Fragen und Antworten zur Statistik
Die "häufig gestellten Fragen" von Bürgerinnen, Bürgern, Kundinnen und Kunden haben wir für Sie auf den Punkt gebracht. Wir bieten ausgewählte Fragen und Antworten zu verschiedenen Themenbereichen der Statistik an.
Bitte wählen Sie:
Fragen und Antworten zur Fahrzeugstatistik
Die Datenmeldungen der Zulassungsbehörden werden weitestgehend tagesaktuell übermittelt. Der monatliche Abschluss wird in der Regel am letzten Kalendertag des jeweiligen Berichtsmonats durchgeführt. Die ersten Auswertungen werden grundsätzlich am dritten Werktag des Folgemonats im Internet als Pressemitteilungen sowie im Anschluss im Bereich der Fahrzeugstatistiken veröffentlicht.
Angaben zum Beruf beziehungsweise Gewerbe des Fahrzeughalters werden bei der Fahrzeugzulassung ermittelt und im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Der Verschlüsselung liegt ein Verzeichnis mit Haltergruppen beziehungsweise Wirtschaftszweigen zugrunde. In den statistischen Veröffentlichungen werden die wichtigsten Kategorien ausgewertet.
Früher beinhaltete der Fahrzeugbestand auch die Anzahl der vorübergehenden Stilllegungen. Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde das Zulassungsverfahren vereinfacht. Sämtliche Arten von Abmeldungen, auch die so genannten vorübergehenden Stilllegungen, gelten seit 01.03.2007 als "Außerbetriebsetzung". In der Konsequenz enthält der Fahrzeugbestand daher nur noch den "fließenden Verkehr" einschließlich der Saisonkennzeichen.
Die Datenhaltung und -auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zur Fahrzeugstatistik umfasst ausschließlich nationale Daten. Auswertungen für Europa sind auf der Internetseite von Eurostat einsehbar (englisch).
Auswertungen über die Halter von Fuhrparks (Fahrzeugflotten) werden nur als kostenpflichtige Sonderauswertungen erstellt. Auf dieser Basis erstellte Auswertungen können bei speziellen Dienstleistern bezogen werden.
Bei Automobil-Herstellern, ggf. bei Automobil-Verbänden und -Klubs, erhalten Sie Informationen über Händler- und Werkstättennetze.
das
Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG) vom 17. Dezember 1999 in der Neufassung vom 18. August 2023,
das
Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 in der Neufassung vom 20. Oktober 2016 und
das
Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (KBAG) vom 04. August 1951 in der Neufassung vom 27. Juli 2021.
- die Anzahl der Fahrten,
- die zurückgelegte Entfernung,
- das Gütergewicht, die Beförderungsleistung und
- der Auslastungsgrad
- die zulässige Gesamtmasse,
- die Nutzlast,
- die Fahrzeug- und Aufbauart,
- die Emissionsklasse,
- die Haltergruppe,
- das Zulassungsland,
- die Art der Fahrt,
- das Jahr der Erstzulassung,
- die Anzahl der Achsen,
- die Motorleistung,
- die Hauptverkehrsbeziehung,
- die Entfernungsstufe,
- die Containergröße und -kombination,
- die Form der Ladung und
- die Güterabteilung.
- die Erstellung von Verkehrsprognosen zur Abschätzung langfristiger Entwicklungen;
- die Entwicklung von Lösungsansätzen für verkehrspolitische Fragestellungen;
- zielgenaue Planungen von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur;
- die Entwicklung neuer Fahrzeugtechnologien und Logistikkonzepte;
- die Weiterentwicklung von Konzepten für Vernetzungen von Verkehrsträgern (Intermodalverkehr).
Fragen und Antworten zum Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge
Die deutsche Güterkraftverkehrsstatistik liefert die Ergebnisse für deutsche Fahrzeuge. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen der Statistik sind:
Unsere kostenfreien Veröffentlichungen finden Sie hier: Statistik „Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge“ (VD).
Statistiken zum „Verkehr europäischer Lastkraftfahrzeuge“ (VE) in Deutschland werden auf Basis der Verordnung Verordnung (EG) Nr. 6/2003 erstellt, diese können aufgrund des Meldeverfahrens frühestens ein Jahr nach Ende des Berichtsjahres erzeugt werden.
Nach § 26 Verkehrsstatistikgesetz in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz besteht Auskunftspflicht. Sobald ein Fahrzeug für die Befragung ausgewählt wird, gibt es keine Möglichkeit, sich von der Auskunftspflicht befreien zu lassen. Eine Verweigerung kann mit Bußgeld geahndet werden.
