Glossar
Deutschsprachiges Glossar
Deutsche Behörden/Gerichte können im Ausland erteilte Fahrerlaubnisse nicht entziehen, aber das Recht aberkennen, von einer Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.
Abgaswerte (oder Emissionswerte) quantifizieren die von einer technischen Anlage in die Umwelt abgegebenen Luftschadstoffe.
Artikel 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 definiert eine Abschalteinrichtung als
„ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird."
Setzt sich eine Fahrt aus Fahrtabschnitten zusammen, spricht man von einer Abschnittsfahrt. Im Gegensatz dazu steht die Einzelfahrt, bei der es nur einen Beladeort und einen Entladeort gibt.
Nationale Fahrzeugart: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder Antreiben von auswechselbaren Geräten bestimmt ist (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge DIN 70 010) (siehe auch T-Fahrzeuge beziehungsweise land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine).
Statistische Zusammenfassung von Einzelinformationen
Formale Bestätigung durch eine dritte Stelle, dass ein Prüflabor / eine Zertifizierungsstelle gemäß der
VO (EU) 765/2008, die Kompetenz besitzt, Konformitätsbewertungen durchzuführen.
Nationale Typgenehmigung für genehmigungspflichtige Fahrzeugteile nach nationaler Vorschrift (§ 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)).
Nationale Typgenehmigung nach nationalen Vorschriften für Fahrzeugteile (§ 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (StVZO) und Fahrzeuge (§ 20 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)).
Allrad angetriebene Fahrzeuge sind Fahrzeuge mit mehr als einer angetriebenen Achse. Statistisch werden zurzeit nur Allrad-Pkw ausgewertet.
Fahrzeuge mit den Antriebsarten Elektro (BEV), Brennstoffzelle (Wasserstoff), Hybrid (einschließlich Plug-in-Hybrid), Gas (Flüssig- und Erdgas) und Wasserstoff.
Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die für den anderen Mitgliedstaat als Typgenehmigungsbehörde bei der Europäischen Kommission notifiziert wurde.
Der Typgenehmigung vorangestelltes Verfahren des KBA, um die Eignung des künftigen Genehmigungsinhabers festzustellen.
Siehe Kraftfahrzeuganhänger beziehungsweise O-Fahrzeug
Mikrodaten sind Angaben über persönliche sowie sachliche Verhältnisse statistischer Einheiten (Merkmalsträger). Bei anonymisierten Mikrodaten werden die Einzelangaben systematisch verändert, um einen Rückschluss auf bestimmte statistische Einheiten zu verhindern.
Die Art der Fahrt kann eine Last- oder Leerfahrt sein. Unter Bewegung versteht man die Beförderung beziehungsweise den Fahrtabschnitt zwischen zwei Haltepunkten einer Fahrt.
Die meisten nationalen Fahrzeugarten beziehungsweise EG-Fahrzeugklassen werden zusätzlich nach Aufbauarten unterschieden, etwa "Geschlossen" (national) oder "Limousine" EG-Recht.
Oberbegriff für alle bekannten nationalen Fahrzeugarten und EG-Fahrzeugklassen.
Siehe Art des Aufbaus
Ein Aufbauseminar wird durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit begangen hat. Das Aufbauseminar findet in Gruppengesprächen an mehreren Tagen statt. Zusätzlich ist eine Fahrprobe durchzuführen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen im Aufbauseminar lernen, sich in verantwortungsvoller Weise und mit Rücksicht auf andere im Straßenverkehr zu bewegen.
Personen mit einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit Alkohol oder berauschenden Mitteln (§ 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes) an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, müssen, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, auf Anordnung an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen. In besonderen Aufbauseminaren werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel (illegale Drogen) individuell geschult und informiert. Das besondere Aufbauseminar findet in Gruppengesprächen und an mehreren Tagen statt.
Die Seriennummer einer verloren gegangenen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird im "Elektronischen Verkehrsblatt" (Amtsblatt des BMVI) veröffentlicht. Wird der Zulassungsbehörde nach Fristablauf (14 Tage nach Veröffentlichung der Seriennummer) die Zulassungsbescheinigung nicht vorgelegt, kann eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Fahrt, bei dem das Lastkraftfahrzeug (beladen oder leer) von Deutschland ins Ausland fährt, um dort ent- oder beladen zu werden.
Amtliches Kennzeichen für Fahrzeuge, die mit eigener Triebkraft ausgeführt werden sollen. Es wird nach Ablauf einer im Voraus bestimmten Frist ungültig. Der Fristablauf ist auf dem Kennzeichen vermerkt (Ausgestaltung siehe Abschnitt 8 der Anlage 4 zur FZV).
Eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen, die auf Antrag noch zugelassen werden dürfen, obwohl sie nicht mehr die aktuellen technischen Zulassungsvorschriften erfüllen.
Abmeldung eines Fahrzeugs (zum Beispiel Verschrottung, Ausfuhr ins Ausland etc.).
Zulassung von Verlagen und Druckereien gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für die Herstellung / Bearbeitung und Auslieferung von Zulassungsbescheinigungen Teil I-Vordrucken (Fahrzeugschein) und deren Vertrieb sowie die Herstellung/Personalisierung von Führerscheinkarten. Grundlage ist der erfolgreiche Abschluss eines KBA-Bewertungsverfahrens.