Automatisiertes / Autonomes Fahren
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 28. Juli 2021 die gesetzliche Grundlage für automatisiertes bzw. autonomes Fahren geschaffen. Auch im EU-Rechtsrahmen liegen mit der erfolgten Anpassung der VO(EU) 2018/858 vom 16. November 2022 die gesetzlichen Grundlagen zur Genehmigung von automatisierten bzw. autonomen Fahrzeugen in Kleinserie vor.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übernimmt hierbei die Rolle als deutsche Genehmigungsbehörde für die Fahrzeuge und Fahrfunktionen und arbeitet aktiv bei der Gestaltung von nationalen und internationalen technischen Anforderungen mit.
Als nationale Genehmigungsbehörde für Fahrzeuge mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion stellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag folgende Genehmigungen aus:
- Nationale Betriebserlaubnisse für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion ab Level 4
- EU-Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion ab Level 4 in Kleinserie
- Erprobungsgenehmigungen für Fahrzeuge mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion ab Level 3
- Genehmigungen für nachträglich aktivierbare automatisierte oder autonome Fahrfunktionen ab Level 3