Ablauf des Benennungsverfahrens
- Anfrage
- Informationsgespräch (optional)
- formgebundener Antrag
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit
- Prüfung der Antragsunterlagen und der Voraussetzungen für die Benennung
Begutachtung vor Ort:
- Begutachtungsbericht
*) nicht bei einer Benennung auf der Basis einer Akkreditierungsbescheinigung
Details sind in den Benennungsregeln beschrieben.
- Prüfung der Begutachtungsergebnisse sowie Entscheidung zur Benennung/Anerkennung
- Benennungsurkunde
- Notifizierung bei den zuständigen internationalen Stellen und Veröffentlichung auf der KBA-Internetseite
- Auswertung der Informationen über die Tätigkeit des Technischen Dienstes.
- Vor-Ort-Prüfung, in wie weit die Benennungsregeln, die genehmigungsrelevanten Anforderungen und die mit dem KBA verabredeten Maßnahmen (Erfahrungsaustausch, Schulungen, Workshops, ISGQ-Gespräche, Teilnahme des KBA an Typprüfungen, Ringvergleiche, Auswertung der CoP-Auskünfte usw.) erfüllt werden.
- Witnessing von Prüfverfahren bzw. von Audits
- Unterlagenprüfung (bei Bedarf)
- Überprüfung der ursprünglichen Bewertung im Sinne der VO (EU) 2018/858, Artikel 76. In welchen zeitlichen Abständen Vor-Ort-Bewertungen durchgeführt werden, hängt von der nachgewiesenen Stabilität ab, die der Technische Dienst erreicht hat. Sie erfolgen spätestens nach 30 Monaten (Ü), weniger umfangreich als Erst- oder Wiederbewertung, bzw. weiteren 30 Monaten als Wiederbewertung (ÜW) in Anlehnung an die Erstbewertung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus vorangegangenen Bewertungen zur Erneuerung der Benennung.
Antrag Auskunft aus dem Genehmigungsbestandrtf, 926KB, Datei ist nicht barrierefrei
Antrag E-Typ (Benennung) – Stand: Januar 2024rtf, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei
Benutzerhandbuch E-Typ - TypgenehmigungserteilungPDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei
Kurzanleitung E-Typ (Benennung) – Stand: Januar 2024PDF, 201KB, Datei ist nicht barrierefrei
Meldung von GRA-Vorgängen - Stand: Juli 2022XLSX, 37KB, Datei ist nicht barrierefrei