Fragen und Antworten - Großkundenschnittstelle
Bitte wählen Sie:
- Sie müssen mehr als 500 Vorgänge pro Jahr bei der Zulassungsbehörde erzeugen. Dazu gehören unter anderem Neuzulassungen, Umschreibungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen. Dies geschieht entweder im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Flottenbetreiber oder als Dienstleister für andere.
- Sie benötigen ein sogenanntes Unternehmenskonto bei ELSTER.
- Sie müssen im Rahmen des Registrierungsprozesses eine Reihe von Selbstverpflichtungen bestätigen, die zum Beispiel datenschutzrelevante Aspekte abdecken.
- Sie müssen die einmalige Registrierungsgebühr in Höhe von 3.220 € geleistet haben.
- Flottenbetreiber: Sie melden die Fahrzeuge ausschließlich für sich selbst an.
- Dienstleister: Sie melden die Fahrzeuge nicht nur für sich selbst an, sondern auch für Dritte.
Fragen und Antworten - Grundsätzliches
Die Großkundenschnittstelle (GKS) stellt die Verbindung her zwischen Ihnen, dem Kunden, und der für Sie bzw. das zuzulassende Fahrzeug zuständigen Zulassungsbehörde (ZulB). Die GKS wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zur Verfügung gestellt. In der GKS werden alle Angaben, die Sie zuvor in Ihrem Vorsystem erfasst haben, überprüft und an die zuständige ZulB weitergeleitet. Es handelt sich bei der GKS um ein automatisiertes Verfahren. Die GKS führt alle zulassungsrelevanten, technisch durchführbaren Prüfungen der Zulassungsanträge durch und leitet die (ausschließlich positiv geprüften) Anträge mit dem Ergebnis der Vorprüfung an die i-Kfz-Portale der jeweils zuständigen ZulB weiter. Dort wird der Antrag automatisiert bearbeitet und entschieden.
Für den Fall, dass das i-Kfz-Portal der zuständigen ZulB nicht erreichbar ist, wird der vorgeprüfte Zulassungsantrag direkt an die ZulB weitergeleitet. In diesen Fällen handelt es sich um ein teilautomatisiertes Verfahren. Die Entscheidung über den Einzelantrag wird durch die örtliche zuständige ZulB getroffen. Die ZulB führen die erforderlichen Prüfungen durch, einschließlich der Gebührenrückstandsprüfung und zur Verfügbarkeit des Kennzeichens.
Um die Großkundenschnittstelle nutzen zu können, müssen zunächst ein paar Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Großkundenschnittstelle ist juristischen Personen vorbehalten.
Wenn Sie Ihren Firmensitz nicht in Deutschland haben, können Sie sich trotzdem für die Großkundenschnittstelle registrieren und Fahrzeuge in Deutschland zulassen. Die automatisierte Registrierung erfordert einen Zugang zum Unternehmenskonto von ELSTER und damit eine deutsche Steuernummer. Wenn Ihr Unternehmen im Ausland sitzt, aber in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist, können Sie bei ELSTER ein Unternehmenskonto beantragen, um am automatisierten Registrierungsverfahren teilzunehmen.
Sollten Sie keine deutsche Steuernummer haben, kann hierzu ein Antragsformular ausgefüllt werden und per Post oder per E-Mail ans KBA übersandt werden. Das Antragsformular erhalten Sie auf Nachfrage bei der GKS Anwenderbetreuung ( gks-anwenderbetreuung@kba.de ).
Flottenbetreiber unterhalten eine größere Menge an Fahrzeugen in Ihrem Unternehmen und lassen regelmäßig mehr als 500 Fahrzeuge im Jahr auf Ihr Unternehmen zu. Ob nun als Firmenfahrzeuge für Ihre Geschäftstätigkeit oder beispielsweise als Autoverleih, ist dabei unerheblich.
Dienstleister lassen im Auftrag Anderer Fahrzeuge zu, zum Beispiel als Autohaus oder als Zulassungsdienst für Dritte. Daneben ist es aber auch möglich, Fahrzeuge auf sich selbst zuzulassen.
