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Die besten Haftpflichtversicherungen 2024 im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer anderen Menschen durch Unachtsamkeit einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet und muss schlimmstenfalls mit seinem gesamten Vermögen dafür aufkommen.
  • Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Versicherte und deren Familienmitglieder vor existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen.

Ein Missgeschick ist schnell passiert. Der Fußball in der Fensterscheibe, der Rotweinfleck auf dem Teppich, der Zusammenstoß mit einem Radfahrer – wer anderen Menschen einen Schaden zufügt, haftet dafür laut Gesetz in unbegrenzter Höhe. Im Extremfall muss der Schadenverursacher sein Leben lang an den Geschädigten zahlen und neben seinem Barvermögen auch Einkommen, Haus und Grund sowie Erbschaften und Lottogewinne hergeben.

Eine Privathaftpflichtversicherung bewahrt Versicherte vor den schlimmstenfalls bis zum Ruin reichenden finanziellen Folgen eines unabsichtlich verursachten Schadens. Sie ist als Schutz vor diesem existenzbedrohenden Risiko unverzichtbar und für Privatpersonen eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine private Haftpflichtversicherung jedoch nicht vorgeschrieben.


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Wofür die Privathaftpflichtversicherung aufkommt

Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf:

  • Personenschäden: Versicherer verstehen darunter Schadenereignisse, die eine Gesundheitsschädigung, eine Verletzung oder den Tod von Menschen zur Folge haben.
  • Sachschäden: Damit sind Schadenereignisse gemeint, die zur Schädigung oder Vernichtung von Sachen führen.
  • Vermögensschäden: Hierunter fallen Ereignisse, bei denen eine Person durch schuldhaftes Verhalten einer anderen Person einen finanziellen Schaden zufügt.

Dementsprechend trägt eine Privathaftpflichtversicherung die Kosten für Bergung, Behandlung, Verdienstausfall, Hausumbau und Schmerzensgeld, die Kosten für den Ersatz oder die Wiederherstellung beschädigter Gegenstände sowie die Kosten für schuldhaft zugefügte finanzielle Schäden als Folge von Personen- und Sachschäden.

Darüber hinaus wehrt eine Haftpflichtversicherung unbegründete Schadenersatzansprüche anderer Personen ab und bietet damit eine Art „passiven Rechtsschutz“

Welche Personen in der Privathaftpflicht mitversichert sind

Eine private Haftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer. Auch der Ehe- oder Lebenspartner kann in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Ein Paartarif ist in der Regel günstiger als zwei separate Haftpflichtversicherungen mit Single-Tarifen. Voraussetzung für den Paartarif ist, dass beide Partner in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Wer Nachwuchs hat, sollte in die Familienhaftpflicht wechseln. Dann sind auch Minderjährige sowie volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung sind, mitversichert. Dabei wird nicht zwischen leiblichen Kindern sowie Pflege-, Adoptiv- und Stiefkindern unterschieden, sofern sie im selben Haushalt leben.

Hinweis: Kinder gelten bis zum Alter von sieben Jahren als deliktunfähig, da sie die Folgen ihres Handelns noch nicht voll einschätzen können. Statt der Kinder haften im Schadensfall die Eltern, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wer Kleinkinder hat, sollte darum eine Haftpflichtversicherung wählen, die auch Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt, oder den Baustein „Deliktunfähige Kinder“ zusätzlich abschließen.


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Diese Versicherer bieten Deutschlands beste Produktqualität

Das Kölner Forschungsinstitut ServiceValue hat im Rahmen seiner Deutschland Test-Untersuchung die Produktqualität von 1.476 Unternehmen und Marken aus 83 verschiedenen Produktgruppen gecheckt. Die Untersuchung fand zwischen März und April 2024 statt und basierte auf einer Bevölkerungsumfrage, die über ein Online-Access-Panel durchgeführt wurde.

Die Befragten wurden gebeten, die Produktqualität der Unternehmen und Marken, mit denen sie in den letzten 24 Monaten Erfahrungen gemacht hatten, zu bewerten. Die Antwortskala reichte von „ausgezeichnet“ (1) bis „sehr schlecht“ (6). Aus den Bewertungen wurde für jedes Unternehmen ein ungewichteter Mittelwert berechnet.

Unternehmen, deren Mittelwert unter dem Gesamtdurchschnitt ihrer Produktgruppe lag, erhielten die Auszeichnung „Sehr gut“. Unternehmen, die sogar noch besser abschnitten als der Durchschnitt dieser „überdurchschnittlichen“ Unternehmen, wurden mit dem Prädikat „Herausragend“ ausgezeichnet. Die besten Unternehmen jeder Produktgruppe erhielten die Auszeichnung „Nr. 1“.

