Gericht urteilt

Russischen Pass verschwiegen: Ausbürgerung von Ex-Mitarbeiter der AfD rechtens

Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch: Ein Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten soll sich eine deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen haben. (Symbolbild).

Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch: Ein Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten soll sich eine deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen haben. (Symbolbild).

Berlin. Der Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten hat sich zunächst erfolglos gegen seine Ausbürgerung gewehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren die Rücknahme der Einbürgerung für rechtens erklärt und damit das Vorgehen der Berliner Senatsinnenverwaltung bestätigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Mann habe bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.

Demokratie-Radar

Wie steht es um die Demokratie in Deutschland? Unser RND-Team geht dem nach – jeden Dienstag in diesem Newsletter.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Ex-Mitarbeiter seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen habe. Er habe im Einbürgerungsverfahren seinen russischen Pass verschwiegen, hieß es. Demnach hatte der Mann im September 2019 bei einem Berliner Bezirksamt angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022 wurde er Deutscher. Im April 2023 stießen Bundespolizisten am Flughafen Hamburg jedoch bei ihm auf einen russischen Reisepass. Daraufhin nahm der Innensenat die Einbürgerung wieder zurück.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Eilverfahren abgewiesen

Dagegen klagt der Ex-AfD-Mitarbeiter. Weil das Innenressort die sofortige Vollziehung der Rücknahme angeordnet hat, versuchte er im Eilverfahren eine aufschiebende Wirkung zu erzielen – vergeblich. Es sei nach derzeitiger Lage davon auszugehen, dass die Entscheidung der Innenverwaltung rechtmäßig sei.

Thüringer AfD-Chef Björn Höcke erneut wegen SA-Parole vor Gericht

Björn Höcke kehrt auf die Anklagebank in Halle zurück. Auch in einem zweiten Verfahren muss sich der AfD-Politiker wegen einer NS-Parole verantworten.

Der Mann war bis Anfang des Jahres Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt und besaß längere Zeit einen Hausausweis des Parlaments. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts verdächtigt ihn der Verfassungsschutz, dass er im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland handele.

Der Kläger bestreitet dies. Das bloße Bestreiten reicht aus Sicht der Richter aber nicht. Vielmehr ergäben sich „aus den auffälligen Einträgen in seinen Reisepässen, der ungewöhnlichen Einfuhr hoher Geldbeträge aus dem Ausland sowie seinen völlig substanzlosen Angaben“ zum Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zutreffen könnte, heißt es in dem Beschluss, der der dpa vorlag.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Vorfälle wie dieser gaben Anlass für strengere Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag. So wird inzwischen beispielsweise überlegt, ob vor der Ausstellung eines Hausausweises für Mitarbeiter künftig der Verfassungsschutz regelmäßig um Erkenntnisse angefragt werden soll. Entschieden werden soll über die neuen Maßnahmen voraussichtlich in diesem Herbst.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
Anzeige

Spiele

Das tägliche Kreuzworträtsel

Testen Sie ihr Allgemeinwissen und finden Sie das Lösungswort des Tages.

Anzeige