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»Diese Praxis ist verheerend«

Der SPIEGEL-Beitrag von Heinrich Böll über die Baader-Meinhof-Gruppe und »Bild« (SPIEGEL 3/1972) fordert nach Auffassung des Sozialdemokraten Diether Posser »Kritik heraus«. Jurist Posser, früher Gustav Heinemanns Sozius in dessen Anwaltspraxis und heute politischer Vertrauter des Bundespräsidenten, ist Nordrhein-Westfalens Minister für Bundesangelegenheiten und aussichtsreicher Kandidat für die Nachfolge von Ministerpräsident Kühn.
aus DER SPIEGEL 5/1972

Heinrich Böll fordert in seiner Stellungnahme zur Aktivität der Baader-Meinhof-Gruppe »Gnade oder wenigstens freies Geleit« für Frau Meinhof und einen Prozeß gegen Herrn Springer wegen Volksverhetzung. Anlaß seiner aggressiven Polemik ist die Ausgabe der »Bild«-Zeitung vom 23. Dezember 1971 mit der Schlagzeile »Baader- Meinhof-Bande mordet weiter -- Bankraub: Polizist erschossen«.

Diese »Nachricht ist in der Tat skandalös, weil sie ohne zureichende Anhaltspunkte ein Kapitalverbrechen einer bestimmten Personengruppe anlastet und durch die Wortwahl zur Hysterie aufreizt. Hier ist harte Kritik angebracht, wenn auch die Wertung dieser journalistischen Fehlleistung als »nackter Faschismus« den Faschismus verharmlost.

Böll »kann nicht annehmen, daß Polizeibehörden und zuständige Minister über Helfershelfer wie Bild glücklich sein können«. Sie sind es in der Tat nicht. Wer mit Fakten fahrlässig umgeht und Verfolgungsinstinkte aufputscht, ist für den Rechtsstaat kein tauglicher Streitgenosse. »Bild« regiert: ein Alptraum.

Aber auch Bölls Haltung zur Baader-Meinhof-Gruppe und zu unserer staatlichen Ordnung fordert Kritik heraus.

1. Ich verkenne nicht, daß Böll sich keineswegs mit dieser Gruppe und erst recht nicht mit ihren Taten identifiziert. Auch er geht davon aus, daß diese Gruppe in ihrem Manifest unserer Gesellschaft »den Krieg erklärt« hat, den er »auch im Sinne des publizierten Konzepts« für »sinnlos« hält.

Bölls erster Fehler liegt in der kritiklosen Übernahme der Darstellung, die die Gruppe über ihre Verhaltensweise gibt: »... haben die Bullen zuerst geschossen. Die Bullen haben jedesmal gezielte Schüsse abgegeben ... Wir schießen, wenn auf uns geschossen wird.«

In Wahrheit schossen die Angehörigen der Gruppe stets zuerst: bei der gewaltsamen Befreiung des Strafgefangenen Baader am 14. Mai 1970, bei der Flucht mit einem gestohlenen Pkw am 22. Dezember 1970 in Nürnberg, bei den beiden Banküberfällen am 15. Januar 1971 in Kassel, bei dem Schußwechsel am 15. Juli 1971 in Hamburg, bei dem Petra Schelm getötet wurde, und bei einer Festnahme am 22. Oktober 1971, bei der ein Polizist getötet wurde.

Absurd ist auch die von Böll offenbar gebilligte Vorstellung, die Gruppenmitglieder könnten sich mit den Polizeibeamten auf eine Stufe stellen: »Den Bullen, der uns laufen läßt, lassen wir auch laufen.« Die Polizeibeamten, die einen steckbrieflich gesuchten Tatverdächtigen festnehmen oder einen gerichtlichen Haftbefehl vollziehen, handeln im Auftrag der im Staat organisierten Rechtsgemeinschaft unseres Volkes. Sie können -- von Extremfällen wie der Rücksichtnahme auf Geiseln abgesehen -- keinen Beschuldigten »laufenlassen«, ohne sich der Begünstigung im Amt schuldig zu machen.

2. Böll verharmlost in gefährlicher Weise die Tätigkeit der Gruppe, die nach den Angaben inzwischen verhafteter Mitglieder und anderen Beweismitteln als eine kriminelle Vereinigung anzusehen ist, wenn er meint, ihre Theorien klängen »weitaus gewalttätiger, als ihre Praxis ist« -- Diese Praxis ist verheerend: vollendeter und versuchter Mord oder Totschlag, Banküberfälle, Sprengstoff- und Brandsatzanschläge, Diebstähle, Betrügereien, Urkundenfälschung, illegaler Waffenbesitz.

Nichts kann die kriminellen Taten dieser Gruppe rechtfertigen oder auch nur verständlich machen: weder beklagenswerte Mißstände in unserer Verfassungswirklichkeit noch die vorzeitige Entlassung tatsächlicher oder vermeintlicher Kriegsverbrecher aus alliierter Strafhaft. Sieht Böll nicht, daß diese Gruppe unsere Ordnung mit ihren unbestrittenen Mängeln nicht verbessern will, sondern daß sie sie zerschlagen möchte?

