Viele Abrechnungen sind fehlerhaft

Teure Fehler: Hier können Sie Ihre Nebenkosten­abrechnung prüfen lassen

Nebenkostenabrechnungen sind oft falsch und für juristische Laien auch nur schwer nachzu­vollziehen, heißt es beim Deutschen Mieterbund.

Nebenkostenabrechnungen sind oft falsch und für juristische Laien auch nur schwer nachzu­vollziehen, heißt es beim Deutschen Mieterbund.

Betriebskostenabrechnungen – umgangssprachlich häufig als Nebenkostenabrechnungen bezeichnet – sind oft falsch. Außerdem sind sie für juristische Laien nur schwer nach­zuvoll­ziehen, heißt es beim Deutschen Mieterbund. Mieterinnen und Mieter sollen ihre Abrechnung daher unbedingt prüfen – schnell könne es um mehrere Hundert Euro gehen. Das sollten Sie beachten, wenn die Abrechnung ins Haus flattert.

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Bevor Mieterinnen und Mieter sich mit ihrer Betriebskostenabrechnung beschäftigen, sollte auch immer der Zeitpunkt beachtet werden, wann diese eintrifft. Denn: Kommt die Abrechnung zu spät an, muss diese laut Stiftung Warentest nicht mehr beglichen werden. Demnach muss der Vermieter die Nebenkosten innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungs­­zeit­raumes abrechnen – meist zum Ende eines Kalenderjahres. Genauere Informationen zum Abrechnungs­zeitraum finden sich im Mietvertrag.

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Nicht alle Kosten können umgelegt werden

Wer seine Betriebskostenabrechnung erhält, sollte diese immer mit der Abrechnung des letzten Jahres vergleichen – vor allem, wenn es auffällig starke Erhöhungen gibt, erklärt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund.

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Neben formalen Fehlern, wie dem falschen Abrechnungs­zeitraum oder mangelnder Nachvoll­ziehbarkeit, können inhaltliche Fehler laut der Stiftung Warentest zu einem zu hohen Endbetrag auf der Abrechnung führen. Typische inhaltliche Fehler sind etwa Kosten, die gar nicht auf die Mieterin oder den Mieter umgelegt werden dürfen. Das betrifft etwa Verwaltungs­kosten oder Bankgebühren des Vermieters.

Euro-Münzen sind übereinander gestapelt.

Welche Betriebskosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Hohe Betriebskosten lassen viele Mieterinnen und Mieter verzweifeln. Bei der Betriebskostenabrechnung sollten sie aber genau hinschauen. Denn der Vermieter darf nicht alle Kosten umlegen.

Verbraucher­zentralen helfen bei Prüfung

Das Unternehmen Mineko aus Berlin hat in den letzten Jahren nach eigenen Angaben mehr als 113.000 Nebenkostenabrechnungen geprüft. Das Ergebnis: 90 Prozent der Betriebskostenabrechnungen waren dem Unternehmen zufolge nicht korrekt berechnet. Und dabei ging es nicht um Centbeträge. Mineko erklärt, dass Mietende durch die Prüfung und Berichtigung der Betriebskostenabrechnung im Durch­schnitt mehr als 300 Euro sparen können.

Neben privaten Unternehmen, die die Prüfung der Betriebskostenabrechnung anbieten, stehen einem auch Verbraucher­zentralen und andere Vereine zur Seite. Die Verbraucher­zentralen einiger Bundes­länder bieten Beratungen und Prüfungen der Betriebskostenabrechnungen an. Ob die Verbraucher­zentrale in Ihrem Bundesland diese Leistung anbietet, erfahren Sie auf der Website der jeweiligen Verbraucherzentrale.

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Mieter darf Belege des Vermieters kontrollieren

Ebenfalls bundesweit agiert der Deutsche Mieterbund. Bei 300 Beratungsstellen in ganz Deutschland können Mitglieder des Vereins sich kostenfrei in mietrechtlichen Angelegenheiten beraten lassen. „Dazu gehört auch die Prüfung der Abrechnung“, erklärt Wall. Wer seine Betriebskostenabrechnung prüfen lassen möchte, kann dies am besten bei einem Termin vor Ort machen. Dazu werden neben der Abrechnung Unterlagen wie der Mietvertrag oder die Vorjahres­abrechnung benötigt. So lassen sich einfache Fragen schnell klären, erklärt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund.

Übrigens: Der Mieter oder die Mieterin hat Wall zufolge auch das Recht, Betriebs­kosten­belege zu kontrollieren. Dazu gehören etwa Rechnungen, Quittungen oder auch Verträge, die der Vermieter abgeschlossen hat. So lassen sich die Kosten der Abrechnung schließlich leichter erklären und belegen – oder auch widerlegen.

Mieter kann Einwände ein Jahr vorbringen

Auch ein Klassiker: Der Vermieter verlangt in der Abrechnung, dass der offene Betrag innerhalb von 30 Tagen überwiesen werden soll. „Das Gesetz nennt keine festen Fristen, bis wann eine Nachzahlung aus der Betriebs­kosten­abrechnung zu begleichen ist“, sagt Wall. Die Mieterin oder der Mieter hat demnach aber immer die Möglichkeit, die Abrechnung nur unter Vorbehalt zu bezahlen (unbedingt schriftlich in der Überweisung vermerken) oder den Nach­zahlungs­betrag zurückzuhalten, bis etwaige Ungereimtheiten oder Auffälligkeiten geklärt sind.

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Wer Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung hat, sollte seinem Vermieter oder der Vermieterin dies zeitnah und schriftlich mitteilen – und ihn für die womöglich zu hoch ausgefallenen Kosten um eine Erklärung bitten, heißt es bei der Stiftung Warentest. Mieterin oder Mieter haben demnach ein Jahr nach der Abrechnung Zeit, Einwände gegen diese vorzubringen.

Wir haben diesen Text am 26. Juni 2024 aktualisiert.

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