Die Fahrzeuge werden nach einem repräsentativen Stichprobenverfahren ausgewählt. Es ist sichergestellt, dass ein ausgewähltes Fahrzeug nur einmal im Jahr in die Befragung gelangt, es sei denn, das Fahrzeug wird technisch verändert, auf einen anderen Halter umgeschrieben oder ab- und wieder angemeldet. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betrieb beziehungsweise Unternehmen mehrmals pro Jahr in die Erhebung gelangt umso größer, je umfangreicher dessen Fuhrpark ist. Für die Befragungsauswahl ist grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern das Fahrzeug maßgebend.
Die Angaben fließen in die Statistik „Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge“ (VD) ein, die Sie kostenfrei einsehen beziehungsweise herunterladen können.
Nur Lastkraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Nutzlast oder - bei unbekannter Nutzlast - mehr als 6 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und alle Sattelzugmaschinen, die in Deutschland zugelassen sind, werden berücksichtigt (nach § 6 Verkehrsstatistikgesetz).
Veröffentlicht werden Monatsdaten über das Verkehrsvolumen deutscher Güterkraftfahrzeuge aus Last- und Leerfahrten.
Dabei werden:
in der sachlichen Gliederung nach fahrzeug-, fahrt- und ladungsbezogenen Eigenschaften ausgewiesen.
Die räumliche Gliederung erfolgt nach Bundesländern (Zulassung des Kraftfahrzeugs).
Die sachliche Gliederung umfasst:
Zusätzlich werden jährlich Auswertungen zu folgenden Themenbereichen veröffentlicht:
Nach § 15 Absatz 3 Bundesstatistikgesetz trägt der auskunftspflichtige Unternehmer die Kosten für den entstandenen Aufwand.
Nach § 15 Absatz 3 Bundesstatistikgesetz trägt der auskunftspflichtige Unternehmer die Portokosten. Seit Ende 2006 wird aber auch ein kostenfreier Service zur Meldung über das Internet angeboten.
Möchten Sie Ihren Fragebogen zur Güterkraftverkehrs-Statistik im Online-Verfahren ausfüllen?
Die Daten zum Straßengüterverkehr werden nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten europäischen Staaten (unter anderem in der gesamten EU), überwiegend mittels Stichprobenbefragungen, erhoben und veröffentlicht.
Entsprechende Daten zum Herunterladen finden Sie unter der Rubrik „Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge“ (VD). Spezielle Fragestellungen beantworten wir Ihnen gerne: Kontaktformular
Die Daten werden von der europäischen und nationalen Politik zum Beispiel genutzt für:
- die Erstellung von Verkehrsprognosen zur Abschätzung langfristiger Entwicklungen;
- die Entwicklung von Lösungsansätzen für verkehrspolitische Fragestellungen;
- zielgenaue Planungen von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur;
- die Entwicklung neuer Fahrzeugtechnologien und Logistikkonzepte;
- die Weiterentwicklung von Konzepten für Vernetzungen von Verkehrsträgern (Intermodalverkehr).
- Erhebungseinheiten:
Nicht alle mautpflichtigen Fahrzeuge (Fahrzeugkombinationen) gehören gemäß Verordnung (EU) Nr. 70/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates auch zur Grundgesamtheit der Güterkraftverkehrsstatistik.
Es gibt Fahrzeuge, die weniger als 6 Tonnen zulässige Gesamtmasse oder weniger als 3,5 Tonnen Nutzlast haben, jedoch in der Kombination mit einem Anhänger durchaus mautpflichtig sein können, so dass die Mautstatistik auch Fahrleistungen zu kleineren Fahrzeugen erhebt. Diese sind in der VE-Statistik ausgeschlossen. - Raumbezug:
In der Mautstatistik sind Daten mautpflichtiger Fahrzeuge aus allen ausländischen Staaten enthalten, in der VE-Statistik hingegen nur Daten aus Staaten, die eine Erhebung durchführen und Meldungen abgeben (Listung der Meldestaaten siehe Qualitätsbericht). - Berechnung der Entfernung:
Die in der VE-Statistik in Deutschland zurückgelegte Entfernung wird bei grenzüberschreitendem Verkehr aus dem Entfernungswerk ermittelt (Berechnung auf Basis der NUTS3-Angabe). In der Mautstatistik ergeben sich die Entfernungen über Angaben aus der On-Board-Unit (GPS) sowie aus manuellen Einbuchungen an Mautstellen-Terminals oder über das Internet. - Innerdeutscher Verkehr (Binnenverkehr und Kabotage),
- Kabotage-Fahrten deutscher Lastkraftfahrzeuge im Ausland (zu Vergleichszwecken) sowie
- Grenzüberschreitender Verkehr (Einfahrten, Ausfahrten, Durchfahrten beziehungsweise Wechselverkehr, Dreiländerverkehr).
- Anzahl der Fahrten,
- Zurückgelegte Entfernung in Kilometern,
- Beförderte Gütermenge in Tonnen und
- Beförderungsleistung in Tonnenkilometern.