Die folgenden Versicherer gingen mit den höchsten Auszeichnungen aus dem Vergleich hervor:

UnternehmenMittelwertAuszeichnung
Provinzial2,41Nr. 1
DFV Deutsche Familienversicherung2,43Herausragend
CosmosDirekt2,44Herausragend
Die Continentale2,44Herausragend
Allianz2,49Herausragend
Generali2,50Herausragend
SV SparkassenVersicherung2,53Herausragend
BarmeniaDirekt2,56Herausragend
LVM Versicherung2,57Herausragend
AXA2,57Herausragend
VHV Versicherungen2,57Herausragend
wefox2,57Herausragend
ERGO2,58Sehr gut
Debeka2,60Sehr gut
Alte Leipziger2,61Sehr gut
ARAG2,61Sehr gut
Württembergische2,62Sehr gut
Allianz Direct2,62Sehr gut
WWK2,63Sehr gut
VGH Versicherungen2,63Sehr gut
ADAC Versicherungen2,64Sehr gut
NÜRNBERGER2,65Sehr gut
DA Direkt2,66Sehr gut
Gothaer2,68Sehr gut
DEVK2,69Sehr gut
Mecklenburgische Versicherung2,69Sehr gut
Quelle: ServiceValue GmbH, Stand: Mai 2024

5 Top- Privathaftpflichtversicherer im Vergleich

Huk-Coburg: Je Versicherungsfall gilt eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, davon maximal 15 Millionen Euro je verletzte oder getötete Personn.

Der Versicherungsschutz gilt auch weltweit, solange der Versicherte seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Gegen weitere Risiken können sich Kunden mit der Privathaftpflichtversicherung Plus absichern.

Ein 50-Jähriger zahlt im Classic Tarif mit 100 Millionen Euro Versicherungssumme ohne Selbstbeteiligung für sich und seine Familie einen Jahresbeitrag von 54,30 Euro. Bei 250 Euro Selbstbeteiligung sinkt der Beitrag auf 43,93 Euro. Daneben gibt es zum Beispiel auch noch einen Basis Tarif. Er ist auf 10 Millionen Euro Versicherungssumme begrenzt, schließt zahlreiche Schadenereignisse aus und deckt lediglich Grundlegendes ab.

Allianz: Für den Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden bietet die Allianz die vier Tarife Basis, Smart, Komfort und Premium zur Auswahl an. Je höherwertiger der Tarif, desto höher die Versicherungssummen (15, 50, 75 und 100 Millionen Euro) und umso umfangreicher die Leistungen. Zum Beispiel sind Schäden an geliehenen Gegenständen im Premium-Tarif inklusive, im Komfort-Tarif auf 75.000 Euro und Smart-Tarif auf 50.000 Euro begrenzt und im Basis-Tarif gar nicht versichert.

Ähnlich sind die Abstufungen bei Schlüsselverlust, Erstattung zum Neuwert, Schäden durch nicht deliktfähige Personen, Drohnen- und Flugmodelle oder auch durch nebenberufliche Tätigkeiten. Vermieter und Beamte können den Versicherungsschutz mit den Zusatzbausteinen Wohnungs- und Öltank-Haftpflichtschutz beziehungsweise Dienst-Haftpflichtschutz ergänzen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Ein 50-Jähriger zahlt für sich und seine Familie ohne Selbstbeteiligung Monatsbeiträge zwischen 9,31 Euro (Basis-Tarif) und 19,97 Euro (Premium-Tarif). Bei 300 Euro Selbstbeteiligung sinken die Beiträge auf 6,33 Euro bis 13,48 Euro pro Monat.


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R+V: Die Haftpflichtversicherung der R+V wird in den Tarifen Classic (S), Comfort (M) und Premium (L) angeboten. Entsprechend betragen die Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10, 25 und 75 Millionen Euro. Der Versicherungsschutz gilt in allen drei Tarifen auch für zeitlich unbegrenzte Aufenthalte im europäischen Ausland.

Der Schutz für weltweite Auslandsaufenthalte ist dagegen im Classic-Tarif auf zwei Jahre und im Comfort- und Premium-Tarif auf je fünf Jahre begrenzt. Weitere Schadensereignisse sind je nach Tarif entweder gar nicht (Classic), mit einem bestimmten Betrag (Comfort) oder in unbegrenzter Höhe (Premium) versichert. Das gilt beispielsweise für Schlüsselverlust (0 Euro, 50.000 Euro, unbegrenzt), Schäden durch deliktunfähige Kinder (0 Euro, 25.000 Euro, unbegrenzt) oder Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen (0 Euro, 0 Euro, unbegrenzt).

Ergänzen lässt sich der Versicherungsschutz im Premium-Tarif mit den Zusatzbausteinen „Neuwert-Spezial“ und „Kfz-Spezial Plus“. Die Monatsbeiträge reichen für eine Person ohne Selbstbeteiligung von 1,96 Euro im Classic-Tarif bis 4,22 Euro im Premium-Tarif beziehungsweise inklusive Partner und Kindern von 3,32 Euro bis 7,13 Euro. Bei der Selbstbeteiligung kann zwischen 0, 150 und 250 Euro gewählt werden.

