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Umstrittener Ex-Verfassungsschutzchef CDU-Parteigericht lehnt Ausschluss Hans-Georg Maaßens ab

Immer wieder macht Hans-Georg Maaßen mit extremen Aussagen Schlagzeilen – die CDU will ihn aus der Partei werfen. Nun hat ein parteiinternes Gericht dem Vorstoß eine Absage erteilt.
CDU-Mitglied Hans-Georg Maaßen

CDU-Mitglied Hans-Georg Maaßen

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Martin Schutt / dpa

Der umstrittene Politiker Hans-Georg Maaßen bleibt Mitglied der CDU. Das Gemeinsame Kreisparteigericht der CDU Thüringen lehnte einen Antrag der Bundespartei ab, ihn aus der Partei auszuschließen. Grundlage des Beschlusses, der dem SPIEGEL vorliegt, ist eine mündliche Verhandlung vom 23. Juni. Zudem verfügte das Gericht, dass die Anordnung, Maaßen die Mitgliedsrechte in der CDU zu entziehen, aufgehoben wird.

Gegen Maaßen wird demnach jedoch ein Verweis ausgesprochen, weil er in einem Gastbeitrag in der Zeitung »Weltwoche« den linken Flügel der CDU mit der »Ideologie der sogenannten Anti-Deutschen« in Verbindung gebracht hatte.

Maaßen wertete den Beschluss laut dem Portal »Nius« als Erfolg für sich und attackierte CDU-Chef Friedrich Merz. »Ich erwarte, dass der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz bei dieser schallenden Ohrfeige personelle und programmatische Konsequenzen zieht.« In einem Tweet nach der Entscheidung schrieb Maaßen zudem, »das Merz’sche Projekt«, eine Brandmauer gegenüber dem rechtskonservativen Verein »Werteunion« zu errichten, sei »gescheitert«.

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In der Vergangenheit hatte Maaßen, der Mitglied im Thüringer Landesverband der CDU ist, immer wieder mit rechtslastigen und antisemitischen Äußerungen Empörung in der eigenen Partei und der Öffentlichkeit ausgelöst. Der CDU-Vorstand beschloss im Februar ein Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen. Merz sagte, Maaßens Sprache und Gedankengut hätten in der CDU keinen Platz mehr.

Maaßen bezog mit langem Brief Stellung

Damit, dass Maaßen den Beschluss anfechten würde, war bereits gerechnet worden. Eine erste Frist, die CDU selbstständig zu verlassen, hatte Maaßen zunächst verstreichen lassen. Auf eine zweite Frist, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu beziehen, antwortete er schließlich in einem 26-seitigen Brief und gelobte Besserung.

Er bat darin zunächst um eine Verwarnung, die er »grundsätzlich zu akzeptieren bereit« wäre. Den Vorwurf, mit rechtslastigen Äußerungen der Partei zu schaden, bestritt er jedoch weiterhin und sprach von einer »Schmutz- und Rufmordkampagne gegen mich«.

Das parteiinterne Verfahren ist mit der Entscheidung noch nicht zwangsläufig abgeschlossen. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit, vor der nächsten Instanz der Parteigerichtsbarkeit den Beschluss aus Thüringen anzufechten. Ob die CDU diesen Schritt gehen will, ist bislang unklar.

Parteiausschlussverfahren gelten generell als langwierig und schwierig, die Anforderungen dafür sind hoch. Bei der SPD etwa waren mehrere Anläufe nötig, um Thilo Sarrazin aus der Partei zu werfen.

fek/til/flo