Fragen und Antworten zum Verkehr europäischer Lastkraftfahrzeuge
Zur Erstellung der Statistik findet ein Datenaustausch mit dem statistischen Amt der Europäischen Union Eurostat statt. Die VE-Statistik enthält nicht nur Daten zu Transportleistungen, die von deutschen Lastkraftfahrzeugen vorgenommen werden, sondern auch Daten von ausländischen Fahrzeugen, welche unter Nutzung des deutschen Bundesgebietes erbracht wurden.
Die Daten der einzelnen Meldeländer werden zunächst zentral bei Eurostat verarbeitet und dann an die Meldeländer zur Vervollständigung der nationalen Statistiken rückübermittelt.
Für ESS-Statistiken gelten festgelegte (Qualitäts-) Standards für die Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von Daten. Es finden international abgestimmte Klassifikationen (Regional NUTS, Güterklassifikation NST) Anwendung, um eine Vergleichbarkeit für den europäischen Raum herzustellen.
Die Daten werden von der europäischen und nationalen Politik zum Beispiel genutzt für:
Die VE-Statistik wird auf Basis von Daten erstellt, die von Eurostat an das KBA gemäß Anhang D der Verordnung (EG) Nr. 6/2003 jährlich übermittelt werden. Unterjährige Auswertungen schließen sich daher aus.
Abhängig vom Ergebnis des Validierungsprozesses stellt Eurostat den nationalen Statistikproduzierenden die Daten zirka sechs Monate nach Abschluss des Berichtsjahres zur Verfügung. Für den nachfolgenden statistischen Erstellungsprozess innerhalb des KBA sind zirka sechs weitere Monate zu veranschlagen, so dass Ergebnisse zur Statistik derzeit frühestens etwa zwölf Monate nach Ende des Berichtsjahres als Veröffentlichung verfügbar sind. Das KBA arbeitet an der Beschleunigung des internen statistischen Verarbeitungsprozesses.
Gemäß Artikel 1 Verordnung (EU) Nr. 70/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates beinhalten die Verkehrsdaten die Verkehre mit Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen Nutzlast oder 6 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, da unter anderem kleinere Fahrzeuge von der Erhebung ausgenommen werden dürfen. Von dieser Ausnahmeregelung wird in einzelnen Meldestaaten zumeist - jedoch uneinheitlich - Gebrauch gemacht.
Kleinere Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen sind in der Statistik nicht enthalten. Eurostat arbeitet an einem statistischen Erhebungskonzept, um auch für die wachsende Anzahl dieser Fahrzeuge Transportleistungsdaten zur Verfügung zu stellen.
Daten aller Meldestaaten sind über die Eurostat-Datenbank abrufbar.
Ja, ein Nutzungsantrag kann über Eurostat gestellt werden.
Nein, Erhebungseinheiten, Raumbezug und Berechnungsmethoden unterscheiden sich:
Die Statistik wird in unterschiedliche Themenbereiche aufgegliedert und liefert Informationen über den Güterkraftverkehr mit europäischen Lastkraftfahrzeugen (EU-/EWR-/EFTA- und Kandidatenstaaten) auf deutschem beziehungsweise über deutsches Gebiet und wird untergliedert nach:
Ausgewiesen werden jeweils die Kennzahlen:
Ja.
Public Use Files (PUF) sind absolut anonymisierte Mikrodaten im Sinne des § 16 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 BStatG sowie im Sinne des Erwägungsgrunds 26 Satz 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und stehen als freie Downloads allen interessierten Personen zur Verfügung.
Die Downloads stehen Ihnen auf der Seite des Forschungsdatenzentrums (FDZ) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zur Verfügung.
- Fahrzeugart (z. B. Pkw, Lkw, Sattelzugmaschinen),
- Kraftstoffart/Energiequelle (Benzin, Diesel, Sonstige) für Pkw,
- Zulässige Gesamtmasse in kg für Lkw,
Motorleistung in Kilowatt (kW) für Krafträder und Pkw.
Fragen und Antworten zum Verkehr in Kilometern
Dies ist die zurückgelegte Entfernung der im Inland (hier: in Deutschland) zugelassenen Kraftfahrzeuge (Kfz), gemessen in Kilometern. Dabei ist unerheblich, ob inländische und/oder ausländische Straßen befahren werden.
Im Gegensatz dazu wird die auf dem inländischen Straßennetz (hier: auf deutschem Straßennetz) zurückgelegte Entfernung als „Inlandsfahrleistung“ bezeichnet. Dabei ist unbedeutend, ob sie in- oder ausländische Kfz erbracht haben.
Dies ist die Summe der in einem Kalenderjahr zurückgelegten Entfernung aller Kraftfahrzeuge (Kfz), gemessen in Kilometern. Wird diese von im Inland (hier: in Deutschland) zugelassenen Kfz erbracht, so handelt es sich um die Jahresfahrleistung der Inländer.
