Nationale Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (AFGBV) ist das KBA gemäß § 4 AFGBV in die Lage versetzt worden nationale Betriebserlaubnisse für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion (Level 4) zu erteilen.
Das Verfahren wird mit Stellung des entsprechenden Antrags durch den Hersteller beim KBA eingeleitet.
Voraussetzungen
- Anfangsbewertung des Herstellers inkl. CoP-Auskunft mit Zusatzmodul zum autonomen Fahren liegt dem KBA vor.
- Antragsformular Erteilung Betriebserlaubnis autonome Fahrfunktion
- Vollständiger Beschreibungsbogen für das Fahrzeug in Anlehnung an VO(EU) 2020/683 Anhang I und VO(EU) 2018/858
- Ergänzende Antragsunterlagen gemäß § 3 AFGBV
Die vollständigen Antragsunterlagen können über das E-Typ-Verfahren beim KBA eingereicht werden.
Eine vollständige Liste der für die Prüfung von Gesamtfahrzeugen benannten technischen Dienste finden Sie hier.