EU-Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in Kleinserie
Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 mit detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die einheitlichen Verfahren und technischen Spezifikationen für die Typgenehmigung des automatisierten Fahrsystems vollautomatisierter Fahrzeuge kann das KBA EU-Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion (Level 4) in einer EU-Kleinserie genehmigen.
Voraussetzungen
- Anfangsbewertung des Herstellers inkl. Konformitätsbescheinigung für das Sicherheitsmanagementsystem liegt dem KBA vor.
- Antragsformular [MAB 9.1] zur Erteilung einer Typgenehmigung für ein Fahrzeug mit autonomer Fahrfunktion in Kleinserie.
- Vollständiger Beschreibungsbogen für das Fahrzeug / die Fahrfunktion gemäß VO (EU) 2020/683 Anhang I und/oder VO (EU) 2022/1426.
- Ergänzende Antragsunterlagen gemäß VO (EU) 2022/1426
Die vollständigen Antragsunterlagen können über das E-Typ-Verfahren beim KBA eingereicht werden.
Eine vollständige Liste der für die Prüfung von Gesamtfahrzeugen benannten technischen Dienste finden Sie hier.