Produktanforderungen
Die Anforderungen an Produkte sind durch europäische Verordnungen festgelegt. Das Ziel der Verordnungen ist die Reduktion gefährlicher Produkte auf dem Markt und das Etablieren eines einheitlichen Stands der Technik. Hierzu werden einerseits aus spezielleren europäischen Vorschriften oder anderweitig anerkannte Vorgaben genutzt. Beispielsweise werden hier auch die in den UNECE-Richtlinien definierten Anforderungen akzeptiert. Die wesentlichen Verordnungen zur Genehmigung von Gesamtfahrzeugen im Fahrzeugwesen sind
- Verordnung (EU) 2018/858 für Personenkraftwagen und ihre Anhänger,
- Verordnung (EU) 167/2013 für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie
- Verordnung (EU) 168/2013 für zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge (Krafträder und Quads).
Wenn Produkte eine Gefahr darstellen oder von den jeweilig geltenden Vorgaben abweichen, wird das KBA in seiner Funktion als Marktüberwachungsbehörde tätig. Die dafür geltenden Marktüberwachungsvorschriften werden sowohl in den oben beschriebenen Rechtstexten als auch in der Grundverordnung
- Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten
definiert.
Mit Hilfe der europäischen Schnellmeldesysteme RAPEX und ICSMS wird der zügige Informationsaustausch über gefährliche und die Vorgaben nicht erfüllender Produkte zwischen den Behörden der Europäischen Union ermöglicht.