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Rechtsstreit um Notfallverhütung Berliner Apotheker muss Pille danach ausgeben

Weil er sich nicht an der Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, weigerte sich ein Apotheker, die Pille danach auszugeben. Ein Berliner Gericht entschied nun, dass er dennoch dazu verpflichtet sei.
Apotheke (Symbolbild): Als selbstständiger Apotheker müsse man dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen, entschied das Berufsobergericht

Apotheke (Symbolbild): Als selbstständiger Apotheker müsse man dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen, entschied das Berufsobergericht

Foto: Marcus Brandt / dpa

Ein Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen die Herausgabe zugelassener Arzneimittel verweigern. Das entschied das Berufsobergericht für Heilberufe am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch, wie das Gericht am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Apothekerkammer hatte ein Verfahren gegen einen Apotheker eingeleitet, weil dieser die sogenannte Pille danach nicht herausgeben wollte.

Der Apotheker habe sich auf sein Gewissen berufen, weil er sich nicht an der Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, erklärte das Gericht. Als selbstständiger Apotheker müsse er aber dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen, entschied das Berufsobergericht.

Die grundsätzlich geschützte Gewissensfreiheit setze einen ernsthaften Gewissenskonflikt voraus, dem man sich nicht auf zumutbare Weise entziehen könne, hieß es vom Gericht. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Es gebe andere berufliche Möglichkeiten für Pharmazeuten, in denen dieser Gewissenskonflikt nicht bestehe.

Die Pille danach verschiebt oder verhindert den Eisprung. Sie verhindert also, dass sich eine Eizelle aus den Eierstöcken löst und Richtung Gebärmutter wandert. Die Spermien sterben unverrichteter Dinge ab. Auch eine Einnistung wird verhindert.

Um möglichst gut vor einer Schwangerschaft zu schützen, muss die Pille danach deshalb so schnell wie möglich eingenommen werden: Hat der Eisprung schon stattgefunden, kommt das Medikament zu spät.

Die Pille danach wirkt auch noch dann, wenn sie nach dem Eisprung eingenommen wird, auch wenn sie ihre eigentliche Funktion, den aktuellen Eisprung zu verhindern oder zu verschieben nicht mehr erfüllt.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben nachträglich Informationen zur Wirkweise der Pille danach ergänzt und konkretisiert. In einer früheren Version dieser Meldung hieß es, sobald sich eine befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet habe, verliere die Pille ihre Wirkung. Richtig ist, dass die Pille danach, auch danach noch wirkt. Wir haben die Stelle korrigiert.

swe/afp

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