Früher aus der Arbeitswelt aussteigen, ist inzwischen kein seltenes Lebensmodell mehr. Dabei sind Kürzungen der Bezüge oft keine Ausnahme.

Die Frage, wie unsere finanzielle Lage im Ruhestand aussehen wird, ist eine, die vielen von uns Sorgen bereitet. Die rasant steigende Anzahl von Senioren, die sich in entsprechenden Einrichtungen für ihre Mahlzeiten anmelden müssen, zeigt deutlich, dass die Furcht vor Altersarmut nicht unbegründet ist. Gegenüber inFranken.de, nennt  die Tafel Deutschland durchaus bedrückende Zahlen.

Erfreulich klingt dagegen zunächst die seit Juli 2023 umgesetzte Rentenerhöhung – doch nicht alle können davon profitieren. Wann kann man in den Ruhestand treten, ohne Abzüge bei den Rentenleistungen befürchten zu müssen? Und wo genau liegt das Renteneintrittsalter für jeden Einzelnen? Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt, gibt es festgelegte Altersgrenzen für die verschiedenen Arten von Altersrenten. Es gibt eine Tabelle, die zeigt, ab welchem Alter man in Rente gehen kann, ohne mit finanziellen Einbußen rechnen zu müssen.

Renteneintrittsalter steigt in 2-Monats-Schritten – ab 2024

Wie man bei der DRV nachlesen kann, wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge in den kommenden Jahren bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947, wird demnach die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben.

Bist du zum Beispiel im Jahrgang 1956, kannst du den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 dann in 2-Monats-Schritten angehoben.

Ausgehend von dieser Anhebung in 2-Monats-Schritten, könnten Versicherte ab dem Jahrgang 1964 dann mit der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen, ohne finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen. Es gibt allerdings auch einen Rentenrechner, der zeigt, wann man in den Ruhestand gehen könnte, wenn man sich mit dem entsprechenden Geld zufriedengibt. 

Die Jahrgänge und das Rentenalter in einer Tabelle

Wenn du Abschläge vermeiden möchtest beim Geld für deinen Ruhestand, dann findest du deinen Jahrgang in der Tabelle für das entsprechende Renteneintrittsalter:

Jahrgang Renteneintrittsalter ohne Abschläge
vor 1947  65 Jahre
1947 65 Jahre und 1 Monat
1948 65 Jahre und 2 Monate
1949 65 Jahre und 3 Monate
1950 65 Jahre und 4 Monate
1951 65 Jahre und 5 Monate
1952 65 Jahre und 6 Monate
1953 65 Jahre und 7 Monate
1954 65 Jahre und 8 Monate
1955 65 Jahre und 9 Monate
1956 65 Jahre und 10 Monate
1957 65 Jahre und 11 Monate
1958 66 Jahre 
1959 66 Jahre und 2 Monate
1960 66 Jahre und 4 Monate
1961 66 Jahre und 6 Monate
1962 66 Jahre und 8 Monate
1963 66 Jahre und 10 Monate
ab dem Jahrgang 1964 67 Jahre

Die Deutsche Rentenversicherung nennt allerdings auch einige Ausnahmen. So heißt es dort auch, dass das Renteneintrittsalter nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben wird. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch hier werden in Zukunft höhere Eintrittsalter gelten. 

Ausnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung

Ausnahmen sind dem Bericht nach die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt und die maßgebliche Altersgrenze erreicht, hat zählt dazu. Außerdem wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.

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Eine Besonderheit stellen laut DRV auch die Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute dar. Hier gilt für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Und auch bei diesen Renten wird das Einstiegsalter laut Liste seit 2012 schrittweise um zwei Jahre angehoben: Für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben und bei den Hinterbliebenenrenten wird die Altersgrenze für eine große Witwen- beziehungsweise Witwerrente auf das 47. Lebensjahr erhöht - abhängig vom Todesjahr des Versicherten.

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