Die für ein einzelnes Kraftfahrzeug (Kfz) für ein Kalenderjahr ermittelte zurückgelegte Entfernung, gemessen in Kilometern. Sie ergibt sich, indem die Jahresfahrleistung aller Kfz durch den mittleren Fahrzeugbestand geteilt wird.
Dieser statistische Wert bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge (Kfz) über den Zeitraum eines Kalenderjahres, ermittelt aus der Anzahl der zugelassenen Kfz zu verschiedenen Zeitpunkten.
Das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bildet die Grundlage für die Berechnung. Da sich das ZFZR täglich durch Neuzulassungen sowie An- und Abmeldungen verändert, erfolgt die Hochrechnung der Fahrleistung anhand des „mittleren Fahrzeugbestandes“.
Nein, bei dem am 1. Januar eines Jahres ermittelten Fahrzeugbestand handelt es sich um einen zeitpunktbezogenen Wert. Beim „mittleren Fahrzeugbestand“ handelt es sich um einen zeitraumbezogenen Wert, der Veränderungen im zeitlichen Verlauf eines Kalenderjahres einschließt.
Die Hochrechnung der Daten zu Hauptuntersuchungen (HU) erfolgt auf Basis eines Schichtungsplans. Die Auswertung der Fahrleistung kann nur anhand der Schichtungsmerkmale erfolgen. Dies sind:
Dies hängt mit dem Modellrechnungsverfahren zusammen, das (noch) keine valide Differenzierung ermöglicht. Entwickelt wurde das Verfahren vom Institut für angewandte Verkehrs- und Tourismusforschung e. V. im Jahr 2010 im Forschungsprojekt FE-Nr.: 70.0832/2008 („Laufende Hochrechnung der Kfz-Fahrleistungen auf Basis von Hauptuntersuchungsdaten“) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) (ehemals Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)). Das für die Hochrechnung der Daten zu Grunde liegende Schichtungskonzept sieht vor dem Hintergrund der seinerzeit gegebenen Fallzahlen in den Daten zu Hauptuntersuchungen (HU) lediglich die Trennung von Benzin, Diesel und „sonstige Antriebsarten“ vor. Eine valide Ausweisung der Fahrleistungen und des „mittleren Fahrzeugbestands“ der einzelnen unter „sonstige Antriebsarten“ fallenden Gruppen, wie z. B. E-Fahrzeuge, ist daher aktuell nicht möglich.
Derzeit wird das methodische Konzept für die Modellrechnung im Rahmen des wissenschaftlichen Forschungsprojektes „WeiterFahrt (FuE-Nr. VB 970 455)“ im Auftrag des BMDV weiterentwickelt, unter anderem mit dem Ziel, differenzierte Daten für Kraftfahrzeuge (Kfz) mit alternativen Antrieben bereitstellen zu können.
Bei der Statistik „Verkehr in Kilometern“ (VK) handelt es sich um eine Modellrechnung bzw. ein statistisches Schätzverfahren. Ändert sich im Verlauf der Zeit z. B. die Datenquelle oder werden einzelne Parameter der Modellrechnung aktualisiert, entsteht ein Bruch in der statistischen Zeitreihe. Die Änderungen im Verfahren sowie deren Auswirkungen auf die berechneten Ergebnisse sind zu analysieren und den Nutzenden in einem Bericht darzulegen, um Missinterpretationen zu vermeiden.
Mit Veröffentlichung der Daten des Berichtsjahres 2018 wurden revidierte Ergebnisse zur Statistik „Verkehr in Kilometern“ (VK) für die Jahre 2014 - 2017 ausgewiesen.
Bisher nicht verfügbare Daten konnten rückwirkend in das Berechnungsmodell einfließen. Die revidierten Ergebnisse ersetzten bereits veröffentlichte Werte für die Berichtsjahre 2014 - 2017. Anlass für die zurückliegende Revision war die Neuberechnung von Faktoren im Modellrechnungsverfahren anhand der seit Ende August 2017 verfügbaren Daten aus der Studie „Fahrleistungserhebung (FLE) 2014“, durchgeführt von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Diese ersetzten die bisherigen Faktoren auf Basis von Eckdaten aus der Studie „FLE 2002“. Mithilfe dieser Faktoren wurde die Fahrleistung des Teils der Fahrzeuggesamtheit geschätzt, dessen erster Prüftermin für die Hauptuntersuchung (HU) nach Erstzulassung zeitlich nach dem Berichtsjahr lag und demnach für diese Kraftfahrzeuge (Kfz) noch keine Information zum Wegstreckenzähler vorlag. Der entsprechende Revisionsbericht weist den Effekt der neuen Faktoren auf die ausgewiesenen Ergebnisse aus.
Bedingt durch eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Übermittlung von Daten aus HU erfolgt mit Veröffentlichung des Berichtsjahres 2023 eine methodenwechselbedingte Revision. Die revidierten Ergebnisse ersetzen bereits veröffentlichte Werte für die Berichtsjahre 2019 - 2022.
