Bundesamt für Migration

Vielzahl von Asylanträgen: Scholz sieht Verbesserungspotenzial am Dublin-Verfahren

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gibt nach seinem Besuch beim Bundesamt für Migration (BAMF) in Nürnberg ein Statement ab.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gibt nach seinem Besuch beim Bundesamt für Migration (BAMF) in Nürnberg ein Statement ab.

Nürnberg. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat Bemühungen der Bundesregierung zur Verbesserung der Rücknahme von Asylbewerbern im Zuge des sogenannten Dublin-Verfahrens zugesagt. „Es muss so sein, dass wir da eine veränderte Praxis erreichen“, sagte Scholz bei einem Besuch des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg. Er sei mit seinem Amtskollegen in mehreren Ländern Europas im „Dauergespräch“.

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Zuvor hatten Mitarbeiter des Bundesamtes dem Kanzler ihre Unzufriedenheit mit der bisherigen Praxis zum Ausdruck gebracht. Einige Länder, darunter Italien, akzeptieren derzeit keine oder nur eine geringe Zahl von Flüchtlingen, zu deren Aufnahme sie aber nach dem Dublin-Abkommen verpflichtet wären.

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Der Dublin-Verordnung zufolge ist immer nur ein EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung und die Abwicklung von Asylverfahren zuständig.

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Asylanträge in Deutschland rückläufig

Die Zahl der Asylanträge ist in Deutschland im laufenden Jahr wieder rückläufig, allerdings auf noch immer hohem Niveau. Von Januar bis Juni wurden 121.000 Anträge auf Asyl gestellt – knapp 20 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die meisten kamen aus den drei Haupt-Herkunftsländern Syrien, Afghanistan und Türkei.

Entschieden wurde in diesem Jahr bereits über 150.000 Anträge. Die Schutzquote lag bei 47 Prozent. Im vergangenen Jahr wurde insgesamt 351.000 Erstanträge gestellt. Die Personalstärke des Bundesamtes von derzeit 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist auf 230.000 Anträge ausgelegt. Im vergangenen Haushalt wurde bereits eine temporäre Aufstockung um 1.000 Personen bewilligt. Die Rekordzahl an Anträgen stammt infolge des Bürgerkriegs in Syrien aus dem Jahr 2016 mit 745.000.

Wichtig sei auch, dass Asylanträge auf Ebene der Bundesländer noch in den Erstaufnahmeeinrichtungen gestellt würden - vor der Verteilung auf die Kommunen. „Dass das flächendeckend so gelingt, ist ganz entscheidend“, sagte Scholz. Dies könne eine „dramatische Beschleunigung“ des Verfahrens zur Folge haben. Er sprach sich auch für mehr Tempo bei den Verwaltungsgerichtsverfahren aus. In Rheinland-Pfalz ist die erste Instanz bei solchen Verfahren in weniger als sechs Monaten abgeschlossen. Dort sind alle Asyl­gerichts­verfahren auf ein Verwaltungs­gericht (VG Trier) am Standort der für Prozess­verfahren zuständigen Bamf-Außenstelle zusammengefasst. Der bundesweite Schnitt liege jedoch bei 20 Monaten.

Die Zahl der Asylanträge ist in Deutschland im laufenden Jahr wieder rückläufig, allerdings auf hohem Niveau. Von Januar bis Juni wurden 121.000 Anträge auf Asyl gestellt – knapp 20 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die meisten kamen aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Entschieden wurde in diesem Jahr bereits über 150.000 Anträge. Die Schutzquote lag bei 47 Prozent. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 351.000 Erstanträge gestellt.

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„Die leichte Entspannung, die sich beim Migrationsgeschehen aktuell abzeichnet, gibt den Gemeinden, Städten und Landkreisen zwar ein wenig Luft, um sich zu sortieren und zu organisieren. Letztlich handelt es sich ja aber nur um eine punktuelle Entlastung“, sagte Uwe Zimmermann, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Doch vielfach werde unterschätzt, dass Integration ein langwieriger Prozess sei. „Bei einem quantitativ ausgereizten System – wie zum Teil in Kitas und Schulen – kann es erst dann langfristig zu einer Entspannung kommen, wenn der Zuzug sich dauerhaft und nicht nur temporär verringert“, sagte Zimmermann.

Eine nachhaltige Entlastung erwartet Zimmermann „erst in einigen Jahren aufgrund der EU-Asylbeschlüsse zu erwarten sein, wenn die Grenzen der Europäischen Union stärker gesichert und die Asylverfahren außerhalb der EU schneller durchgeführt werden.“

Er forderte, dass die Kosten für Asylzuwanderung komplett von Bund und Ländern getragen werden sollten. „Wenn es darum geht, die Kommunen zu entlasten, sollten wir allerdings nicht nur über die Entwicklung von Zuzugszahlen sprechen. Grundsätzlich ist von zentraler Bedeutung, dass die Städte und Gemeinden von den Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration vollständig entlastet werden“, sagte Zimmermann dem RND. „Es handelt sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe, Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung dauerhaft nachkommen.“

Laut Städte- und Gemeindebund habe sich die Bezahlkarte für Asylbewerber „dort, wo sie bereits eingesetzt wird, bewährt“. Zimmermann sagte dem RND „Wir sehen die Bezahlkarte als wichtigen Baustein, um Geldzahlungen an Schleuser oder Geldtransfers an die Familien zu verhindern und so mögliche Anreize für illegale Migration zu senken.“

RND/jps/dpa

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