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Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge

Symbolbild Forschungsdatenzentrum (Bild hat eine Langbeschreibung)
Quelle:www.stock.adobe.com, Foto: peshkov

Auf dieser und den nachfolgenden Seiten finden Sie Public Use Files (PUF) zum Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge (VD). Das weitere Datenangebot der amtlichen Statistik zum Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge (VD) finden Sie hier.

Gegenstand der Statistik „Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge (VD)“ sind die im Rahmen des Straßengütertransportes durchgeführten Fahrten in Deutschland zugelassener Lastkraftfahrzeuge (Lastkraftwagen (Lkw) mit mehr als 3,5 Tonnen Nutzlast oder - bei unbekannter Nutzlast - mehr als 6 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie Sattelzugmaschinen (Szm), einschließlich der von diesen Lastkraftfahrzeugen gezogenen Anhänger und Sattelauflieger).

Die Statistik ist in Form einer repräsentativen Stichprobenerhebung konzipiert; die Auswahlgrundlage für die Hochrechnung bilden die Fahrzeugdaten des „Zentralen Fahrzeugregisters (ZFZR)“. Ermittelt werden Kennzeichen und Halteranschriften der Stichprobenfahrzeuge sowie die technischen Angaben zum jeweiligen Fahrzeug (auch der eingesetzten Anhänger).

Mittels eines Fragebogens werden Angaben zum Fahrzeugeinsatz im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr erhoben, zu sämtlichen im Berichtszeitraum beginnenden Fahrten bis zu ihrem Fahrtende sowie zu der dabei transportierten Ladung. Diese Angaben bilden schließlich die hochgerechnete stichprobenbasierte Datenbasis für die hier veröffentlichten PUF.

Veröffentlicht werden in diesen PUF ausschließlich hochgerechnete Ergebnisse, die als ausreichend genau gelten. Hierfür werden die Anzahl der dem jeweiligen Ergebnis zugrunde liegenden Stichprobenfahrzeuge (Fallzahl) sowie der einfache relative Standardfehler ermittelt. Ist der Stichprobenfehler zu groß (einfacher relativer Standardfehler ≥ 20 %) oder die Anzahl der Fahrzeuge, die zum Ergebnis beitragen zu klein (Fallzahl ≤ 35), so unterbleibt die Veröffentlichung, was in den Tabellen durch den Schrägstrich „/“ in einer gesonderten Spalte angezeigt wird. In allen übrigen Fällen werden die Ergebnisse in der Veröffentlichung dargestellt. Ist deren Aussagekraft jedoch eingeschränkt, so wird - ebenfalls in der gesonderten Spalte – eine runden Klammer „( )“ angegeben. Dies ist der Fall, wenn der Stichprobenfehler ≥ 10 % und < 20 % beträgt oder wenn die Fallzahl > 35 und ≤ 50 ist.

Weitere Angaben zur Methodik bzw. zu den Rechtsgrundlagen sind den „Methodischen Erläuterungen“ zu entnehmen.