Spanien drohen Konsequenzen

Abseitsfalle Jugendschutz: Kein Tor nach 23 Uhr für Lamine Yamal?

Lamine Yamal: Der Spanier ist mit 16 Jahren der jüngste Spieler, der jemals bei einem großen Fußballturnier auf dem Platz stand.

Lamine Yamal: Der Spanier ist mit 16 Jahren der jüngste Spieler, der jemals bei einem großen Fußballturnier auf dem Platz stand.

Leipzig. Das deutsche Jugendschutzgesetz könnte bei der Fußball-EM für ein juristisches Nachspiel sorgen. Denn nach korrekter Auslegung darf der 16-jährige spanische Nationalspieler Lamine Yamal ab 23 Uhr weder dribbeln, passen noch am Spielfeldrand Interviews geben.

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Warum? „Weil Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr so spät am Abend arbeiten dürfen“, sagt Dr. Heiko Reiter, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main, der sich unter anderem auf Sportarbeitsrecht spezialisiert hat. „Das gilt für alle in Deutschland Tätigen – auf die Nationalität kommt es dabei nicht an.“

Das Verbot ist eindeutig: „Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden“, heißt es im Jugendarbeitsschutzgesetz, Paragraf 14. Ausnahmen gibt es für das Gaststätten- und Schaustellergewerbe, für die Arbeit in mehrschichtigen Betrieben, für die Landwirtschaft sowie Bäckereien und Konditoreien. „Und seit 2021 auch für den Sport“, erklärt Reiter. Doch um 23 Uhr müsse für Minderjährige endgültig Feierabend sein.

Auslaufen und Duschen gehört zur Arbeitszeit

Diese 23-Uhr-Frist konnte Yamal bereits im zweiten EM-Spiel der Spanier, als das Team gegen Italien 1:0 gewonnen hat, nicht einhalten. Der Teenie wurde zwar gegen 22.30 Uhr ausgewechselt, „doch streng genommen gelten auch das Auslaufen, die Interviews nach dem Spiel und selbst das Duschen und Umziehen zur Arbeit dazu“.

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Ein juristisches Schlupfloch gäbe es, „wenn Nationalspieler keine Arbeitnehmer sind, also wenn kein Arbeitsverhältnis bestehen würde“, sagt Fachanwalt Reiter. Doch welche rechtliche Konstellation sollte es sonst sein? „Von einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann bei Fußball-Nationalspielern nicht die Rede sein.“

30.000 Euro Bußgeld drohen

Die Uefa hat auf Anfrage zum Jugendschutzgesetz und den Fall Yamal auf den spanischen Fußballverband verwiesen. Die Antwort vom spanischen Verband steht noch aus.

„Laut Gesetz droht dem Verband ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro“, sagt Arbeitsrechtler Reiter. Bei der EM sei es jedoch rein faktisch eher unwahrscheinlich, dass ein solches Bußgeld verhängt wird.

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Yamal, der seit seinem Einsatz gegen Kroatien der jüngste Spieler der EM-Geschichte ist, wird also weiterhin für sein Team kicken. Im letzten Gruppenspiel der Spanier – am Montag gegen Albanien – lief der Jungstar übrigens in der 72. Minute aufs Feld. Das Spiel endete gegen 22.45 Uhr – damit wurde die 23-Uhr-Marke mutmaßlich erneut überschritten.

Die nächste Partie für Spanien steht am Sonntag an. Das Achtelfinale, Anstoß ist um 21 Uhr. Wird Yamal auf dem Platz sein, wenn La Furia Roja am Ende vielleicht zum Elfmeterschießen antreten muss? Eins scheint sicher: Die zuständige Aufsichtsbehörde wird ihn sicherlich nicht vom Spielfeld holen ...

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