„Schneiders Brille“

Mundraub

Vorarlberg
06.07.2024 16:25

„Krone“-Kolumnist Robert Schneider wurde jüngst von einem Bauern beim Kirschenklauen ertappt. Die denkwürdige und überaus humorige Episode möchte er Ihnen nicht vorenthalten:

„Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun. Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen.“

Diese Worte aus dem Buch Deuteronomium (23, 25f) werde ich auf einen Spickzettel notieren und immer in meinem Portemonnaie griffbereit haben, sollte ich wieder an einem Kirschbaum vorbeikommen, dessen Äste in den Wanderweg ragen und mich schwarzrot anlächeln. Ich konnte einfach nicht widerstehen, blieb also stehen, machte mich lang und stibitzte eine Handvoll Kirschen. Auf selbige Idee war schon ein Mountainbiker gekommen, ein junger, smart aussehender Mann, der ganz ungeniert auf den Baum geklettert war und einen Kirschkern nach dem anderen auf meinen Kopf spuckte. Ich entdeckte ihn erst, als ich hochblickte.

Es dauerte keine drei Minuten, bis ich von einem schon aus der Ferne wüst fluchenden Herrn mit Schildmütze angefahren und zur Rede gestellt wurde. Aus Gründen des Anstands fällt es mir schwer, hier die einzelnen Flüche wörtlich wiederzugeben, aber das Ganze lässt sich in etwa so zusammenfassen: Er wolle meine Personalien wissen und mich wegen Diebstahls anzeigen. Als er vor mir stand, schöpfte er Luft, zog einen Zettel aus seiner Geldtasche und begann zu rezitieren: „Die Entwendung geringwertiger Sachen aus Not, Unbesonnenheit oder zur Befriedigung eines Gelüstes wird durch den Privilegierungstatbestand nach StGB, § 141 als Entwendung bestraft. Das Strafmaß liegt bei Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder einer Geldstrafe bis zu sechzig Tagessätzen.“

„Und was ist mit dem da oben?“, fragte ich. „Darf der von Ihren Kirschen schnabulieren?“ – „Das ist ein Verwandter in gerader Linie, weshalb die Strafbarkeit entfällt. Kann da leider auch nichts machen“, erwiderte der Bauer zu meiner völligen Verblüffung, faltete den Zettel und steckte ihn wieder in die Geldbörse. Im selben Augenblick landete besagter Verwandter in gerader Linie breitbeinig auf dem Boden, nahm sein Bike und radelte davon. Die Herren sahen einander nur kurz an. Wenn Blicke töten könnten. Ich bot dem Bauern zehn Euro Entschädigung für den begangenen Mundraub. Er steckte sie wortlos ein.

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