Anti-Greenwashing-Richtlinie

"Unternehmen sollten sich nicht zurücklehnen"

"Unsere dringende Empfehlung ist, sich schon jetzt mit der Richtlinie zu beschäftigen, um bei Inkrafttreten der nationalen Regelungen bereit zu sein und nicht Gefahr zu laufen, Ziel einer Greenwashingkampagne zu werden", betont Dr. Julia Grothaus, Partnerin Litigation, Arbitration und Investigations bei Linklaters in Frankfurt und Leiterin des deutschen sowie Co-Leiterin des europäischen ESG-Teams bei Linklaters.
Linklaters
"Unsere dringende Empfehlung ist, sich schon jetzt mit der Richtlinie zu beschäftigen, um bei Inkrafttreten der nationalen Regelungen bereit zu sein und nicht Gefahr zu laufen, Ziel einer Greenwashingkampagne zu werden", betont Dr. Julia Grothaus, Partnerin Litigation, Arbitration und Investigations bei Linklaters in Frankfurt und Leiterin des deutschen sowie Co-Leiterin des europäischen ESG-Teams bei Linklaters.

Der EU-Rat hat eine weitere Richtlinie verabschiedet, die den Weg frei machen soll für den ökologischen Wandel und Verbraucherrechte schützt. Juristin Julia Grothaus, Partnerin Litigation, Arbitration und Investigations bei Linklaters  Frankfurt, erklärt, was das bedeutet.

TW: Der Begriff ist ein wenig sperrig - "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel". Was genau wurde g

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