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Was ist Inhalt des einzureichenden Entwicklungskonzeptes?

Das Entwicklungskonzept, welches dem KBA zur Erteilung einer Erprobungsgenehmigung vorzulegen ist, umfasst mindestens

a) eine Auflistung von verantwortlichen Personen inkl. Stellenbeschreibung, Zugangsvoraussetzungen und Schulungsplan,

§ 16 (3) Nr. 3 AFGBV

b) eine Beschreibung des Entwicklungsprozesses mit Entwicklungszielen, -plan und -monitoring,

§ 16 (3) Nr. 4 AFGBV

c) eine Beschreibung der im Vergleich zum Zeitpunkt der Einzel- oder Typgenehmigung bereits vorgenommenen und noch beabsichtigten Änderungen,

§ 16 (3) Nr. 4a AFGBV

d) eine Beschreibung der zu erprobenden Fahrfunktion(en),

§ 16 (3) Nr. 4a AFGBV

e) eine Darlegung der Einhaltung des Stands der Technik gemäß § 1a StVG für Fahrzeuge mit automatisierter bzw. § 1e StVG für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion,

§ 16 (3) Nr. 4b AFGBV
§ 1a (2) StVG
§ 1e (2) StVG

f) eine Darlegung wie die permanente Überwachung des Betriebs gewährleistet wird inkl. Verantwortlichkeitsmatrix, Aufgabeninhalte und Entscheidungskompetenz,

§ 16 (3) Nr. 4c AFGBV

g) eine Erklärung, dass im Entwicklungskonzept die Bereitstellung nicht personenbezogener Daten und Ereignisse, die den technologischen Fortschritt der zu erprobenden Entwicklungsstufe betreffen, enthalten ist sowie

§ 16 (3) Nr. 4d AFGBV

h) eine Beschreibung der Art der Dokumentation und der Verifizierung von gesammelten Daten inkl. Angaben zur Datensicherung.

§ 16 (3) Nr. 4d AFGBV
Als Orientierungshilfe zu den Inhalten kann im Downloadbereich ein Muster für das Entwicklungskonzept heruntergeladen werden. Die Nutzung dieses Musters ist nicht verpflichtend, kann jedoch den beim KBA entstehenden Bearbeitungsaufwand reduzieren.