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Kritik an Bundesarchiv Wettlauf um die Kohl-Akten

Wer bekommt Zugriff auf den Nachlass Helmut Kohls? In welche Hände gehören die staatlichen Akten im Haus des Verstorbenen? Das Bundesarchiv wehrt sich nun gegen den Vorwurf pietätlosen Vorgehens.
Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs

Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs

Foto: Thomas Frey/ picture alliance / dpa

Das Bundesarchiv weist den Vorwurf zurück, vorschnell die Herausgabe von staatlichen Akten aus dem Nachlass Helmut Kohls gefordert zu haben. Medien hatten am Wochenende kritisch über ein Schreiben berichtet, das Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs, an die Witwe Maike Kohl-Richter geschickt hatte.

Es ist auf den 21. Juni datiert, wurde also fünf Tage nach dem Tod des Altkanzlers unterzeichnet. Hollmann bietet darin seine "Unterstützung bei der Regelung des schriftlichen Nachlasses" an. Er erklärt aber auch, er wäre der Witwe "verbunden", wenn sie staatliches Schriftgut "aus dem Wirken" ihres Mannes über das Kanzleramt an das Bundesarchiv weiterleiten würde.

Der Brief sei ein Standardschreiben, sagt nun Hollmann dem SPIEGEL. Das Bundesarchiv würde entsprechende Formulierungen bei Schreiben an die Erben von Politikern oder auch Wissenschaftlern verwenden, wenn es Grund zur Annahme gebe, dass staatliche Akten im Nachlass zu finden seien.

Auch sei es nicht ungewöhnlich, dass sein Haus unmittelbar nach dem Ableben eines Betroffenen reagiere. Im Fall Kohl verweist Hollmann zudem darauf, dass nicht das Bundesarchiv die Nachlassfrage aufgeworfen habe, sondern darüber in den Medien berichtet worden sei. Er habe sich daher veranlasst gesehen zu reagieren.

Im Hintergrund tobt ein Streit zwischen dem Bundesarchiv und der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS). Kohl hatte nach seiner Wahlniederlage 1998 rund 400 Aktenordner aus dem Kanzleramt in das Archiv der KAS transportieren lassen.

Im Jahr 2010 forderte er die Unterlagen mit der Begründung an, er benötige sie für einen weiteren Memoirenband. Jetzt liegen die Papiere in seinem Privathaus in Oggersheim. Die KAS möchte, dass die Papiere vollständig zurück in ihr Archiv kommen. Hollmann verweist hingegen auf die Rechtslage. Danach gehören staatliche Unterlagen ins Bundesarchiv.

Bislang ist allerdings unklar, ob und in welchem Ausmaß Kanzleramtspapiere in den Ordnern abgelegt wurden.