Serie: Die EU und ich

Wie eine EU‑Richtlinie vor Burn-out schützen soll

Auch häufige Abmahnungen können sich für Arbeitnehmer auf Dauer wie Mobbing anfühlen.

Eine EU-Richtlinie soll psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz abbauen.

Brüssel. Es sind alarmierende Ergebnisse, die eine Umfrage der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OSHA) vor zwei Jahren zutage förderte: 27 Prozent der Beschäftigten leiden unter Stress, Angst oder Depressionen, die durch ihre Arbeit ausgelöst oder verstärkt werden. Als größte Risiken identifizieren die EU‑Fachleute eine zu hohe Arbeitsbelastung und atypische Arbeitszeiten. Sie warnen, dass anhaltender Stress am Arbeitsplatz zu psychischen Problemen wie Burn-out, aber auch zu körperlichen Beschwerden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann. Eine EU‑Richtlinie soll helfen, diese Risiken zu minimieren, wie der letzte Teil unserer EU‑Serie vor den Europawahlen zeigt.

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In der Richtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (89/391/EWG) werden Unternehmen verpflichtet, die Risiken ihrer Angestellten am Arbeitsplatz zu bewerten – auch die psychosozialen Risiken. Anschließend müssen sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Nach Ansicht der EU‑Kommission sollte das ohnehin im Interesse eines Unternehmens sein. Denn hohe psychische Belastungen führten zu Konflikten im Betrieb, hohen Fehlzeiten und Fluktuation. „Stress trägt zu etwa der Hälfte aller Fehltage bei“, schrieb die Kommission im vergangenen Sommer in einer Mitteilung über ihre Bemühungen um mehr psychische Gesundheit.

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Was genau die Unternehmen tun, um die EU‑Richtlinie umzusetzen und beispielsweise das Burn-out-Risiko zu senken, bleibt ihnen überlassen. Manche setzen auf Hilfe beim Zeitmanagement oder bei der Stressbewältigung, andere bieten firmenintern Yoga oder Kardiotraining an.

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Psychosoziale Risiken sind für Unternehmen schwieriger zu bewältigen als herkömmliche Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz, so die EU‑Agentur. Nach ihrer Analyse tun sich vor allem kleine Unternehmen schwer und unterschätzen häufig psychosoziale Risikofaktoren. Der Rat der Europäischen Union hat daher die Mitgliedstaaten aufgefordert, insbesondere diese kleinen Unternehmen bei Präventionsmaßnahmen zu unterstützen. Außerdem sollen die EU‑Staaten nationale Initiativen zum Umgang mit psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz und die Entwicklung von Leitlinien vorantreiben.

Die EU und ich: Wie Europa unseren Alltag beeinflusst – die RND-Serie zur Europawahl 2024

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Um die Situation in den Betrieben zu verbessern, sind weitere europäische Regelungen geplant. Das nächste EU‑Parlament wird sich voraussichtlich noch in diesem Jahr mit einem Recht auf Nichterreichbarkeit befassen, um Arbeit und Freizeit klar voneinander abzugrenzen. In Deutschland gibt es ein solches Recht bisher nur für den Urlaub. Da aber viele Beschäftigte mit unbezahlten Überstunden, überlangen Arbeitszeiten und unzureichenden Ruhezeiten zu kämpfen haben, soll ein europäisches Recht auf Nichterreichbarkeit auch außerhalb der Urlaubszeit für Entlastung sorgen.

Dieser Artikel ist Teil unserer wöchentlichen Serie zur Europawahl 2024.

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