Abgasprüfungen
Unter dem Eindruck der Abgasthematik bei Dieselfahrzeugen erhielt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Auftrag, organisatorische und technische Vorbereitungsmaßnahmen zu ergreifen, um folgende Maßnahmen umzusetzen und durchführen zu können:
- Aufbau von staatlichen Prüfständen,
- Stichprobenartige Kontrollen der Konformität der Serienfahrzeuge,
- Offenlegung der Motorsoftware
Erste Überprüfungen auf externen Prüfständen im Sinne der Feldüberwachung wurden bereits 2015 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im April 2016 vorgestellt. Sie stehen Interessierten seitdem im Bericht der "Untersuchungskommission Volkswagen" zur Verfügung.
Das KBA führt seit 2016 vor diesem Hintergrund eigene Abgasprüfungen an typgenehmigten Fahrzeugen durch.
Die Abgasprüfungen werden insbesondere mit eigenen mobilen Abgasmessgeräten ("Portable Emission Measurement Systems" (PEMS)) und ergänzend mit stationären Abgasrollenprüfständen durchgeführt. Zur Ergänzung der Real Driving Emissions (RDE) und Rollenprüfstandsmessungen sowie zur Überprüfung von sicherheitsrelevanten Fahrzeugfunktionen wird auf einer Start-/Landebahn eines nicht mehr genutzten Flugplatzes eine KBA-eigene Teststrecke errichtet, um die im Feld befindlichen Fahrzeuge in verschiedenen Fahrsituationen zu testen.
Zur Erfüllung der neuen Aufgabe "Feldüberwachung" hat das KBA im Dezember 2017 eine zusätzliche Liegenschaft bezogen. Der neue Standort bietet die Möglichkeit, Testfahrzeuge mit den mobilen Abgasmesssystemen auszurüsten. Neben dem Bestandsgebäude ist im Herbst 2019 mit dem Bau eines Prüflabors begonnen worden, in dem die stationären Abgasrollenprüfstände installiert werden.
Die Verordnung (EU) 2017/2400 erhöht die Prüfungsanforderungen für die Genehmigungsinhaber und damit auch für die Technischen Dienste und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch zusätzliche CO2 Messungen. Das KBA bzw. ein benannter Technischer Dienst überwacht dabei die vom Hersteller vorgeschriebenen Prüfungen beim Hersteller. Die Anforderungen an Genehmigungsinhaber und Technische Dienste sind im Informationsschreiben Marktüberwachung (ISM) beschrieben:
Die Überprüfung der Produkte hört nicht bei der Betrachtung der neu produzierten Fahrzeuge auf. Mit bestimmten Voraussetzungen, wie etwa der eines Mindestalters und eines Mindestlaufwegs, sind Fahrzeuge auch im Betrieb zu testen. Diese Konformität wird als In-Service Conformity (ISC) bezeichnet und ist eine zusätzlich definierte Produktprüfung und bildet somit einen weiteren Anspruch an die Fahrzeuge.
Die Ergebnisse der ISC-Prüfungen veröffentlicht das KBA in jährlichen Berichten:
KBA ISC-Bericht 2022 - Rev01 FinalPDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei
KBA ISC-Bericht 2021 - Rev02 FinalPDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei
KBA ISC-Bericht 2020 - Rev08 FinalPDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei