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Überprüfungen für Lizenznehmer VECTO

Symbolbild Überprüfungen Lizenznehmer VECTO
Quelle:stock.adobe.com

Die EU führte mit der Verordnung (EU) 2019/1242 erstmals CO2-Flottenzielwerte für schwere Nutzfahrzeuge ein. Die Ermittlung der fahrzeugspezifischen CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs erfolgt dabei über die Simulationssoftware VECTO. Mit Hilfe dieser Software kann basierend auf verschiedenen fahrzeugspezifischen Parametern der Kraftstoffverbrauch bzw. die CO2-Emissionen der betrachteten Fahrzeuge rechnerisch bestimmt werden.

Zur Nutzung der Simulationssoftware VECTO ist nach Verordnung (EU) 2017/2400 die Beantragung einer Lizenz bei einer Genehmigungsbehörde notwendig. Verbunden damit sind neben einer initialen Prozessbewertung für die Antragsstellung auch regelmäßige Überprüfungen der Lizenznehmer durch das KBA entsprechend Anhang II der Verordnung (EU) 2017/2400.

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1362 wird die Simulationssoftware VECTO auch genutzt, um den Einfluss von Anhängern schwerer Nutzfahrzeuge auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen der Fahrzeuge zu bestimmen. Auch hier werden entsprechende Bewertungen zur Lizenzvergabe bzw. zur fortlaufenden Nutzung der Simulationssoftware bei den Herstellern durchgeführt.