Anlass für diese Revision ist die direkte Datenbereitstellung der Überwachungsinstitutionen gemäß „§ 29a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)“ an das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
Mit Umstellung der Datenquelle erfolgte die Revision gemäß des im KBA neu entwickelten Verfahrens zur Datengewinnung und -aufbereitung rückwirkend ab dem Berichtsjahr 2019.
Bei der Revision der Berichtsjahre 2014 - 2017 haben sich die Daten zur Fahrleistung nur für eine Teilmenge verändert. Angepasst wurden die Faktoren zur Schätzung der Fahrleistung von jungen Kraftfahrzeugen (Kfz) der Fahrzeugarten Personenkraftwagen (Pkw), Lastkraftwagen (Lkw) und Sattelzugmaschinen (Szm), deren erster Prüftermin zeitlich nach dem Berichtsjahr lag. Die Schätzung der Fahrleistung für alle anderen Fahrzeugarten blieb unverändert.
Durch die Anpassung der Faktoren wurden für die ermittelte Jahresfahrleistung aller in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge für die Berichtsjahre 2014 - 2017 sowie die damit verbundene durchschnittliche Jahresfahrleistung je Fahrzeug leicht höhere Werte ausgewiesen. Der Revisionsbericht stellt den Effekt der neuen Faktoren im Einzelnen dar.
Bei der Revision der Berichtsjahre 2019 - 2022 haben sich durch die neue Datenstruktur und den angepassten Datenaufbereitungsprozess Revisionseffekte in Bezug auf die Fahrleistung aller Fahrzeugarten ergeben. Während sich die Fahrleistung für alle Kfz insgesamt nur geringfügig verändert hat, weist sie für einzelne Fahrzeugarten zum Teil höhere Veränderungsraten auf. Der Revisionsbericht stellt die Effekte der neuen Datenquelle sowie des neu entwickelten Verfahrens zur Datengewinnung und -aufbereitung im Einzelnen dar.
Die Statistik „Verkehr in Kilometern“ (VK) basiert ab dem Berichtsjahr 2019 als Sekundärstatistik auf Verwaltungsdaten des Zentralen Fahrzeugregisters (ZFZR). Die für die Erstellung der Statistik „Verkehr in Kilometern“ (VK) benötigten Daten zu Hauptuntersuchungen (HU) werden täglich aus dem ZFZR in das Statistik-Data Warehouse (Statistik-DWH) überführt, anschließend geprüft und aufbereitet. Gemäß Qualitätsrichtlinien werden bei der Datenaufbereitung grundsätzlich alle Datenveränderungen protokolliert. Die Dateneingangsprüfung im Statistik-DWH erfolgt mittels Qualitätskennzahlen. Sie dienen einerseits der Sicherung der korrekten und vollständigen Übernahme der betreffenden Daten aus dem ZFZR, andererseits sollen sie den weiteren Verarbeitungs- und Aufbereitungsprozess innerhalb des Statistik-DWH dokumentieren. So werden im gesamten Prozess von der Datenübernahme bis zum Abschluss der Plausibilitätsprüfungen und Berechnungen zusätzlicher Merkmale unterschiedliche Qualitätskennzahlen ermittelt und analysiert. Der Qualitätsbericht enthält detaillierte Informationen dazu.
Grundlage der Statistik „Verkehr in Kilometern“ (VK) sind die von den Überwachungsinstitutionen übermittelten Daten zu Hauptuntersuchungen (HU), ergänzt um prozessrelevante bzw. technische Fahrzeugmerkmale. Umfangreiche Vorab-Analysen der seit 20.05.2018 an das Zentralen Fahrzeugregisters (ZFZR) gemeldeten HU-Daten sowie eine systematische und strukturierte Vorbereitung und Umsetzung des gesamten Prozesses der statistischen Aufbereitung der Daten sind stets mit Blick auf die Qualitätsrichtlinien durchgeführt worden.
Informationen zur FLE 2014 sind im Internet verfügbar bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter BASt/ FLE 2014.
Informationen zu Mobilitätserhebungen in Deutschland sind im Internet zu finden unter „Mobilitätserhebung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Überblick“.
Gemäß dem ESS-Kodex (Verhaltenskodex für europäische Statistiken) gewährt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) allen Nutzenden gleichzeitigen und gleichberechtigten Zugang zu statistischen Daten. Dabei kann es vorkommen, dass Bundesministerien beschränkt und kontrolliert für definierte Verwendungszwecke vorab Daten erhalten. Dies erfolgt nach Maßgabe des ESS-Kodex (Indikator 6.7) nur auf Basis einer stichhaltigen Begründung. Dieser Vorabzugang von Behörden zu statistischen Daten wird hiermit bekannt gegeben:
So erhält das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Vorabdaten zur Statistik „Verkehr in Kilometern“ (VK), um die Erreichung der Emissionsziele des Verkehrsbereiches angesichts der besonderen Bedeutung frühzeitig zu kontrollieren und gegebenenfalls politische Maßnahmen zur Steuerung zu entwickeln.
