Fahreignungs-Bewertungssystem
Das Fahreignungs-Bewertungssystem gewährleistet mit einem bundeseinheitlichen Maßnahmen- bzw. Punktekatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Es gibt jedem Bürger und jeder Bürgerin die Möglichkeit, das Ausmaß des eigenen Fehlverhaltens laufend selbst zu beobachten und rechtzeitig zu korrigieren. Durch die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar können auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer das Erreichen von 8 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis vermeiden. Das Seminar hilft den Betroffenen, ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr zu erkennen und abzubauen. Das Fahreignungs-Bewertungssystem stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar.
Bepunktet werden alle im Fahreignungsregister eingetragenen rechtskräftigen Entscheidungen
- wegen Ordnungswidrigkeiten, soweit sie in der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind und eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt oder ein Fahrverbot verhängt wurde und
- über Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt sind.
Hierbei handelt es sich um Zuwiderhandlungen, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen.
Die im FAER eingetragenen Zuwiderhandlungen werden nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit einem bis drei Punkten bewertet.
Straftaten mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV benannt sind, werden mit drei Punkten bewertet. Für die anderen Straftaten der Anlage 13 werden zwei Punkte in Ansatz gebracht.
Die in der Anlage 13 zu § 40 FeV als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigend bezeichnete Ordnungswidrigkeiten werden mit zwei Punkten bewertet. Bei den als verkehrssicherheitsbeeinträchtigend aufgeführten Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Punktwertung mit einem Punkt.
Haben Sie Fragen?
Weitere Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten - Fahreignungsregister
Rechtliche Grundlagen:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)