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Haftpflichtversicherung

Drohnen Haftpflicht Vergleich: Versicherungsschutz für Drohnen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Drohneninhaber sind verpflichtet vor dem Gebrauch ihrer Drohne eine Drohnen Haftpflichtversicherung abzuschließen
  • Ab dem ersten Januar 2021 erscheint die neue EU Drohnen-Verordnung, die maßgeblich viele bestehenden Regelungen und Klassifizierungen ändert
  • Empfehlenswerte Anbieter: Getsafe & helden.de

Der Markt für unbemannte Flugobjekte boomt noch immer. Hochrechnungen zufolge flogen dieses Jahr mehr als 600.000 private Drohnen über deutschem Boden – die meisten davon ohne kommerziellen Zweck.

Wind und Wetter, aber auch eine laienhafte Nutzung können zu Unfällen führen. Deshalb schreibt die Drohnen-Verordnung eine verpflichtende private Drohnen Haftpflichtversicherung vor: Diese schützt vor finanziellen Folgen durch Kollisionen – jedoch nicht vor Schäden an der eigenen Drohne.

Anmerkung: Die Europäische Union möchte einheitlichere Gesetze rund um den unbemannten Luftverkehr schaffen – dafür soll die neue EU Drohnen-Verordnung sorgen: Zum ersten Januar 2021 treten die Regelungen in Kraft. Die einzelnen Länder können weiterhin eigene Vorgaben ergänzen. Drohnenpiloten sollten sich über die kommende Verordnung gründlich informieren – eine Zusammenfassung findet sich unten im Text.

Rechner: Drohnen Haftpflichtversicherung im Vergleich

Drohnenhaftpflicht ist Pflicht

Grundsätzlich sind alle Drohnenhalter dazu angewiesen eine spezielle Haftpflichtversicherung mit Drohnenschutz abzuschließen – vorausgesetzt sie möchten ihre Drohne auch fliegen lassen.

Dafür verantwortlich ist die seit 2017 gültige deutsche Drohnen-Verordnung: Laut Luftverkehrsgesetz gilt die Versicherungspflicht für privat und gewerblich genutzte Drohnen.

Voraussetzungen für das Fliegen einer Drohne

Daneben gibt es noch weitere Voraussetzungen, die Drohnenpiloten erfüllen müssen. Bisher hat man Drohnen in Gewichtsklassen eingeteilt. Je nachdem welcher Klasse die eigene Drohne zugehörig ist, gelten unterschiedliche Klauseln.

VerordnungBis 250 Gramm251 g bis 2 kg2 kg bis 5 kgMehr als 5 kg
Kennzeichnung
Kenntnisnachweis
Erlaubnispflicht
Videobrille

Drohnen bis 250 Gramm

Besonders leichte Drohnen unterliegen keinerlei Einschränkungen: Jeder darf Drohnen bis 250 Gramm ohne Kennzeichnung und ohne Drohnen-Führerschein fliegen. Außerdem dürfen Piloten Videobrillen benutzen – damit können sie die Drohne auch dann noch fliegen, wenn sie nicht mehr im eigenen Sichtfeld ist. Für schwerere Drohnen gilt diese Ausnahme nur unter bestimmten Bedingungen.

Drohnen über 250 Gramm bis 2 Kilogramm

Die nächste Gewichtsklasse liegt zwischen 251 Gramm und 2 Kilogramm. Modelle von dieser Größe benötigen eine Kennzeichnung: Somit kann im Schadensfall der Halter schnell identifiziert werden. Für die Kennzeichnung ist eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers notwendig.

Drohnen über 2 Kilogramm bis 5 Kilogramm

Neben der Kennzeichnung bedarf es für Drohnen oberhalb der 2 Kilo Grenze auch einen Kenntnisnachweis. Der Nachweis erfolgt zum Beispiel durch eine Bescheinigung nach Prüfung (auch online) durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle. Wer die Möglichkeit hat seine Drohne auf einem Modellfluggelände fliegen zu lassen, benötigt keinen Kenntnisnachweis.

Drohnen über 5 Kilogramm

Für den Betrieb von Drohnen, die mehr als 5 Kilogramm wiegen und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Versicherungen Drohnenhaftpflicht im Test
Bei einer Drohnenhaftpflicht unterscheiden Versicherer zwischen privater und gewerblicher Nutzung.

