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N-Fahrzeug

EG-Fahrzeugklasse: Nutzfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt sind (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in Verbindung mit 97/27/EG). Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 3,5 Tonnen = N1, mehr als 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen = N2 und mehr als 12 Tonnen = N3) und dem jeweiligen Aufbautyp sowie weiteren Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung:

Lastkraftwagen

  • Lastkraftwagen (Aufbauart „BA“)
  • Van (N-Fahrzeug mit integriertem Führerhaus/Aufbauart „BB“)

Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

  • Beschussgeschützte Fahrzeuge
  • Mobilkrane *)
  • Sonstige

*) Mobilkrane sind Fahrzeuge der Klasse N3, die nicht für die Güterbeförderung geeignet und mit einem Kran mit einem zulässigen Lastmoment von 400 kNm oder darüber ausgerüstet sind.

Für N-Fahrzeuge können erstmals ab seit 29.04.2009 EG-Typgenehmigungen erteilt werden (siehe auch Lastkraftwagen (Lkw) beziehungsweise Sattelzugmaschine beziehungsweise Zugmaschine (Zgm)). Nationale selbstfahrende Arbeitsmaschinen können, sofern eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde, ebenfalls N-Fahrzeuge beziehungsweise bei Lof-Fahrzeugen auch T-Fahrzeuge sein.