Ablese- und Abrechnungsaufwand, der den wirtschaftlichen Nutzen in vielen Fällen übersteigen würde. Bei Steckersolargeräten wird daher üblicherweise auf die EEG-Einspeisevergütung verzichtet.

Ob die Anlagen sich lohnen, hängt deshalb neben dem Anschaffungspreis und dem Standort auch davon ab, ob die Betreiber während der Zeit, in der sie Strom erzeugen, diesen auch verbrauchen. Einer kürzlich veröffentlichten Studie der RWTH Aachen im Auftrag von E.on zufolge lohnen sie sich im Schnitt ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, überschüssiger Strom von Balkonkraftwerken fließe unentgeltlich ins öffentliche Netz. Wir haben präzisiert, dass Anspruch auf Einspeisevergütung besteht, dass viele Besitzer der Kraftwerke aber darauf verzichten.

mmq/dpa