Fahrerlaubnisklassen
Zum 1. Januar 1999 wurde in Deutschland ein neuer Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt. Damit wurden die früheren nationalen Klassen durch die einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E ersetzt. Die Fahrerlaubnis kann in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein grundsätzlich ohne Umtausch genutzt werden. Damit entfällt die frühere Pflicht zum Umtausch des Führerscheins bei Wohnsitzwechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen.
Seit 19. Januar 2013 wird die nächste Generation der Kartenführerscheine ausgegeben. Diese Führerscheine sind in der Gültigkeit als Dokument auf 15 Jahre befristet. Die Verlängerung erfolgt bei Pkw- und Motorradfahrern weiterhin ohne Gesundheitsuntersuchung oder sonstige Prüfungen.
Auf Grund von Vorgaben der Europäischen Union sind die unterschiedlichen Führerscheine in den EU-Ländern bis zum 19.01.2033 auf das am 19.01.2013 eingeführte einheitliche Muster umzustellen. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten deutschen Führerscheine sind daher bei der für den aktuellen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt) nach folgendem Zeitplan umzutauschen:
Geburtsdatum vor 1953 | Umtausch bis 19.01.2033 |
Geburtsdatum 1953 bis 1958 | Umtausch bis 19.01.2022 |
Geburtsdatum 1959 bis 1964 | Umtausch bis 19.01.2023 |
Geburtsdatum 1965 bis 1970 | Umtausch bis 19.01.2024 |
Geburtsdatum 1971 und jünger | Umtausch bis 19.01.2025 |
Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 | Umtausch bis 19.01.2026 |
Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 | Umtausch bis 19.01.2027 |
Ausstellungsjahre 2005 bis 2007 | Umtausch bis 19.01.2028 |
Ausstellungsjahr 2008 | Umtausch bis 19.01.2029 |
Ausstellungsjahr 2009 | Umtausch bis 19.01.2030 |
Ausstellungsjahr 2010 | Umtausch bis 19.01.2031 |
Ausstellungsjahr 2011 | Umtausch bis 19.01.2032 |
Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 | Umtausch bis 19.01.2033 |
Die Änderungen bei den Fahrerlaubnisklassen sind nachfolgenden Übersichten zu entnehmen.
Fahrerlaubnisklassen
Das Kraftfahrt-Bundesamt führt seit dem 1. Januar 1999 das Zentrale Fahrerlaubnisregister. Dieses Register speichert alle fahrerlaubnisrelevanten Daten.