immer aktuell – seit 2002
Dieser Pfändungsrechner berechnet die geltende Pfändungsgrenze für Arbeitseinkommen, anhand des monatlich, wöchentlich oder auch tageweise gewährten Nettoeinkommens des Schuldners/der Schuldnerin, sowie der Anzahl von Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist.
Grundlage für diese Berechnung ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) in der jeweils gültigen Fassung.
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