Sicherheitsüberprüfungen Fahrer- und Fahrzeugdokumente
Das KBA bewertet sicherheits- und qualitätsgerechte Anforderungen an die Herstellung und den Vertrieb von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein), von Stempelplaketten und Plakettenträgern als auch von Führerscheinkarten und Fahrerqualifizierungsnachweisen (ID-Karte zum Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation) einschließlich deren Personalisierung. Diese Verfahren betreffen ausschließlich nationales Recht in Deutschland (Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)).
Gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) unterliegt die Ausfertigung von Zulassungsbescheinigungen, Stempelplaketten und Plakettenträgern besonderen Anforderungen, die das zu verwendende Rohmaterial, den Druck und den Vertrieb betreffen.
Dabei dürfen die von der Bundesdruckerei GmbH produzierten sicherheitsrelevanten Materialien für Zulassungsbescheinigungen genau wie auch Stempelplaketten und Plakettenträger nur von autorisierten Druckereien und Verlagen bearbeitet und vertrieben werden.
Die Autorisierung erfolgt durch das KBA und beinhaltet neben einer ��berprüfung fertigungstechnischer Anforderungen unter anderem die Überprüfung der vom Hersteller unterhaltenen Systeme der Objektsicherung und Fertigungskontrolle, um sicherzustellen, dass die Herstellung, Lagerung und der Versand so erfolgt, dass ein unberechtigter Zugriff ausgeschlossen ist.
Diese Autorisierung ist auf 2 Jahre befristet. Wenn die fortdauernde Wirksamkeit der festgelegten Prozesse und Verfahren in einer Wiederholungsbegehung vor Ort verifiziert worden ist, verlängert das KBA die Autorisierung.
Die Bundesdruckerei GmbH ist vom KBA autorisiert, Kartenführerscheine in Übereinstimmung mit § 26 Anlage 8 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG herzustellen und zu personalisieren. Weiterhin besteht die Befugnis diese Kartenführerscheine, an die deutschen Fahrerlaubnisbehörden bzw. an die antragstellenden Personen auf direktem Weg zu versenden. Gleiches gilt für die Herstellung, Personalisierung und den Versand von Fahrerqualifizierungsnachweisen in Übereinstimmung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie 2018/645/EG.
Für die beschriebenen Aufgaben besteht zwischen der Bundesdruckerei GmbH und dem KBA ein Rahmenvertrag für 10 Jahre. Alle zwei Jahre wird eine Vor-Ort-Überprüfung des bei der Bundesdruckerei GmbH installierten Sicherheits- und Qualitätsmanagementsystems durch das KBA durchgeführt, um bei positivem Prüfergebnis die Verlängerung der Autorisierung zu bestätigen.