Nachträglich aktivierbare Fahrfunktionen
Gemäß § 1h (2) StVG erarbeitet das KBA spezifische technische Anforderungen für nachträglich aktivierbare automatisierte und autonome Fahrfunktionen, nach welchen die jeweiligen Funktionen im Rahmen der Genehmigungserteilung überprüft werden. Diese Anforderungskataloge sind gemäß § 1h Absatz 2 Satz 3 StVG durch das KBA zu veröffentlichen und im Folgenden einzusehen.
Voraussetzungen
- Anfangsbewertung des Herstellers inkl. CoP-Auskunft mit Zusatzmodul zum autonomen Fahren liegt dem KBA vor.
- Antragsformular Erteilung Genehmigung nachträglich aktivierbare Fahrfunktion
- Ergänzende Antragsunterlagen gemäß entsprechendem Anforderungskatalog
Die vollständigen Antragsunterlagen können über das E-Typ-Verfahren beim KBA eingereicht werden.
Automated Valet Parking - AVP
- Dieser Anforderungskatalog gilt für Kraftfahrzeuge, die in der Lage sind Park- und Manövriervorgänge fahrerlos auszuführen (Level 4)
- Park- und Manövriervorgänge dürfen auf öffentlich zugänglichen, durch den Hersteller definierten Parkflächen ausgeführt werden, die durch bauliche oder sonstige Einrichtungen vom übrigen Straßenverkehr getrennt sind und von Fahrzeugen nur über gesonderte Zu- und Abfahrten erreicht und verlassen werden können.
- Dieser Anforderungskatalog gilt nicht für Anwendungsfälle zum fahrerlosen Parken und Manövrieren auf Parkflächen entlang von Straßen (Parkstreifen, Parkbuchten, Parktaschen etc.) bzw. am Fahrbahnrand.
- Der technische Anforderungskatalog für die autonome Fahrfunktion „Automated Valet Parking (AVP)“ kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.