Moderne Haftpflichtversicherungen enthalten Drohnenschutz

Heutzutage leisten viele private Haftpflichtversicherungen auch einen finanziellen Schutz vor Unfällen durch Drohnen. Meistens gilt die Absicherung für Drohnen im privaten Gebrauch bis 5 Kilogramm Gewicht.

Achtung: Bei der Drohnenhaftpflicht handelt es sich nicht um eine Drohnen-Kasko. Eine Kaskoversicherung schützt Halter vor finanziellen Schäden an der Drohne selbst. Ein Anbieter für eine Drohnen-Kasko wäre beispielsweise die Kravag, eine Tochter der R+V. Die Drohnenhaftpflicht dagegen schützt vor finanziellen Schäden an Dritten oder deren Eigentum.

  • Entscheidend sind die individuellen Bedürfnisse
    Ob privat oder gewerblich – Drohnenpiloten sollten die private Drohnenhaftpflicht an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Dafür empfiehlt es sich eine persönliche Risikobewertung aufzustellen – damit erkennen Verbraucher von selbst, wo die Gefahrenquellen liegen.
  • Deckungssumme großzügig kalkulieren
    Eine wichtige Kenngröße ist die Deckungssumme so einer Versicherung. Die gesetzliche Mindestanforderung liegt dabei bei circa einer Millionen Euro. Die meisten Versicherungen bieten jedoch ohnehin Deckungssummen, die wesentlich höher liegen.
  • Umwelteinflüsse als Unfallrisiko
    Manchmal kommt es zu Schäden, auf die der Pilot keinen Einfluss hat: Eine starke Böe verursacht einen Absturz der Drohne auf ein Auto – dabei entsteht eine große Delle auf dem Dach. Eine Klausel zur Gefährdungshaftung deckt Schäden ohne Verschulden des Piloten ab.
  • Versicherer unterscheiden private und gewerbliche Nutzung
    Des Weiteren sollte geregelt sein, ob der Versicherungsschutz nur für den privaten oder auch für den gewerblichen Bereich gilt. Wer gewerbliche Aufnahmen mit seiner Drohne macht und diese verkauft, benötigt gegebenenfalls einen erweiterten Schutz.
  • Versicherungsschutz mit möglichst geringen Einschränkungen
    Da Hobby-Piloten oft mehrere Drohnen besitzen, sollte der Versicherungsumfang alle eigenen sowie fremde Drohnen beinhalten. Neben dem Hauptversicherten sollte der Schutz im privaten Bereich auch für Familienmitglieder oder Freunde gelten – am besten ist eine unbegrenzte Anzahl mitversicherter Personen.
  • Schutz im Falle von Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen
    Innerhalb von Foto- oder Videoaufnahmen kann es im Falle einer Veröffentlichung zu Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen kommen. Solche Schäden sollten ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein. Zumindest dann, wenn das aufgenommene Material auch publiziert wird.
  • Weltweit und zeitlich unbeschränkt
    Grundsätzlich sollte der Schutz immer weltweite Gültigkeit besitzen. Drohnenhalter sollten sich zudem vergewissern, dass die Versicherung im Ausland zeitlich nicht begrenzt ist. Vorsätzliches Handeln ist dagegen für gewöhnlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Hinweis: Versicherte sind dazu angehalten einen Nachweis über ihre Drohnenversicherung mitzuführen. Der Nachweis sollte die Deckungssumme, den genauen Umfang und die Dauer der Versicherung enthalten. Als Beleg genügt beispielsweise ein Foto mit dem Smartphone – fehlt der Nachweis bei einer Kontrolle, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Drohnenhaftpflicht im Vergleich

KonditionenGetsafeHelden.de
Deckungssumme50 Mio. €50 Mio. €
Gefährdungshaftung
Gewicht bis5 kg5 kg
Mehrere Piloten
Anzahl Drohnenunbegrenztbis zu 3
Weltweiter Schutz
Selbstbeteiligungwählbar,
0 – 300 €
generell 150 € je Schadensfall
Flüge mit
Videobrille
(FPV-Flüge)
bis 30 m erlaubtbis 30 m und bis 0,25 kg
Nebenberufliche Tätigkeitbis 20.000 € Umsatz oder 6.000 € Gewinn
Preis pro Monatab 3,77 €ab 3,25 €
Webseitehellogetsafe.comhelden.de

