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Praktikum beim KBA

Symbolbild Praktikum im Kraftfahrt-Bundesamt
Quelle:Adobe Stock

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bietet Schüler/innen, Studierenden und Personen, die an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen, an, Einblicke in den Arbeitsalltag einer Behörde zu erlangen.

Egal, ob als Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum: das KBA möchte die Praktikanten und Praktikantinnen auf den späteren Berufs- oder Studienweg vorbereiten und unterstützen.

Für Studierende bieten wir zudem die Möglichkeit, ihre Bachelor- oder Masterthesis im KBA schreiben zu können.

Nachfolgend wurden für Sie Informationen zu den einzelnen Praktikumsmöglichkeiten zusammengestellt:

Schülerpraktika

Praktika sind gerade für Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Bestandteil der Berufsorientierung. Das KBA möchte den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, Einblicke in den Arbeitsalltag einer Behörde zu erlangen.

Möglich ist ein Praktikum im Bereich der Informationstechnik mit einer maximalen Dauer von drei Wochen oder in der Verwaltung mit einer Mindestdauer von einer Woche bei Pflichtpraktika. Die Mindestdauer bei freiwilligen Praktika beträgt in beiden Praktikumsbereichen zwei Wochen.

Inhalt der Bewerbung:

  • Anschreiben (mit der Angabe, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum handelt, den genauen Praktikumszeitraum und den Praktikumsbereich)
  • Lebenslauf
  • aktuelles Schulzeugnis

Um rechtzeitig im Fachbereich anfragen zu können, wird eine Bewerbung spätestens einen Monat vor dem geplanten Beginn des Praktikums benötigt.

Kontakt:
E-Mail: ausbildung@kba.de

Praktikum im Rahmen eines Studiums

Das KBA bietet Studentinnen und Studenten an, ein Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum zu absolvieren und/oder ihre Bachelor- oder Masterthesis im KBA zu schreiben.

Ob im Bereich Verwaltung, Statistik, Recht oder Softwareentwicklung: gerne wird geprüft, ob ein Praktikum in den entsprechenden Fachbereichen möglich wäre.

Inhalt der Bewerbung:

  • Anschreiben (mit der Angabe, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum handelt, den genauen Praktikumszeitraum und den Praktikumsbereich und ggf. zu vermittelnde Praktikumsinhalte)
  • Lebenslauf
  • Praktikumsordnung (bei einem Pflichtpraktikum)

Um rechtzeitig im Fachbereich anfragen zu können, wird eine Bewerbung spätestens sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Beginn des Praktikums benötigt.

Wichtig: In der Bewerbung muss angegeben sein, ob eine Bachelor- oder Masterthesis in Verbindung mit einem Praktikum geschrieben werden soll.

Kontakt:
E-Mail: bildungsstelle@kba.de

Praktikum im Rahmen einer berufsfördernden Maßnahme

Das KBA bietet für Personen, die an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen, die Möglichkeit an, ihr Pflichtpraktikum hier zu absolvieren.

Ob im Bereich Verwaltung, Statistik, Recht oder Softwareentwicklung: gerne wird geprüft, ob ein Praktikum in den entsprechenden Fachbereichen möglich wäre.

Inhalt der Bewerbung:

  • Anschreiben (mit der Angabe des genauen Praktikumszeitraumes und des gewünschten Praktikumsbereiches)
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse
  • Bezeichnung der Maßnahme

Um rechtzeitig im Fachbereich anfragen zu können, wird eine Bewerbung spätestens sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Beginn des Praktikums benötigt.

Kontakt:
E-Mail: bildungsstelle@kba.de