Fahreignungsregister (FAER)
Im FAER werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.
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Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)
Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
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