Die gesetzliche Rente dient der Altersvorsorge. Sowohl die Höhe der Rente als auch das Eintrittsalter sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein Überblick.
Rente – der Begriff steht für viele Menschen für das Ende des Arbeitslebens, viel Zeit zur freien Verfügung und Geld vom Staat. Das hat man im Idealfall im Laufe seines Arbeitslebens angespart und kann sich nun einen schönen Lebensabend mit der Rente machen – so zumindest die Theorie. In der Praxis zeigt sich, dass das Thema Rente äußerst komplex ist – und die meisten längst nicht so viel Rente bekommen, wie sie erwarten.
Altersvorsorge | Rente |
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Höhe der Rente | Abhängig von sogenannten Engeltpunkten |
Berechnung der Rente | Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor |
Versicherte sammeln Entgeltpunkte für die Rente
Die Höhe der Rente ist an den eigenen Verdienst geknüpft. Jeder Arbeitnehmer sammelt im Laufe seines Lebens sogenannte Entgeltpunkte, mit deren Hilfe die Rente berechnet wird. Für einen Jahres-Durchschnittsverdienst (2019: 38.901 Euro in Westdeutschland, 35.887 Euro in Ostdeutschland) erhält der Versicherte einen Entgeltpunkt, für einen höheren Verdienst bekommt der Versicherte mehr, für einen geringeren Verdienst weniger Entgeltpunkte gutgeschrieben. Auch Kindererziehungszeiten oder Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden, werden mit eingerechnet.
Rentenbeitrag wird bei Arbeitnehmern vom Bruttolohn abgezogen
Jeder Arbeitnehmer zahlt automatisch Rente: Der Rentenbeitrag wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen. Der Beitragssatz liegt 2020 bei 18,6 Prozent - die Hälfte davon, also 9,3 Prozent, zahlt der Arbeitnehmer selbst, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Der Rentenbeitrag muss nur bis zu einer Höchstgrenze gezahlt werden: Auf Gehälter, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen (West: monatlich 6900 Euro, Ost: monatlich 6450 Euro), werden keine Rentenbeiträge bezahlt - und auch die Rentenansprüche sind nach oben hin gedeckelt.
Freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert ist, kann freiwillige Beiträge zahlen. Das ist vor allem empfehlenswert, wenn man bereits für einige Zeit pflichtversichert war, aber die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erreicht hat, heißt es bei der Stiftung Warentest. So könne man die fehlenden Jahre auffüllen und sich die gesetzliche Rente sichern.
Alle Jahre wieder: Die Renteninformation kommt per Post
Alle Rentenversicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten ein Mal im Jahr automatisch Post von der Deutschen Rentenversicherung. Im Umschlag steckt die „Renteninformation“. Dieser Brief soll den Versicherten einen „Überblick über die erworbenen Anwartschaften“ und die Höhe der zu erwartenden Rente geben.
In der Renteninformation aufgelistet ist unter anderem die Höhe der bisher gezahlten Beiträge. „Die Renteninformation bietet den Versicherten eine wichtige Grundlage zur Planung der eigenen zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge“, heißt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Rentenformel: So wird die Rente berechnet
Um die eigene Rente zu berechnen, benötigt man verschiedene Werte, die man in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nachlesen kann. Die monatliche Rente wird mit dieser Rentenformel berechnet:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Gesetzliche Rente unterliegt der Steuerpflicht
Die gesetzliche Rente ist nicht steuerfrei, sondern unterliegt teilweise der Steuerpflicht. Es gibt einen Rentenfreibetrag, der abhängig ist vom Jahr des Renteneintritts. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, für den sind 50 Prozent der Rente steuerfrei. Wer dagegen 2019 erstmals Rente bezogen hat, der zahlt nur noch auf 22 Prozent der Rente keine Steuern. Der Rentenfreibetrag wird vom Finanzamt nach dem Ende des zweiten Renten-Jahres fest. Alle Rentensteigerungen die danach stattfinden, sind steuerpflichtig.
Wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, sollte damit rechnen, dass seine Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig ist. Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass auf die komplette Rente Steuern gezahlt werden müssen - es gibt auch für Rentner den Grundfreibetrag und Ausgaben, die die Steuerlast drücken.
Kindererziehungszeiten werden auf die Rente angerechnet
Zeiten, in denen ein Kind erzogen wurde, werden von der Rentenversicherung angerechnet. Bei Kindern, die vor 1992 geboren sind, werden zwei Jahre als Erziehungszeit angerechnet, bei Kindern, die nach 1992 zur Welt gekommen sind, werden die ersten drei Jahre nach der Geburt angerechnet.
Der Begriff „Mütterrente“ steht für die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind - bis Juni 2014 wurde für sie nur ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Generell gilt: Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge zur Rente, sie wirken sich direkt auf die Höhe der Rente aus. Für ein Jahr Kindererziehung bekommt man nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung fast einen Entgeltpunkt gutgeschrieben.
Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?
Das reguläre Renteneintrittsalter für Arbeitnehmer steigt schrittweise an und ist vom Geburtsjahrgang des Versicherten abhängig. Wer 1953 geboren ist, kann regulär mit 65 Jahren und 7 Monaten in Rente gehen, ab dem Geburtsjahr 1964 ist das reguläre Renteneintrittsalter 67 Jahre.
Rente kommt nicht automatisch - man muss sie rechtzeitig beantragen
Die Rente kommt nicht automatisch, wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist. Man muss sie beantragen - und zwar rechtzeitig. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Generell gilt: Nach Ablauf des Monats, in dem alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind, hat man man drei Monate Zeit für den Rentenantrag. Geht der Antrag erst später bei der zuständigen Stelle ein, bekommt man die Rente frühestens ab dem Antragsmonat.
Neben der Rente Geld hinzuverdienen
Wer sich neben der Rente etwas dazuverdienen möchte oder muss, sollte sich vorher genau informieren. Bezieht man eine vorgezogene Altersrente - beispielsweise die Rente für besonders langjährige Versicherte, kann sich ein Hinzuverdienst nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung auf die Höhe der Rente auswirken. Es gilt die Faustregel: „Melden Sie jede Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit an Ihren Rentenversicherungsträger“. Dort wird ermittelt, ob und wie sich die Beschäftigung auf die Rente auswirkt.
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