Fragen und Antworten zur Kraftfahrendenstatistik
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht Statistiken zu Fahrerlaubnissen unter der Statistikrubrik Kraftfahrende. Neben den laufenden Informationen über die Erteilungen von Fahrerlaubnissen innerhalb eines Berichtsjahres können Bestandsauswertungen nur zum Besitz jener Fahrerlaubnisse durchgeführt werden, die seit dem 1. Januar 1999 erteilt (Beginn der zentralen Speicherung im KBA) beziehungsweise nachträglich auf einen Kartenführerschein umgeschrieben wurden.
Weitergehende Studien zum Fahrerlaubnisbesitz führen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durch.
Wenden Sie sich bitte an:
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in BerlinTelefon: +49 30 89789-0
Internet: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
oder
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bergisch-GladbachTelefon: +49 2204 43-0
Internet: Bundesanstalt für Straßenwesen
Das Kraftfahrt-Bundesamt erstellt keine Statistiken über Verkehrsunfälle. Wenden Sie sich bitte an:
Statistisches Bundesamt (StBA) in WiesbadenTelefon: +49 611 75-0
Internet: Statistisches BundesamtBundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bergisch-Gladbach
Telefon: +49 2204 43-0
Internet: Bundesanstalt für Straßenwesen
Das Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) in München wertet Daten zu Fahrschulen aus.
Das Institut ist unter folgender Nummer zu erreichen:
Fragen und Antworten zum Veröffentlichungsservice
Neben den ersten Ergebnissen im Überblick auf der KBA-Fachseite Statistik steht Ihnen unter dem jeweiligen Fachthema ein umfangreiches Angebot an kostenlosen Veröffentlichungen zur Verfügung.
Statistiken und Verzeichnisse werden im Rahmen der Grundinformation grundsätzlich jährlich überarbeitet und veröffentlicht. Ausnahme bilden die statistischen Monatsergebnisse für Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Fahrzeugen, die Verkehrsleistung im Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge sowie einzelne technische Verzeichnisse. Eine Aktualisierung der Anschriftenverzeichnisse im PDF-Format erfolgt quartalsweise.
Nach dem Verhaltenskodex für Europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzenden gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Europäischen Verhaltenskodex ist die Beschränkung von Vorab-Informationen ein Kriterium für die „Unabhängigkeit und Objektivität“ eines Statistikamtes. Ziel ist es, durch Transparenz und eine restriktive Praxis jedweder Einflussnahme vorzubeugen und die Glaubwürdigkeit der statistischen Ergebnisse sicherzustellen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt folgt den Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex und gibt Vorab-Informationen nur begrenzt an bestimmte Nutzende.
Konkret bedeutet dies: Das Kraftfahrt-Bundesamt liefert arbeitstäglich Ergebnisse seiner Fahrzeugstatistik über Neuzulassungen unter Einbindung von Verbänden der Branche für interne Zwecke von Fahrzeugherstellern.
Sie finden das komplette Angebot an Statistiken und Verzeichnissen unter der Fachseite Statistik.
Alle Produkte werden grundsätzlich als PDF- oder Excel-Dateien angeboten. Eine Auflistung aller Produkte finden Sie hier:
Produkte der Statistik, Stand: 24. Juni 2024PDF, 265KB, Datei ist nicht barrierefrei
Je nach Produkt können auch andere Datenformate erworben werden. Im Rahmen von individuellen Bestellungen sind grundsätzlich alle gängigen Datenformate lieferbar, siehe hierzu auchJa, wenn die Gliederungstiefe der amtlichen Statistiken nicht ausreicht und Auswertungen nach anderen Merkmalen, in anderen Dateiformaten und/oder anderen Nutzungsrechten gewünscht werden, können Sonderauswertungen gegen Kostenerstattung durchgeführt werden, siehe hierzu auch
Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne: Kontaktformular
Bitte beachten Sie die Nutzendeninformation vom 6. April 2021: Statistische Sonderauswertungen
Der Grundinformation gehören Statistiken und Verzeichnisse an, die über unser kostenloses Online-Angebot zu beziehen sind. Die Inhalte richten sich an die breite Öffentlichkeit und dienen dazu, den allgemeinen Informationsbedarf zu decken. Zusätzlich gehören Produkte, die in einer tieferen Merkmalsgliederung zu beziehen sind, zur Grundinformation. Diese Produkte werden zur Deckung eines wiederkehrenden Informationsbedarfes mit standardisierten Verfahren erzeugt und im PDF- oder Excel-Dateiformat zur Verfügung gestellt.