Getsafe: Drohnenhaftpflicht mit weltweitem Schutz

Die Drohnenhaftpflicht von Getsafe leistet weltweiten Schutz für die private Nutzung von Drohnen bis 5 Kilogramm – die Deckungssumme beträgt dabei 50 Millionen Euro. Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie in dessen Anwesenheit alle weiteren Personen, wenn sie die Drohne fliegen. Eine Beschränkung auf einzelne Drohnen gibt es nicht.

Die Verwendung von Videobrillen ist mit dem Getsafe Tarif nur begrenzt möglich – wer so eine Brille trägt, darf die Drohne nur bis zu einer Höhe von 30 Meter steuern, um immer noch vom Versicherungsschutz zu profitieren.

Getsafe überzeugt mit einer täglichen Kündigungsfrist und einem günstigen Tarif bereits ab 3,77 Euro monatlich. Wahlweise ist eine Selbstbeteiligung von bis zu 300 Euro möglich.

Helden.de – gewerbliche Nutzung bis 20.000 Euro Umsatz versichert

Auch die Versicherungsplattform Helden.de wartet mit einer günstigen Drohnenhaftpflichtversicherung auf – bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro kostet die Versicherung 39 Euro im Jahr. Der Versicherungsschutz gilt dabei für Drohnen bis 5 Kilogramm Startgewicht und ist weltweit gültig.

Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch Freunde und fremde Piloten – der Schutz umfasst jedoch nur drei verschiedene Flugmodelle. Dafür ist ein geringer Nebenverdienst auf selbstständiger Basis erlaubt – sprich der Versicherer gestattet bedingt die gewerbliche Nutzung: Der Umsatz aus den Aufnahmen darf jedoch 20.000 Euro beziehungsweise 6.000 Euro Gewinn nicht übersteigen.

Gesetzliche Regelungen unbedingt einhalten

Damit die Drohnenhaftpflicht im Schadensfall auch greift, müssen sich Drohnenhalter an die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln halten. Aktuell dürfen Drohnen nur bis maximal 100 Meter hoch fliegen – mit der neuen Drohnen-Verordnung könnte die Begrenzung auf 120 Meter steigen. Außerdem muss der Pilot seine Drohne auf Sicht steuern – also im Auge behalten.

Lokale Einschränkungen und Flugverbotszonen

Besondere Vorsicht ist auch innerhalb von Flugverbotszonen geboten. Dazu gehören zum Beispiel Flughäfen, Naturschutzgebiete oder bestimmte Verkehrswege. Auch Krankenhäuser, Industrieanlagen, Menschenansammlungen oder Einsatzorte von Polizei und Rettungskräfte sollten vermieden werden. Im schlimmsten Fall erlischt der Versicherungsschutz und es drohen Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt die Drohne über seinem eigenen Grundstück fliegen. Zeichnet die Drohne ein Video auf, sollte sie die Grenze zum Nachbarsgrundstück jedoch nicht überschreiten. Hat der Nachbar seine ausdrückliche Einwilligung gegeben, ist das natürlich kein Problem.

Tipp: Apps wie Map2Fly helfen Drohnenpiloten den richtigen Ort zu finden, um ihre Drohne fliegen zu lassen. Modellflugplätze sind übrigens von den meisten Regelungen nicht betroffen – hier können sich Piloten austoben.

Bestehende Haftpflicht prüfen

Bevor Verbraucher eine Drohnenhaftpflicht abschließen, sollten sie ihre aktuelle private Haftpflicht-Police sorgfältig studieren. Es kann sein, dass diese bereits einen Drohnenschutz enthält. Dabei ist vor allem auf dem Umfang der Versicherung zu achten. Versicherer machen beispielsweise Unterschiede zwischen motorisierten und nicht-motorisierten Flugmodellen.

Der Schutz der Versicherung sollte in jedem Fall auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sein: Deshalb ermöglichen viele Anbieter die Erweiterung des laufenden Tarifs.