Allianz Direct: Der Online-Direktversicherer der Allianz deckt Sach-, Personen- oder Vermögensschäden bis zur maximalen Höhe von 50 Millionen Euro ab. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern der Versicherte seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, und schließt alle im Haushalt lebenden und dort mit Erstwohnsitz gemeldeten Personen ein.

Allianz Direct bietet die beiden Tarife Private Haftpflicht Direct (bis 20 Millionen Euro) und Private Haftpflicht Direct Plus (bis 50 Millionen Euro) zur Auswahl an. Der Versicherungsschutz deckt unter anderem Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (nur im Plus-Tarif), Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden, Schäden bei Gebrauch von Fahrzeugen ohne Versicherungs­pflicht und Gefälligkeits­schäden ab.

Ein 50-Jähriger mit Wohnort Rheine im Münsterland zahlt laut Beitragsrechner als Single ohne Selbstbeteiligung 55,98 Euro pro Jahr für den Tarif Direct und 67,69 Euro für den Tarif Direct Plus. Bei 300 Euro Selbstbeteiligung wären es 46,70 Euro beziehungsweise 55,12 Euro pro Jahr. Inklusive Partner und zwei Kindern kostet der Beitrag ohne Selbstbeteiligung 86,39 Euro beziehungsweise 108,81 Euro und mit 300 Euro Selbstbeteiligung 68,54 Euro beziehungsweise 84,68 Euro pro Jahr.

Huk24: Die Online-Tochter der Huk-Coburg versichert Haftpflichtschäden mit bis zu 100 Millionen Euro. Der Schutz gilt weltweit.

Der Kunde kann wählen zwischen dem Basis-Tarif, dem Classic-Tarif und dem Classic Plus-Tarif. Ersterer bietet 10 Millionen Euro Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie 100.000 Euro Deckung für Schäden durch Datenaustausch und Internetnutzung. Im Classic-Tarif und Classic Plus-Tarif sind es 100 Millionen Euro und 50 Millionen Euro.

Versichert sind im Classic-Tarif außerdem geliehene und gemietete Gegenstände, der Verlust fremder Schlüssel, die Forderungsausfalldeckung und Schäden durch deliktunfähige Kinder. Erweitern lässt sich der Schutz mit dem Tarif Classic Plus, in dem zusätzlich noch die Absicherung für Vermieter, die Neuwertentschädigung und nebenberufliche Tätigkeiten eingeschlossen sind.

Der Beitrag beläuft sich für einen 50-jährigen Single im Basis-Tarif ohne Selbstbeteiligung auf 25,62 Euro jährlich, im Classic-Tarif auf 29,39 Euro jährlich und im Classic Plus-Tarif auf 37,39 Euro jährlich. Bei 250 Euro Selbstbeteiligung sinken die Beiträge auf 21,71 Euro, 24,36 Euro und 32,36 Euro jährlich. Frau und Kinder eingeschlossen, beträgt der Jahresbeitrag im Classic-Tarif 46,74 Euro ohne Selbstbeteiligung beziehungsweise 36,50 Euro bei 250 Euro Selbstbeteiligung.


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Häufig gestellte Fragen zu Haftpflichtversicherungen

Welche Leistungen sollte eine Privathaftpflichtversicherung abdecken?

Versicherer bieten bei der Haftpflicht oft mehrere Tarife mit unterschiedlichen Leistungen an. Unbedingt enthalten sein sollten: die Kostenübernahme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, eine Deckungssumme von mindestens 10, besser 50 Millionen Euro, die EU-weite oder besser weltweite Geltung des Haftpflichtschutzes und eine Forderungsausfallsdeckung (zahlt, wenn ein selbst erlittener Schaden vom Verursacher nicht bezahlt werden kann). Empfehlenswert ist zudem der Einschluss von Mietsachschäden, deliktunfähigen Kinder, Gefälligkeitsdiensten, Schlüsselverlust, Internetnutzung, geliehenen und gemieteten Gegenständen sowie Haustieren (Hunde und Pferde müssen extra versichert werden).

Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?

Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden, die der Versicherte vorsätzlich einer anderen Person oder fremden Eigentum zugefügt hat. Hierfür muss der Schadensverursacher selbst aufkommen. Auch für Schäden, die andere dem Versicherten zufügen, kommt dessen eigene Haftpflichtversicherung nicht auf. In diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers zahlen. Auch bieten nicht alle Versicherer einen weltweiten Haftpflichtschutz an oder sie begrenzen ihn zeitlich.

Steigt der Beitrag nach einem Schaden?

Im Gegensatz zur Autoversicherung steigt der Beitrag in der Privathaftpflicht nicht, wenn die Versicherung einen Schaden regulieren muss. Beitragserhöhungen hängen vom Schadensvolumen ab, für das die Versicherer insgesamt aufkommen müssen. Wer allerdings in relativ kurzer Zeit vergleichsweise viele Schäden meldet, dem kann es unter Umständen passieren, dass ihm die Versicherung den Vertrag kündigt.


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