Aufgaben des Fahreignungsregisters
Im Fahreignungsregister (FAER) werden folgende Entscheidungen gespeichert:
- Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden über die Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie Entscheidungen über Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem,
- rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, soweit sie in der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt ist und eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde oder soweit ein Fahrverbot verhängt wurde,
- rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte über Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt sind.
Die im Fahreignungsregister eingetragenen Entscheidungen werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit einem bis drei Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen gelöscht. Das Kraftfahrt-Bundesamt unterrichtet das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt des Betroffenen beim Erreichen bestimmter Punktestände nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
Nicht jeder Verstoß führt zu einem Eintrag in das FAER. Es werden nur solche Zuwiderhandlungen im FAER gespeichert, die Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben.
Das Fahreignungsregister
- übermittelt die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen.
- erteilt Auskünfte an den Betroffenen über die zu seiner Person eingetragenen Verkehrsverstöße.