Sicherheitsüberprüfungen für EU-Fahrtenschreiber
Als Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitig besserem Schutz gegen Manipulation von Aufzeichnungen hat die Europäische Gemeinschaft mit der Verordnung (EG) 2135/98 die Einführung eines digitalen EG-Kontrollgerätes für bestimmte Fahrzeugarten beschlossen.
Mit Verordnung (EU) 165/2014 wird ein intelligenter Fahrtenschreiber mit einem größeren Funktionsumfang und verbesserten Sicherheitsmechanismen eingeführt.
Für die in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Institutionen führt die Abteilung Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die jährlichen Sicherheitsprüfungen im Auftrag der Deutschen Member State Authority (D-MSA) im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf der Grundlage eines dort genehmigten Verfahrens durch. Damit wird die Einhaltung der Forderungen der Verordnung (EU) 165/2014 und der europäischen und deutschen Sicherheitspolitik überprüft.
In die Überprüfung einbezogen sind
- die Deutsche Certification Authority (D-CA), die digitale Schlüssel der Hardware-Hersteller zertifiziert
- der Personalisierer der Fahrtenschreiberkarten (D-CP)
- Hersteller von Fahrzeugeinheiten (vehicle units) und Wegsensoren (motion sensors)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: Fahrtenschreiber - Allgemeine Informationen