Serie „Die EU und ich“

Wie eine EU-Richtlinie zur Pauschalreise den Urlaub rettet

Pauschalreisen sind durch eine EU-Richtlinie besonders geschützt.

Pauschalreisen sind durch eine EU-Richtlinie besonders geschützt.

Brüssel. Als der Reisekonzern Thomas Cook, der Erfinder der Pauschalreise, 2019 pleiteging, war die Sorge bei Urlauberinnen und Urlaubern groß, dass ihr Geld für die gebuchten Reisen weg sei. Viele sahen sich schon auf Balkonien statt auf Mallorca sitzen. Doch ein Gesetz der Europäischen Union hat dafür gesorgt, dass man sein Geld für die Pauschalreise zurückbekommt.

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Mit der Richtlinie 2015/2302 will die EU den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit bei der Reisebuchung geben. „Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind“, heißt es im Gesetzestext. Die Richtlinie existiert bereits seit den 1990er-Jahren und verpflichtet die Unternehmen, einen Reisesicherungs­schein auszustellen. Diesen gibt es für alle Pauschalreisen, also wenn eine Reise mit mindestens zwei Leistungen als Paket gebucht wurde, beispielsweise Flug mit Hotel.

Die EU schreibt sogar vor, dass genug Geld zurückgelegt werden muss, um Reisende im Fall einer Insolvenz auch wieder nach Hause zu befördern. Niemand soll also im Urlaubsland festsitzen, nur weil der Reise­veranstalter insolvent geht. Um dies sicherzustellen, sind deutsche Reiseveranstalter heutzutage verpflichtet, einen Vertrag beim Deutschen Reisesicherungsfonds abzuschließen. Er springt ein, wenn der Anbieter zahlungsunfähig ist, erstattet geleistete Zahlungen für Buchungen und kümmert sich um die Rückreise.

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Als mit Thomas Cook der zweitgrößte Reiseveranstalter Europas pleite war, strandeten rund 150.000 Deutsche im Ausland und mussten zurückgeholt werden. Mehr als eine halbe Million weitere Touristinnen und Touristen hatten ihre Reise schon bezahlt, aber noch nicht angetreten. Allerdings gab es nun ein Problem: Thomas Cook hatte sich für den Fall einer Insolvenz zwar bei der Zurich Versicherung abgesichert, doch die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro reichte nicht, um alle Kundinnen und Kunden voll zu entschädigen. Der Staat sprang daraufhin ein und ersetzte den restlichen Schaden auf freiwilliger Basis. Allerdings musste er zugeben, dass er die EU‑Richtlinie nur stümperhaft umgesetzt hatte. Damit sich eine solche Situation nicht wiederholt, wurde der Deutschen Reisesicherungsfonds gegründet. Dort sind heute von Aida bis Alltours alle großen Reiseanbieter ab 10 Millionen Euro Jahresumsatz versichert. Auch der Reisekonzern FTI, der am 3. Juni 2024 Insolvenz anmeldete. „Dieser Fonds ist ein Resultat des Verbraucherschutzes in der EU, europäische Regeln verringern das Risiko für Pauschalreisende“, sagte SPD-Verbraucherpolitiker René Repasi.

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Pauschalreisen müssen übertragbar sein

Die EU-Richtlinie bringt aber noch weitere Vorteile mit sich. Sie schreibt vor, dass Pauschalreisen übertragbar sein müssen. Das ist praktisch, wenn man die Reise beispielsweise krankheitsbedingt nicht antreten kann und sie nicht stornierbar ist. Die Kosten für die Übertragung dürfen „nicht unangemessen sein“, stellt die EU klar.

Damit es keine bösen Überraschungen gibt, darf der Preis bereits gebuchter Pauschalreisen nur in sehr wenigen Fällen erhöht werden. Wenn die Kosten für Kerosin und Sprit, Steuern und Flughafengebühren oder Wechselkurse stark steigen, dürfen Reiseveranstalter mehr Geld fordern. Das haben sie seit Beginn des Krieges wegen gestiegener Energiepreise auch getan. Allerdings müssen sie in ihren Geschäfts­bedingungen (AGB) hinweisen, dass der Reisepreis womöglich steigen kann. Genauso muss er dann aber auch sinken, wenn etwa der Wechselkurse fällt. Weil das sehr umständlich ist, verzichten viele Anbieter darauf – und somit waren zuletzt auch viele nachträgliche Preiserhöhungen unzulässig.

Dieser Artikel ist Teil unserer wöchentlichen Serie zur Europawahl 2024.

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