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Kinderreisepass seit Januar nicht mehr gültig – welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

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Seit Januar 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt. Erfahren Sie, welche Alternativen Eltern haben und wie sie sich vorbereiten können.

Kassel – Obwohl er inzwischen nicht mehr gültig ist, wird der Reisepass für die Kinder für viele Familien erst jetzt zur Urlaubszeit relevant. Seit 1. Januar 2024 gibt es keine neuen Ausstellungen, Verlängerungen oder Aktualisierungen von Kinderreisepässen mehr, ist auf der Website des Bundesinnenministeriums zu lesen.

Abschaffung des Kinderreisepasses – diese Gründe gibt es für die Änderung

Allerdings können bereits ausgestellte Kinderreisepässe bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden. Die Änderung bei den Kinderreisepässen zielt darauf ab, den erheblichen Aufwand zu minimieren, den Eltern und Behörden durch regelmäßige Neubeantragungen oder Verlängerungen von Kinderreisepässen hatten.

Die Abschaffung des Kinderreisepasses hat mehrere Gründe. Einer davon ist, dass Kinderreisepässe nur eine maximale Gültigkeit von zwölf Monaten haben und weniger Sicherheitsmerkmale als normale Reisepässe aufweisen. Vor allem Länder außerhalb der EU akzeptieren diese Dokumente immer seltener. Hinzu kommt: Viele Länder verlangen, dass das Passdokument bei der Einreise noch eine Restgültigkeit von drei bis sechs Monaten hat, was die Nutzung eines Kinderreisepasses zusätzlich einschränkt.

Ein Mädchen hält einen Kinderreisepass in den Händen.
Kinderreisepässe werden seit 2024 nicht mehr ausgestellt. © Jana Fernow/Imago

Diese Alternativen haben Eltern nach der Abschaffung des Kinderreisepasses

Eltern sollten daher rechtzeitig vor der geplanten Reise ein neues Dokument für ihr Kind beantragen. Dabei stehen ihnen zwei Optionen zur Verfügung: Der Personalausweis, der für Reisen innerhalb der EU geeignet ist, und der Reisepass, der für Reisen außerhalb der EU erforderlich ist.

Die neuen Ausweisdokumente, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, erfüllen EU-weite Mindestsicherheitsstandards. Der integrierte Chip erleichtert nicht nur die schnelle Grenzabfertigung an automatischen Grenzkontrollstationen, sondern macht die Dokumente auch sehr schwer zu fälschen.

Der Chip in den neuen Reisedokumenten enthält biometrische Merkmale, die bei der Identifizierung helfen. Besonders bei Säuglingen und Kleinkindern kann sich das Gesichtsbild schnell verändern, weshalb eine frühzeitige Beantragung eines neuen Dokuments empfohlen wird.

Neuer Reisepass oder Personalausweis für das Kind: So wird er beantragt

Die Beantragung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises erfolgt bei der zuständigen Behörde. Die Gebühren variieren je nach Dokument und Zusatzleistungen. Informationen hierzu sowie zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Behörden sind auf den offiziellen Webseiten zu finden.

Doch auch die Kosten ändern sich. Der elektronische Reisepass kostet 37,50 Euro. Auch ein Personalausweis kostet 37 Euro. Für den Kinderreisepass zahlten Eltern nur 13 Euro pro Kind. Dieser galt zwar nur ein Jahr, aber eine Verlängerung bedeuteten nur noch sechs Euro zusätzlich.

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland sollten sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden. Es ist auch möglich, den neuen Reisepass per Post zu erhalten. Dies sollte jedoch bei der Antragstellung geklärt werden. Eltern sind angehalten, sich frühzeitig über die Anforderungen des jeweiligen Reiselandes zu informieren. Dies kann über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes erfolgen. (nr)

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