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Digitale Fahrzeugzulassung für Großkunden über eine zentrale Großkundenschnittstelle

Mit dem 1. September 2023 tritt die Neuverkündung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft.

Damit wird auch die produktive Nutzung der Großkundenschnittstelle (GKS) freigeschaltet und damit eine digitale Fahrzeugzulassung für Großkunden möglich sein.

Durch das Vorhaben „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr werden die häufigsten Vorgänge der Fahrzeugzulassung für natürliche und juristische Personen digital ermöglicht.

Die GKS sieht einen automatisierten, internetbasierten und effizienten Kfz-Zulassungsprozess für Großkunden mit regelmäßig mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr vor.

Zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und registrierten Großkunden wird eine Maschine-zu-Maschine-Kommunikation errichtet, mit deren Hilfe Zulassungsanträge unter Einhaltung des XKfz-Standards gestellt und automatisiert bearbeitet werden können. Dabei validiert die GKS eingehende Daten noch vor der formellen Antragstellung. Das i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde kann dann ebenfalls automatisiert über den Antrag entscheiden und teilt ein Kennzeichen zu.

Um den Zulassungsbehörden sowie i-Kfz-Portalen die Möglichkeit zu bieten, den Großkunden im Zuge der GKS ihre Bescheide in digitaler Form bereitzustellen und so eine sofortige Inbetriebnahme zu ermöglichen, wird seitens des KBAs ein entsprechendes System bereitgestellt, welches diese Kommunikation ermöglicht (sog. Kommunikationsplattform).

Quelle:BMDV

Hier geht es zum Infoportal
(für interessierte Großkunden, Softwareanbieter und Zulassungsbehörden).

Bei Fragen zu der Registrierung zum Infoportal wenden Sie sich bitte an gks-anwenderbetreuung@kba.de