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Steuererklärung 2024: Welche Erleichterungen gibt es für Menschen mit Behinderung?

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Die Steuererklärung für das vergangene Jahr muss bis zum 2. September 2024 eingereicht werden. Menschen mit Behinderung erhalten einige Erleichterungen. Ein Überblick.

Frankfurt – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, mit einer Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. Menschen mit Behinderung und deren Pflegepersonen können sogar ihre Aufwendungen zur Lebensführung steuerlich geltend machen.

Diese Erleichterungen gibt es für Menschen mit Behinderung bei der Steuererklärung

Viele Menschen grausen sich vor der Erstellung einer Steuererklärung, weil sie einen zu großen Aufwand für zu wenig Nutzen befürchten. In vielen Fällen zahlt sich diese aber im wahrsten Sinne aus. Laut des Statistischen Bundesamtes erhielten im Jahr 2020 12,6 Millionen Menschen eine Steuererstattung. Im Durchschnitt lag diese bei 1063 Euro. Bei der Steuererklärung können mehr Aufwendungen und Ausgaben geltend gemacht werden, als die meisten es erwarten würden.

Menschen mit Behinderungen können je nach Grad der Behinderung Aufwendung zur Lebensführung steuerlich geltend machen.
Menschen mit Behinderungen können je nach Grad der Behinderung Aufwendung zur Lebensführung steuerlich geltend machen. © Arnulf Hettrich/Imago (Symbolbild)

Auch Menschen mit Behinderung können einiges von der Steuer absetzen. Welche Aufwendungen geltend gemacht werden können, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab. Wie die Finanzämter Baden-Württemberg schreiben, wird für behinderte und schwerbehinderte Menschen mit einem GdB zwischen 20 und 100 ein Pauschbetrag von 384 bis 2840 Euro jährlich bei der Einkommensteuer-Veranlagung beziehungsweise beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

So viel Geld können Menschen mit Behinderung und Pflegepersonen erstattet bekommen

Der ausgezahlte Pauschbetrag gilt für die alltäglichen Aufwendungen von Menschen mit Behinderung und ihren Pflegepersonen. Nicht enthalten sind weitere Kosten, die durch die Behinderung entstehen. Dazu zählen:

Diese können aber als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Wer sich aufgrund der Behinderung fahren lassen muss, kann diese Kosten ebenfalls nur pauschal berücksichtigen lassen. Diese liegen ab einem GdB von mindestens 80 bei 900 Euro.

So hoch ist der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung (Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.):

Grad der Behinderung (GdB)Betrag
20384 Euro
30620 Euro
40860 Euro
501140 Euro
601440 Euro
701780 Euro
802120 Euro
902460 Euro
1002840 Euro

Für außergewöhnlich Gehbehinderte (Markenzeichen aG), blinde (Bl), taubblinde (TBl) oder hilflose (H) Menschen liegt die Fahrtkostenpauschale sogar bei 4500 Euro. Die Pflegeperson kann einen jährlichen Pflege-Pauschbetrag von der Steuer absetzen, wenn sie für die Pflege nicht bezahlt wird – etwa, wenn Familienmitglieder gepflegt werden. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad. Für Pflegegrad 2 können 600 Euro abgesetzt werden, für Pflegegrad 4 oder 5 bereits 1800 Euro. (rd)

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