Der Weg der Baader-Meinhof-Gruppe führt von scheinrevolutionären Phrasen über einen blinden Aktionismus in die -- mühsam, aber vergeblich politisch frisierte -- Kriminalität. Deshalb ist es unerträglich, wenn Böll die Mitglieder dieser Gruppe in eine auch nur gedankliche Verbindung zu den Verfolgten des nationalsozialistischen Gewaltregimes bringt: »Haben alle, die einmal verfolgt waren, von denen einige im Parlament sitzen, der eine oder andere in der Regierung, haben sie alle vergessen, was es bedeutet, verfolgt und gehetzt zu sein ... waren nicht auch sie, die ehemals Verfolgten, einmal erklärte Gegner eines Systems ...?«

Ich weigere mich anzunehmen, daß Heinrich Böll nicht die unübersteigbaren Unterschiede zwischen der nüchternen« entschiedenen, die Menschenwürde such des Verbrechers achtende Strafverfolgung durch den Rechtsstaat und ler Menschenjagd und den Mordtaten des nationalsozialistischen Unrechtstaates kennt. Die Böllsche Parallele ist eine böse Entgleisung.

3. Böll befürchtet zu Unrecht, Frau Meinhof müsse »damit rechnen, sich einer totalen Gnadenlosigkeit ausgeliefert zu sehen«. Am 21. Mai 1971 verurteilte das Schwurgericht in Berlin wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefangenenbefreiung und unerlaubtem Waffenbesitz Ingrid Schubert zu sechs Jahren Freiheitsstrafe und Irene Goergens zu vier Jahren Jugendstrafe. Der in demselben Verfahren angeklagte ehemalige Rechtsanwalt Mahler wurde trotz eines bestehenbleibenden, erheblichen Tatverdachts vom Vorwurf der Beihilfe zur gewaltsamen Befreiung Baaders freigesprochen. Ihm war nicht mit der zur Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, daß er von dem Befreiungsplan und der Art seiner Durchführung Kenntnis hatte.

Dieser Strafprozeß widerlegt in seinem Verlauf und Ausgang Bölls Sorge. Ulrike Meinhof hätte, falls sie sich stellte, nur die »Aussicht, als die klassische rote Hexe in den Siedetopf der Demagogie zu geraten«. Sie wird einen fairen Prozeß bekommen.

Keines der bisher verhafteten Mitglieder der Gruppe ist »auf der Flucht erschossen« worden, wie die Tarnformel für die ohne Gerichtsverfahren liquidierten Inhaftierten in Gewaltregimen lautet. Deutschland ist kein Land der Lynchjustiz.

4. Böll fragt: Will Ulrike Meinhof »Gnade oder wenigstens freies Geleit? Selbst wenn sie keines von beiden will, einer muß es ihr anbieten. Dieser Prozeß muß stattfinden, er muß der lebenden Ulrike Meinhof gemacht werden«.

Gnade ist nach weltlichem Sprachgebrauch Erlaß oder Milderung einer rechtskräftig verhängten Strafe, setzt also einen mit Verurteilung abgeschlossenen Strafprozeß voraus. Freies Geleit oder -- wie unsere Strafprozeßordnung formuliert -- sicheres Geleit gewährt nur Befreiung von der Untersuchungshaft. Es erlischt, wenn ein auf Freiheitsstrafe lautendes Urteil ergeht.

Böll denkt offenbar an das freie Prozeßgeleit des Mittelalters, an die einem flüchtigen Angeklagten erteilte Zusicherung, daß, wenn er sich dem Gericht stelle, er von der Rache des Verletzten geschützt sei und im Falle der Verurteilung ungefährdet zurückkehren dürfe. Dies und die Freistätten dienten damals der Eindämmung der Blutrache und der rechtswidrigen Selbsthilfe. Beides verbietet unsere Rechtsordnung.

Nein, wir wollen nicht, daß unsere »freiheitlich-demokratische Grundordnung gnadenloser ist als irgendein historischer Feudalismus, in dem es wenigstens Freistätten gab, auch für Mörder, und erst recht für Räuber«.

Aber: Unsere Freistätten sind Gesetz und Recht, die alle -- auch die staatlichen Behörden -- binden. Mit der Garantie objektiver Straftatbestände und genauer Beweisregeln, rechtlichen Gehörs und öffentlich durchgeführter Hauptverhandlung sollen sie gerade Willkür und Rache verhindern.

Böll hat zu einem wichtigen Thema seine Stimme erhoben. Aber der Zorn emotionalisierte seine Kritik und machte sie unsachlich. Seine Polemik übertrieb nicht nur -- sie schadete. Er wollte zur Besinnung rufen und schrieb selbst unbesonnen.

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