Ein PVC-Boden in einem Labor ist zu sehen, der starke Beschädigungen aufweist.
picture alliance/dpa | Christoph Schmidt

Länderinvestitionen
Grundfinanzierung über freigewordener BAföG-Mittel 2023

Um etwa eine Milliarde Euro hat der Bund die Länder beim BAföG entlastet. Ein Teil wurde in Infrastruktur und Ausstattung von Hochschulen investiert.

21.06.2024

Um rund 1,09 Milliarden Euro hat der Bund die Länder 2023 bei den Kosten für die Bundesausbildungsförderung (BAföG) entlastet. Das sind einer Unterrichtung (20/11450) der Bundesregierung zufolge rund 20,6 Millionen Euro mehr als 2022. 

Zwölf Länder meldeten der Unterrichtung zufolge dieselbe beziehungsweise nahezu dieselbe Entlastungssumme für 2023 wie für das Jahr 2022. Hamburg (+4,4 Millionen Euro), Niedersachsen (+9,9 Millionen Euro), Schleswig-Holstein (+3,1 Millionen Euro) und Thüringen (+4,2 Mio. Euro) verzeichneten einen Anstieg der tatsächlichen BaföG-Entlastungmittel in 2023.

Verwendungen der Mittel im Hochschulbereich

Im Hochschulbereich dienten die freigewordenen BAföG-Mittel laut Rückmeldung der Länder wie schon 2022 unter anderem dazu, die Grundfinanzierung der Hochschulen und die Qualität der Lehre zu verbessern. Auch für Bau- und Unterhaltsmaßnahmen wurden die freigewordenen Mittel verwendet. 

  • Im Hochschulbereich gaben die Länder im Wesentlichen an, mit den freigewordenen BaföG-Mitteln die selben Zwecke wie im Vorjahr erfüllt zu haben: Um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie die Infrastruktur und Ausstattung mit zu finanzieren. Mittel wurden auch zur Verbesserung der Qualität in der Lehre eingesetzt.
  • Sachsen-Anhalt gab an, Mittel im Hochschulbereich auch für die Ko-Finanzierung nationaler und internationaler Forschungs- und Fördermittel verwendet zu haben. Dieser Anteil erhöhte sich im Vergleich zu 2022 um 0,4 Mio. Euro, wohingegen im Gegensatz zum Vorjahr keine Mittel mehr für die Umsetzung der Hochschulstrukturplanung und Begleitung von Profilierungsprozessen der Hochschulen eingesetzt wurden. 
  • Für den Hochschulbereich führt Nordrhein-Westfalen die Kofinanzierung des "Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken" auf. 
  • Schleswig-Holstein gab erneut an, die Mittel im Jahr 2023 ausschließlich im schulischen Bereich eingesetzt zu haben. 
  • Hessen und Sachsen-Anhalt verwendeten die Mittel erneut ausschließlich im Hochschulbereich.  

Im Schulbereich werde das Geld überwiegend für mehr Personal, wie zusätzliche Lehrkräfte oder Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung, für Inklusion, Schulsozialarbeit oder den Ausbau der Ganztagsbetreuung investiert. Einige Länder wie Mecklenburg-Vorpommern verwenden das Geld für den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals. 

Hintergrund "freigewordene BAföG-Mittel"

Seit 1. Januar 2015 trägt der Bund die Kosten für das BAföG vollständig. Mit Beschluss vom 4. November 2015 hat der Bundestag die Bundesregierung um einen jährlichen Bericht über die Verwendung der freigewordenen BAföG-Mittel in den Ländern gebeten.

cva