Die Großkundenschnittstelle ist rund um die Uhr erreichbar. Dadurch sind Sie bei der Zulassung der Fahrzeuge unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsbehörden.
Es besteht dadurch auch die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens unmittelbar nach der erfolgreichen Zulassung durch das i-Kfz-Portal. Sie benötigen nur das Kennzeichenschild und können ohne Dokumente am Straßenverkehr teilnehmen. Diese erhalten Sie später per Post.
Sie können die Großkundenschnittstelle in Ihre Flottenverwaltung und bestehende Geschäftsprozesse integrieren und erreichen mit einer Schnittstelle bundesweit alle Zulassungsbehörden.
Die Registrierung in der Großkundenschnittstelle kostet einmalig 3.220 €. Diese Gebühr ist nach der Zustellung des Gebührenbescheides innerhalb von 30 Tagen an das KBA zu entrichten.
Fragen und Antworten - Technische Voraussetzungen
Um die Anträge bei Ihnen zu erfassen und an die GKS zu übermitteln, bedarf es der Einhaltung von Standards. Bei Registrierung ist die verwendete Software (Ihr Vorsystem) auszuwählen.
Das KBA stellt die Großkundenschnittstelle zur Verfügung und definiert die Standards, um diese zu bedienen. Eine Software, um die Schnittstelle zu bedienen, bietet das KBA nicht an.
- Organisations-Zertifikat des ELSTER-Kontos
- X.509-Zertifikat für die Übermittlung der Zulassungsanträge
- Anzahl der zu erwartenden jährlichen Zulassungsanträge (mehr als 500/Jahr)
- Fachliche und technische Ansprechpartner
- Bestätigung der Selbstverpflichtungen
Fragen und Antworten - Informationen zur Registrierung
Im Selfservice-Portal bei der Großkundenschnittstelle sind folgende Angaben zu machen:
Bei der GKS werden Fahrzeuge vollautomatisiert zugelassen. Um zu gewährleisten, dass die Anträge rechtmäßig sind, muss es einen Ersatz für die handschriftliche Unterschrift geben. Dies wird durch die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) gewährleistet.
Diese QES unterliegt der eIDAS-Verordnung. Um eine solche QES verwenden zu können, muss ein Vertrauensdiensteanbieter ausgewählt werden, der entsprechend qualifiziert ist, um solche Signaturen zu erstellen.
Das Organisationszertifikat wird durch ELSTER zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe dieses Zertifikates, das Sie bei der Registrierung hochladen, identifizieren Sie sich bzw. Ihr Unternehmen in der Registrierungsanwendung. Ihre Daten, die bei ELSTER hinterlegt sind, werden dann automatisch in die Registrierungsanwendung übernommen und können dort ergänzt und angepasst werden.
Zur Einreichung von Zulassungsanträgen über die Großkundenschnittstelle wird das Organisationszertifikat nicht benötigt. Aber es kommt jedes Mal zum Einsatz, wenn Sie Ihre Stammdaten in der Registrierung anpassen wollen.
Ohne das Organisationszertifikat erhalten Sie keinen Zugang zur Registrierungsanwendung.
Das X.509-Zertifikat dient der Verschlüsselung der von Ihrem Vorsystem übermittelten Zulassungsanträge. Es ist sozusagen das Wachssiegel auf dem digitalen Briefumschlag, in dem sich Ihre Anträge befinden. Die Großkundenschnittstelle identifiziert Ihr Unternehmen bzw. Ihr Vorsystem und nimmt die Zulassungsanträge entgegen.
Beide Zertifikate, das Organisationszertifikat von ELSTER sowie das X.509-Zertifikat, dienen der Identifikation des Absenders bzw. Benutzers. Damit wird sichergestellt, dass es keinen unzulässigen Zugriff von außen gibt.
Die Qualifizierte Elektronische Signatur hingegen dient lediglich der Legitimation des übermittelten Zulassungsantrages selbst. Ohne die entsprechende Signatur ist eine Bearbeitung des Zulassungsantrages nicht möglich.
Fragen und Antworten - Allgemeines
Die Gebühren für die Online-Zulassung sind grundsätzlich günstiger, als im herkömmlichen Zulassungsverfahren.
Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) angepasst. Hier wurden neue, günstigere Gebührenpositionen für Online-Zulassungen definiert. Zusätzlich erhält das KBA eine Gebühr für den Betrieb der erforderlichen Systeme.
Die tatsächlichen Kosten für den Endnutzer sind abhängig von der Gebührenerhebung der Zulassungsbehörde und den Entgelten, die der jeweilige Großkunde für seine Dienstleitung verlangt.
Ja, die GKS ist rund um die Uhr zugänglich. Sie können also Ihre Anträge jederzeit erfassen und übermitteln. Ausnahmen gibt es lediglich bei notwendigen Wartungsarbeiten. Darüber werden Sie aber rechtzeitig informiert.
Grundsätzlich binnen weniger Minuten. Die übermittelten Anträge werden über ein dezentrales Portal, das sogenannte i-Kfz-Portal, an die für das zuzulassende Fahrzeug zuständige Zulassungsbehörde übermittelt. Dieses dezentrale Portal übernimmt vollautomatisiert die Prüfung des Antrages und, soweit einer Zulassung nichts im Wege steht, die sofortige Zulassung des Fahrzeuges.
Ausnahmen bilden technische Probleme oder zu klärende Sachverhalte, die dann zeitnah, während der normalen Arbeitszeiten, von der zuständigen Zulassungsbehörde bearbeitet und entschieden werden.
Sobald das i-Kfz-Portal den Antrag geprüft und das jeweilige Fahrzeug zugelassen hat, werden die entsprechenden Unterlagen für den Großkunden zum Abruf bereitgestellt. Diese müssen ausgedruckt und gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht werden. Mit entsprechenden Kennzeichenschildern dürfen Sie das Fahrzeug dann benutzen.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II werden zusammen mit den Plaketten an Sie versandt. Bis zum Eintreffen dieser Unterlagen darf das Fahrzeug auch ohne Plaketten gefahren werden, bis maximal zehn Tage nach der Zulassung.
Bei evtl. auftretenden Problemen bei der Übermittlung der Antragsdaten ist Ihr Ansprechpartner grundsätzlich Ihr Dienstleister, dessen Software bei Ihnen eingesetzt wird.
Das KBA hat darüber hinaus entsprechende Regelungen zum Support erlassen, die eine Eskalation bei Problemen sicherstellen.
Weiterhin gibt es eine Anwenderbetreung ( gks-anwenderbetreuung@kba.de ) beim KBA, die sich ausschließlich um Probleme beim Registrierungsprozess kümmert und Ihnen in diesen Fällen zur Seite steht.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich mittelfristig alle Zulassungsbehörden in Deutschland an dieses System anschließen. Gerade am Anfang kann es unter Umständen dazu kommen, dass einzelne Zulassungsbehörden noch nicht am automatisierten Verfahren teilnehmen.
Aber auch wenn Ihre Zulassungsbehörde noch nicht direkt angebunden ist, können Zulassungsanträge über das System gestellt werden. Da dann allerdings eine vollautomatisierte Zulassung nicht möglich ist, entfällt die Möglichkeit des sofortigen Losfahrens. Der Antrag wird dann manuell in der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde bearbeitet.
Sobald der Antrag durch das i-Kfz-Portal bearbeitet wurde und das jeweilige Fahrzeug zugelassen ist, werden entsprechende Unterlagen für Großkunden zum Abruf bereitgestellt. Diese enthalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II werden zusammen mit den Plaketten per Post versandt.
Ja, sobald das i-Kfz-Portal den Antrag geprüft und das Fahrzeug/die Fahrzeuge zugelassen hat, werden die entsprechenden Unterlagen für den Großkunden zum Abruf bereitgestellt. Diese müssen ausgedruckt und gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht werden. Mit entsprechenden Kennzeichenschildern dürfen Sie das Fahrzeug dann benutzen.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II werden zusammen mit den Plaketten an Sie versandt. Bis zum Eintreffen dieser Unterlagen darf das Fahrzeug auch ohne Plaketten gefahren werden, bis maximal zehn Tage nach der Zulassung.