Gewerbliche Drohnenhaftpflicht

Anbieter wie die Axa bieten eine spezielle Drohnenversicherung für gewerbliche Kunden an – diese sind deutlich teurer, da das Unfallrisiko steigt: So zum Beispiel bei Drohnen-Einsätzen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Flüge). Außerdem sind die Konditionen an den gewerblichen Rahmen angepasst.

Das Startgewicht der Drohne ist wesentlich höher und liegt häufig bei bis zu 25 Kilogramm. Einige grundlegende Aspekte sollte eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht erfüllen:

  • Versicherungsschutz auch im privaten Raum
  • Keine Selbstbeteiligung oder eine optionale Selbstbeteiligung für Personen- und Sachschäden
  • Flüge im unkontrollierten und kontrollierten Luftraum innerhalb des rechtlichen Rahmens
  • Automatisiertes Fliegen innerhalb des rechtlichen Rahmens
  • Flüge mit Video-Brille sowie der Steuerung mit Smartphone oder Tablet
  • Indoor- und Outdoor-Flüge

Tipp: Um schnell und einfach günstige Angebote zu finden, können neben dem Handelsblatt Drohnenhaftpflicht-Vergleich auch Vergleichsplattformen wie Tarifcheck oder Verivox helfen: Das Stichwort „Drohne“ als Tarifpunkt im Filter auswählen und die Plattform recherchiert unterschiedliche Anbieter.

Häufige Fragen zu Drohnenhaftpflicht

Welche Drohnen sind versicherungspflichtig?

Grundsätzlich unterliegen alle Drohnen der Versicherungspflicht – eine Befreiung der Versicherungspflicht tritt nur dann ein, wenn der Drohnenpilot die Drohne nur in eigenen, geschlossenen Räumen fliegt.

Was kostet eine Drohnenversicherung?

Je nachdem, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung handelt, variieren die Preise stark. Eine private Drohnenhaftpflicht gibt es bereits ab rund 34 Euro im Jahr – Schutz für das gewerbliche Steuern von Drohnen kostet in der Regel deutlich über 100 Euro.

Sind Drohnen in Wohngebieten erlaubt?

Ist das Wohngebiet noch unbebaut, ist das Fliegen erlaubt. Andernfalls benötigen Piloten die Einwilligung der Grundstücksinhaber.

Kommt es häufig zu Unfällen mit Drohnen?

Unfälle mit Drohnen kommen gelegentlich vor – je nach schwere des Unfalls können die Kosten einen mehrstelligen Millionenbetrag erreichen. Ein aktuelles Beispiel kommt aus Berlin. Dort hat sich am 20.12.2020 eine Drohne in der Gedächtniskirche verhakt. Der Feuerwehreinsatz inklusive Straßensperrung kostete mehrere tausend Euro.

Was ändert sich durch die neue EU Drohnen-Verordnung ab 2021?

Grundsätzlich werden alle Drohnenflüge in drei Betriebskategorien eingeteilt: Open („Offen”), Specific („Speziell”) oder Certified („Zulassungspflichtig”). Die Kategorien geben dabei den Rahmen für den Betrieb einer Drohne vor. Im Falle der Offenen Kategorie ist die Nutzung der Drohne genehmigungsfrei. Hierzu lassen sich fast alle Flüge im privaten Bereich zuordnen.

Die offene Kategorie unterliegt einer weiteren Aufteilung in drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. Hier wird definiert inwieweit Drohen an Menschen herangeflogen werden dürfen.

Außerdem werden die einzelnen Drohnen nach Klassen unterteilt und dementsprechend gekennzeichnet (C0, C1, C2, C3 und C4). Die Einordnung lässt sich auf das Gewicht der Drohne zurückführen und wird vom Hersteller vorgenommen. Hier gibt es Unterschiede zu den bestehenden Regelungen.

Weiterhin wird die maximale Flughöhe auf 120 Meter angehoben und Drohnenpiloten sind zukünftig Registrierungspflichtig. Einige Änderungen werden erst im Laufe der Zeit gültig – deshalb sollten Drohnenhalter den FAQ-Bereich des Luftfahrt Bundesamtes genau studieren. Eine Übersicht findet sich hier.