Zur Individualleistung gehören einmalige oder laufende Sonderauswertungen gegen Kostenerstattung, welche auf spezielle Nachfrage hin angeboten werden. Die Leistungen werden gesondert kalkuliert und auf der Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung geliefert, siehe hierzu auch
Bitte beachten Sie die Nutzendeninformation vom 6. April 2021: Statistische Sonderauswertungen
Basis ist immer der mit der Auftragsabwicklung unmittelbar verbundene tatsächliche Aufwand. Dabei werden Kalkulationen im Vollkostendeckungsprinzip in Anlehnung an die §§ 63 und 61 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorgenommen. Neben den tatsächlichen entstehenden Personal- und Sachaufwendungen werden Gemeinkosten aus Umlagen und Verrechnungen in die Preisbildung einbezogen (zum Beispiel für die Nutzung der Infrastruktur). Diese betragen aktuell rund 65 Prozent auf die tatsächlich angefallenen Personalkosten. Zuschläge für Informations- (100 %) und Weiterverwertungsrechte (200 %) sowie Rabatte für Forschungs- (50 %) und Ausbildungszwecke (25 %) werden nach bundeseinheitlichem Standard auf den Selbstkostenpreis erhoben.
Beispiel für das Berechnungsschema:
Tatsächliche Personalkosten + 65 Prozent Gemeinkostenzuschlag + direkt zuordenbare Sachausgaben für IT, Prozesskosten, Auslagen (zum Beispiel Porto- oder Druckkosten) und Ähnliches + Zuschläge aus erweiterter Nutzung abzgl. Rabatt = Endkosten/Preis netto; zuzüglich Umsatzsteuer (19 %) = Endkosten/Preis brutto.
Die bis zum Juni 2012 im KBA Shop angebotenen Veröffentlichungen finden Sie auf der Fachseite Statistik des KBA unter der jeweiligen Produktlinie. Die Informationen stehen dort themenbezogen und kostenfrei als PDF- oder Excel-Dokument bereit. Andere Datenformate können grundsätzlich nur noch als Einzelbestellung über das Kontaktformular kostenpflichtig angefordert werden, siehe hierzu auch
Statistische Mitteilungen und Verzeichnisse können direkt als PDF-Datei heruntergeladen werden. Einer formalen Bestellung bedarf es nicht.
Weitere Formate können unter Kontaktformular erfragt werden und sind grundsätzlich kostenpflichtig, siehe hierzu auch
Broschüren sind nicht mehr erhältlich.Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne: Kontaktformular
Für die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Daten und Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gilt die
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0PDF, 102KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Bergisch Gladbach
- IVT Research GmbH, Mannheim
- Interrogare GmbH, Bielefeld
- Institut für Verkehrsforschung des DLR, Berlin
- online über das Internet
Nutzen Sie dazu die Zugangsdaten im Kopf des Fragebogens. Starten Sie die Befragung hier - über Smartphone
Lesen Sie den QR-Code über eine entsprechende App Ihres Smartphones ein und Sie gelangen direkt auf den Online-Erhebungsbogen.
Fragen und Antworten zur Fahrleistungserhebung
In den Projektprozess eingebunden sind neben dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA):
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de) BASt ist Initiator und Auftraggeber des Projektpaketes Fahrleistungserhebung 2014. Teilaufgaben des Projektes hat die BASt als Unterauftrag oder im Rahmen von Vereinbarungen an die genannten weiteren Beteiligten vergeben.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist mit der technischen und organisatorischen Abwicklung der Halterbefragung betraut. Hierzu zählen das Ziehungsverfahren, die Bereitstellung und der Versand der Erhebungsunterlagen, die Erfassung der Rückläufe und die Rücklaufkontrolle.
Der IVT Research GmbH obliegt die wissenschaftliche Leitung des Gesamtprojektes „Fahrleistungserhebung 2014“. Dazu übernimmt IVT die Koordination der Teilprojekte, die methodische Unterstützung, die Auswertung der Erhebungsdaten sowie die Darstellung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse.
Die Interrogare GmbH ist Dienstleister für Internetbefragungen. Für die Durchführung der Online-Erhebung wurde von der Interrogare GmbH ein entsprechender Online-Fragebogen programmiert. Die Antworten der Teilnehmer werden bei der Interrogare GmbH anonym gespeichert und an das KBA weitergegeben.
Das Institut für Verkehrsforschung und IVT Research GmbH haben gemeinsam im Rahmen einer Methodenstudie das Konzept für die Fahrleistungserhebung 2014 entwickelt. Es unterstützt IVT in der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes und der Bereitstellung der Daten. Über die Clearingstelle Verkehr des DLR sollen die anonymisierten Erhebungsdaten für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden.
Aus technischen und rechtlichen Gründen werden die Daten der zufällig ausgewählten Fahrzeuge für die Zeitdauer der Befragung in einer separaten Datei geführt. Die Fragebögen verbleiben im Kraftfahrt-Bundesamt und werden nach vollständiger Erfassung der Daten dort vernichtet.
