Gebärdensprache-Filme
An dieser Stelle werden zentrale Informationen für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zur Verfügung gestellt.
Ein zentrales Einstiegsangebot soll den Nutzerinnen und Nutzern mit einem Überblick über Aufbau und Angebote der Internetseite die Orientierung erleichtern.
Aufgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bietet gehörlosen Menschen in dem folgenden Video in Deutscher GebärdenspracheInformationen über die Aufgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes, mit denen es einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leistet, an. Auf eine Untertitelung wurde verzichtet. Das KBA folgte damit der Empfehlung von Betroffenen, um insbesondere den Ansprüchen den gehörlosen Menschen gerecht zu werden.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurde 1951 als Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums errichtet. Mit seinen Aufgaben leistet es einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in fast allen Bereichen des Straßenverkehrs. Zu den gesetzlichen Aufträgen des KBA gehört die Führung von vier zentralen Bundesregistern, die Erstellung von Statistiken über Kraftfahrzeuge, Kraftfahrer und zum Kraftverkehr sowie im Bereich der Fahrzeugtechnik die Typgenehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie die Produktsicherheit.
In seinen vier zentralen Bundesregistern ist der in Gesetzen und Verordnungen definierte Datenkranz über Kraftfahrer und Kraftfahrzeuge (Kfz) gespeichert. Im rechtlich zulässigen Rahmen erteilt das KBA jährlich Millionen von Auskünften an berechtigte Stellen, z. B. zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.
Im Zentralen Fahrzeugregister speichert das KBA zu diesem Zweck Fahrzeug- und Halterdaten, die die Identifikation der Kraftfahrzeuge und der Halter ermöglichen. Dazu zählen bei den Kfz die Fahrzeugidentifikationsnummer, oder auch das Kennzeichen. Bei den Haltern sind es unter anderem Geburtsname, Name, Geburtsdatum und -ort.
Im Fahreignungsregister – im Volksmund auch „Verkehrssünderdatei“ genannt – sind Verkehrsteilnehmer eingetragen, gegen die eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wurde, weil sie sich nicht an die im Straßenverkehr geltende Ordnung gehalten haben. Diese Entscheidungen werden dem KBA von Fahrerlaubnisbehörden (z. B. bei Führerscheinentziehungen), Bußgeldbehörden (bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen die mit einem Bußgeld von mindestens 60,-€ geahndet wurden), und Gerichten, die eine Verurteilung wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftat aussprechen, mitgeteilt.
Seit dem 1. Januar 1999 führt das KBA auch das Zentrale Fahrerlaubnisregister. Alle seit diesem Datum ausgestellten Führerscheine im EU-Kartenformat sind hier registriert. Erfasst sind hier u. a. die Personendaten der Fahrerlaubnisinhaber, ihre Fahrerlaubnisklassen, Fahrlehrerlaubnisse und die Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen. Führerscheine, die vor diesem Datum erstellt wurden, sind nicht enthalten. Sie sind nach wie vor dezentral bei den jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden registriert.
Das Zentrale Kontrollgerätkartenregister ist das vierte zentrale Bundesregister im KBA. 2005 wurde der analoge Fahrtenschreiber, der die Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer aufzeichnet, durch das digitale EG-Kontrollsystem ersetzt. Seitdem werden hier die verschiedenen Kartenarten nämlich die Fahrerkarte, die Werkstattkarte, die Unternehmenskarte und die Kontrollkarte die im Zusammenhang mit der Einführung des digitalen EG-Kontrollsystems notwendig sind, gespeichert.
Unter anderem bilden diese vier zentralen Bundesregister die Datenbasis für die Kraftfahrer- und Kraftfahrzeugstatistiken des KBA, die durch die Kraftverkehrsstatistiken ergänzt werden. Mit seinen Statistiken stellt das KBA für Politik und Verwaltung, Wissenschaft und Forschung Wirtschaft und die Öffentlichkeit notwendige Informationen über den Stand und die Entwicklung des Kraftfahrwesens zur Verfügung.
Als Typgenehmigungsbehörde für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile leistet das KBA einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Verringerung der Umweltbelastung durch Schadstoff- und Geräuschemissionen. Wenn das KBA eine Typgenehmigung erteilt, bestätigt es damit, dass das genehmigte Objekt in all seinen Systemen und Bauteilen dem gesetzlich geforderten Niveau im Hinblick auf Technik, Sicherheit und Umweltverhalten entspricht.
Das KBA handelt auf diesem Gebiet auf der Basis nationaler, europäischer und internationaler Vorschriften.
Sollte ein Produkt im Bereich der Straßenfahrzeuge dennoch die hohen Anforderungen nicht erfüllen und sich bereits im Verkehr befinden, wird das KBA als nationale Produktsicherheitsbehörde für Fahrzeuge und Fahrzeugteile aktiv. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit geht es auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes Hinweisen zu herstellerbedingten Mängeln nach. Stellt das KBA bei seiner Untersuchung eine ernste Gefährdung fest, ist ein Rückruf unumgänglich. Das KBA überwacht den Rückruf, wenn die Untersuchung eine „ernste Gefährdung“ der Sicherheit und Gesundheit von Personen ergeben hat. Das ist der Fall, wenn die Gefährdung plötzlich und unerwartet eintritt und unmittelbar zu einem Verletzungsrisiko führt.
Die Dienstleistung des KBA erstreckt sich – nach Prüfung datenschutzrechtlicher Belange - aber auch auf die Lieferung von Halterdaten für Rückrufe an Hersteller die einen Rückruf als Service für die Halter freiwillig durchführen.
Navigation: So finden Sie sich auf der Internetseite zurecht
Im folgenden Video erhalten gehörlose Menschen Informationen in Deutscher Gebärdensprache zur Navigation auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes um eine leichtere Orientierung zu ermöglichen. Auf eine Untertitelung wurde verzichtet. Das KBA folgte damit der Empfehlung von Betroffenen, um insbesondere den Ansprüchen den gehörlosen Menschen gerecht zu werden.