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QM-Systemüberprüfung (CoP-Q)

CoP-Q bedeutet: die Überprüfung der Verfahren und Abläufe beim Genehmigungsinhaber.

Sicherzustellen ist, dass die genehmigten Produkte mit konstanter Qualität genehmigungskonform gefertigt werden können. Im Einzelnen werden dabei die Fertigungs- und Prüfverfahren (-prozesse) sowie die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktkonformität geprüft.

Die Planung der CoP-Q-Maßnahmen erfolgt risikobasiert unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

  • Vorliegen einer ordnungsgemäßen Zertifizierung des QM-Systems (ordnungsgemäße Zertifizierung bedeutet, dass das Zertifikat von einer durch das KBA als technischer Dienst benannte Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde und die kontinuierliche Überprüfung der typgenehmigungsrelevanten Belange einschließt)
  • zeitlicher Abstand zu vorangegangenen System- (CoP-Q) und Produktprüfungen (CoP-P)
  • Art der Genehmigungsobjekte
  • Ergebnisse aus vorangegangenen Überprüfungen

Zusätzlich werden auch anlassbezogene Kriterien berücksichtigt. Dies können z. B. Hinweise aus dem Typgenehmigungs- oder dem Produktsicherheitsbereich des KBA sein. Auch können Informationen aus der Produktüberwachung des KBA (CoP-P) Anlass für eine QM-Systemüberprüfung sein.

In Vorbereitung der Vor-Ort-Prüfung (Ablauf) werden die Genehmigungsinhaber informiert über

  • die beabsichtigte Überprüfung
  • den Bedarf an unternehmensspezifischen Informationen zu Produktions- und Prüfablauf
  • den Termin der Überprüfung einschließlich des Vorschlags zum Ablauf und über die Kosten.

Die Kosten der Konformitätsüberprüfung entsprechen der GebOSt Nr. 119.1 zzgl. Reisekosten.