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Vorprüfung Recyclingrichtlinie

Symbolbild Recyclingrichtlinie
Quelle:stock.adobe.com

Die Recyclingrichtlinie 2005/64/EG ergänzt das Typgenehmigungsverfahren und unterstützt dabei die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie einen Teil der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge in Bezug auf die Einhaltung des Schwermetallverbots.

Artikel 6 der Richtlinie 2005/64/EG fordert eine Vorprüfung von Fahrzeugherstellern hinsichtlich nachvollziehbarer Abläufe und damit kalkulierbarer Entscheidungen bei der Umsetzung der Forderung der Recyclingrichtlinie. Die Vorprüfung ist einerseits Voraussetzung für die Erteilung von EG-Typgenehmigungen zu Gesamtfahrzeugen der Klassen M1 und N1 dient aber auch als Grundlage für die fortlaufende Überwachung des Fahrzeugherstellers zur effektiven und kontinuierlichen Umsetzung der Richtlinie.

Das KBA prüft dabei, ob der Hersteller die notwendigen Vorkehrungen getroffen und Verfahren eingeführt hat, um die Einhaltung der Forderungen der Recyclingrichtlinie 2005/64/EG sicherzustellen.

Als Ergebnis einer positiv durchgeführten Vorprüfung erhält der Hersteller eine Vorprüfbestätigung mit einer Gültigkeit von zwei Jahren, die auf Antrag des Herstellers bei fortlaufender Überprüfung verlängert werden kann.