Was ist Marktüberwachung?
Die Marktüberwachung soll sicherstellen, dass öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit geschützt und Verbraucher- und Umweltinteressen berücksichtigt werden. Es geht um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen, um fairen Wettbewerb und gleiche Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer.
Drei Säulen bilden die Grundlage der effektiven Marktüberwachung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA): Produktprüfungen, Rückrufe sowie die Möglichkeit der Sanktionierung.
Das KBA ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde für folgende Produkte:
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge,
- zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge*,
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge,
- Verbrennungsmotoren für Schienenfahrzeuge.
*) Pedalelektrische Fahrzeuge mit Tretunterstützung bis 25 km/h (sogenannte „Pedelecs“ oder „Pedelec25“) gelten nicht als Kraftfahrzeuge.
Die Marktüberwachung läuft in dynamischen, miteinander vernetzten Prozessen, die einerseits auf behördeneigenen Ermittlungen und Untersuchungsvorhaben aufbauen, die andererseits aber auch in Reaktion das aktuelle Geschehen und Hinweise, die beispielsweise von Bürgern, beteiligten Wirtschaftsakteuren oder anderer Behörden an das KBA herangetragen werden, durchgeführt werden. Das KBA prüft jeden Verdacht der Vorschriftswidrigkeit. Sollten die Produkte nicht den Anforderungen entsprechen, können Maßnahmen ergriffen werden. Hiervon umfasst sind beim Vorliegen sicherheitsrelevanter Mängel Maßnahmen wie zum Beispiel Rückrufe und die Anordnung öffentlicher Warnungen. Auch kann das KBA Sanktionen bei Ordnungswidrigkeiten verhängen.
Die Ermächtigung zur Durchsetzung der Marktüberwachung nach europäischen und nationalen Rechtsvorschriften wird dem Kraftfahrt-Bundesamt mit dem Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA-Gesetz - KBAG) übertragen.
Die heranzuziehenden Rechtsvorschriften sind den folgenden Auflistungen zu entnehmen:
Die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw und Bussen) und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge erfolgt auf Grundlage der Rahmenverordnung (EU) 2018/858, gegebenenfalls ergänzt durch die europäische Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020.
Die Marktüberwachung zwei-, drei- und vierrädriger Kraftfahrzeuge (Krafträder und Quads), land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeugen und von Verbrennungsmotoren für schienengebundene mobile Maschinen und Geräte findet ihre Ermächtigung in der europäischen Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 in Verbindung mit den jeweiligen Rahmenverordnungen (EU) 167/2013, (EU) 168/2013 oder (EU) 2016/1628.
Verordnung (EU) Nr. 2018/858 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (gültig erst ab 01.09.2020, hebt Richtlinie 2007/46/EG auf) | Verordnung (EU) 2018/858 |
Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR) | Verordnung (EU) 2019/1020 |
Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen | Verordnung (EU) 167/2013 |
Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen | Verordnung (EU) 168/2013 |
Verordnung (EU) 2016/1628 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte | Verordnung (EU) 2016/1628 |
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (Marktüberwachungsverordnung) | Verordnung (EG) 765/2008 |
Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (Text von Bedeutung für den EWR)“ an letzter Stelle hinzufügen | Richtlinie 2001/95/EG |
Das Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz - MüG) verweist auf die europäische Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 und erweitert den Anwendungsbereich der Marktüberwachung auf nicht harmonisierte Produkte. National ist das KBA somit ermächtigt auch für nicht harmonisierte Produkte Maßnahmen entsprechend der europäischen Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 durchzusetzen, sofern von ihnen eine Gefahr für Personen oder die Umwelt ausgeht.
Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (KBAG) (externer Link) |
Marktüberwachungsgesetz (MüG) (externer Link) |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) (externer Link) |
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) (externer Link) |
Straßenverkehrsgesetz (StVG) (externer Link) |