Was ist Inhalt des einzureichenden Entwicklungskonzeptes?
Das Entwicklungskonzept, welches dem KBA zur Erteilung einer Erprobungsgenehmigung vorzulegen ist, umfasst mindestens | |
a) eine Auflistung von verantwortlichen Personen inkl. Stellenbeschreibung, Zugangsvoraussetzungen und Schulungsplan, | § 16 (3) Nr. 3 AFGBV |
b) eine Beschreibung des Entwicklungsprozesses mit Entwicklungszielen, -plan und -monitoring, | § 16 (3) Nr. 4 AFGBV |
c) eine Beschreibung der im Vergleich zum Zeitpunkt der Einzel- oder Typgenehmigung bereits vorgenommenen und noch beabsichtigten Änderungen, | § 16 (3) Nr. 4a AFGBV |
d) eine Beschreibung der zu erprobenden Fahrfunktion(en), | § 16 (3) Nr. 4a AFGBV |
e) eine Darlegung der Einhaltung des Stands der Technik gemäß § 1a StVG für Fahrzeuge mit automatisierter bzw. § 1e StVG für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, | § 16 (3) Nr. 4b AFGBV § 1a (2) StVG § 1e (2) StVG |
f) eine Darlegung wie die permanente Überwachung des Betriebs gewährleistet wird inkl. Verantwortlichkeitsmatrix, Aufgabeninhalte und Entscheidungskompetenz, | § 16 (3) Nr. 4c AFGBV |
g) eine Erklärung, dass im Entwicklungskonzept die Bereitstellung nicht personenbezogener Daten und Ereignisse, die den technologischen Fortschritt der zu erprobenden Entwicklungsstufe betreffen, enthalten ist sowie | § 16 (3) Nr. 4d AFGBV |
h) eine Beschreibung der Art der Dokumentation und der Verifizierung von gesammelten Daten inkl. Angaben zur Datensicherung. | § 16 (3) Nr. 4d AFGBV |
Als Orientierungshilfe zu den Inhalten kann im Downloadbereich ein Muster für das Entwicklungskonzept heruntergeladen werden. Die Nutzung dieses Musters ist nicht verpflichtend, kann jedoch den beim KBA entstehenden Bearbeitungsaufwand reduzieren. |