Benennung Technischer Dienste
Technische Dienste führen genehmigungsrelevante Produktprüfungen und Bewertungen von Qualitätsmanagementsystemen durch.
Im Benennungsverfahren wird die Kompetenz bestätigt
Im Zusammenhang mit der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung erfolgt eine Anerkennung Technischer Dienste. Die Anerkennung ist gleichbedeutend mit der Benennung.
Verbunden mit der Benennung (Anerkennung) ist die Notifizierung der Technischen Dienste bei der Kommission der EU bzw. dem UN/ECE-Sekretariat. Außerdem werden die benannten Technischen Dienste auf der KBA-Internetseite veröffentlicht.
Die Benennung erfolgt auf der Basis folgender Rechtsakte:
- Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
- Gesetz zur Revision des Übereinkommens vom 20.03.1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
- Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (Fahrzeugteileverordnung)
Antrag Auskunft aus dem Genehmigungsbestandrtf, 926KB, Datei ist nicht barrierefrei
Antrag E-Typ (Benennung) – Stand: Januar 2024rtf, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei
Benutzerhandbuch E-Typ - TypgenehmigungserteilungPDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei
Kurzanleitung E-Typ (Benennung) – Stand: Januar 2024PDF, 201KB, Datei ist nicht barrierefrei
Meldung von GRA-Vorgängen - Stand: Juli 2022XLSX, 37KB, Datei ist nicht barrierefrei