Für die Online-Befragung werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Ein Datenfluss vom KBA an das mit der Online-Befragung befasste Unternehmen findet nicht statt. Die Antworten können über das Pseudonym (Login und Passwort) dem jeweiligen Datensatz beim KBA zugeordnet werden.
Die für die Untersuchung erforderlichen technischen Fahrzeugdaten sowie die Angaben auf den Fragebögen werden streng vertraulich behandelt und vom KBA unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz ausschließlich in anonymisierter Form weitergegeben. Die Datensätze werden statistisch ausgewertet und nur in statistischen Tabellen zusammengefasst veröffentlicht.
Ein Rückschluss aus den weitergegebenen Datensätzen bzw. den veröffentlichen Ergebnissen auf die befragten Personen oder Firmen ist nicht möglich, dass heißt niemand kann erkennen, von welchen Personen oder von welchen Firmen die Angaben gemacht worden sind.
Die erfassten Daten aus dem schriftlich-postalischen Verfahren sowie die Erhebungsdaten aus der Online-Befragung werden nach Erhebungsende zunächst anonymisiert und nach Abschluss des Forschungsprojektes im KBA vollständig gelöscht. Die vollständig anonymisierten – und Ihnen folglich nicht zuzuordnenden – Daten sollen über die Clearingstelle Verkehr für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden.
Das Ausfüllen des Fragebogens ist grundsätzlich freiwillig. Alternativ können die Antworten auch online gegeben werden. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen umgehend zurück; möglichst innerhalb der folgenden zehn Tage.
Bitte nutzen Sie ausschließlich die Möglichkeit einer schriftlichen oder Online-Beantwortung.
Die Auswahl der Teilnehmer entspricht einer repräsentativen Stichprobe.
Die Teilnahme außerhalb der Stichprobe ist daher nicht möglich, dieses würde zu Ungenauigkeiten führen.
Warten Sie ab, nach Abschluss des Befragungszeitraums werden Sie im Rahmen einer Erinnerung erneut angeschrieben und Sie erhalten einen neuen Stichtag.
Die Stichtage sind aus methodischen Gründen feste Zeitpunkte in diesem Verfahren. Die Ablesung des Tachostandes sollte deshalb möglichst am Stichtag erfolgen. Ist eine Ablesung genau am Stichtag nicht möglich, sollte die Abweichung möglichst gering sein und der vom Stichtag abweichende Ablesetag angegeben werden. Falls eine termingerechte Ablesung und Rücksendung nicht möglich ist, werden Sie in einem Erinnerungsverfahren angeschrieben und erhalten einen neuen Stichtag.
Falls Sie bereits für das angegebene Fahrzeug geantwortet haben, ist eine erneute Bearbeitung nicht erforderlich. Handelt es sich um unterschiedliche Fahrzeuge, bitten wir Sie an der Befragung teilzunehmen.
Alternativ zum schriftlich-postalischen Verfahren besteht die Möglichkeit online über den nachfolgenden Link link an der Befragung teilzunehmen. Geben Sie diesen dem Nutzenden bekannt.
In diesen Fällen tragen Sie bitte den letzten Ihnen bekannten Tachostand ein. Schicken Sie den Fragebogen bitte auf jeden Fall zurück, auch dann, wenn Sie die weiteren Fragen nicht beantworten können.
Bitte lesen Sie den Tachostand für den Stichtag der Erstbefragung ab. Erfolgt die Abmeldung, bevor Sie die Unterlagen der Schlussbefragung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, den Termin der endgültigen Abmeldung und den Tachostand zu diesem Zeitpunkt anzugeben. Für Ihr Fahrzeug wird dann die Fahrleistung pro Anmeldetag bestimmt.
Bitte beantworten Sie die Fragen soweit es Ihnen möglich ist auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzung. Bei der Erstbefragung haben Sie je nach Fahrzeugklasse die Möglichkeit, den Anteil der privaten Nutzung anzugeben.
Bitte lesen Sie den Tachostand zum Stichtag der Befragung ab und schicken Sie den Fragebogen auf jeden Fall zurück. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen haben dieselbe Auswahlchance wie alle anderen Fahrzeuge. In den meisten Fällen liegt die Anmeldeperiode des Saisonkennzeichens zumindest teilweise innerhalb des Beobachtungszeitraumes zwischen den beiden Befragungsstichtagen. Da die An- und Abmeldemonate bekannt sind, kann die erfragte Fahrleistung auf die Anmeldetage bezogen werden. In einigen wenigen Fällen darf das Fahrzeug im gesamten Befragungszeitraum nicht genutzt werden. Der Tachostand bei der Anfangs- und Schlussbefragung ist dann identisch. Im methodischen Konzept der Erhebung ist dies berücksichtigt und erwünscht. Die Rücksendung auch dieser Fälle ist daher wichtig.